Die Abfertigung Neu ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Vorsorge in Österreich. Sie betrifft alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2002 begonnen haben, und bietet sowohl Arbeitnehmern als auch freien Dienstnehmern finanzielle Sicherheit im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem umfassenden Ratgeber erfährst du alles, was du über die Abfertigung Neu wissen musst, einschließlich der Beitragsregelungen, des Anspruchs und der Auszahlungsbedingungen.
Was ist die Abfertigung Neu – und was war die Abfertigung Alt?
Die Abfertigung Neu wurde eingeführt, um das alte Abfertigungssystem, bekannt als Abfertigung Alt, zu ersetzen. Die Abfertigung Alt galt für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2003 begonnen haben, und basierte auf einem System, bei dem der Arbeitnehmer nur bei bestimmten Beendigungsarten des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Abfertigung hatte. Diese Abfertigung war häufig an lange Betriebszugehörigkeiten gebunden und konnte bei einem Wechsel des Arbeitgebers verloren gehen.
Im Gegensatz dazu bietet die Abfertigung Neu mehr Flexibilität und Sicherheit. Alle Arbeitgeber zahlen monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts in eine Betriebliche Vorsorgekasse ein. Diese Beiträge werden ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses entrichtet. Das angesparte Guthaben geht nicht verloren, sondern bleibt dem Arbeitnehmer erhalten, auch wenn er den Arbeitsplatz wechselt. Dieses System wird als Rucksackprinzip bezeichnet.
Wie hoch ist die Abfertigung Neu?
Die Höhe der Abfertigung Neu basiert auf einem festen Prozentsatz des Bruttoentgelts. Dein Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts, einschließlich Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, in eine Betriebliche Vorsorgekasse ein. Diese Beiträge werden über den Krankenversicherungsträger, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), abgeführt.
Dieser Prozentsatz mag auf den ersten Blick gering erscheinen, aber über die Jahre hinweg kann sich ein beachtliches Guthaben ansammeln. Besonders bei langen Dienstverhältnissen oder einem hohen Bruttoentgelt kann sich die Abfertigung Neu zu einem wichtigen finanziellen Polster entwickeln, das im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung steht. Die genaue Höhe deines Guthabens hängt von deinem individuellen Bruttoentgelt und der Dauer deiner Beschäftigung ab.
Wer hat Anspruch auf die Abfertigung Neu?
Anspruch auf die Abfertigung Neu haben alle Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnisse nach dem 31. Dezember 2002 begonnen haben. Seit dem 1. Januar 2008 gilt das System auch für freie Dienstnehmer. Das bedeutet, dass nahezu alle neuen Arbeitsverhältnisse in Österreich unter die Regelungen der Abfertigung Neu fallen.
Wichtig ist, dass die Beitragspflicht erst ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses beginnt. Der erste Monat ist beitragsfrei, was bedeutet, dass du ab dem zweiten Monat von den Vorteilen der Abfertigung Neu profitieren kannst. Solange du in einem beitragspflichtigen Arbeitsverhältnis stehst, wird dein Arbeitgeber die 1,53 Prozent deines Bruttoentgelts an die Betriebliche Vorsorgekasse überweisen.
Wann bekomme ich die Abfertigung ausbezahlt – und wann nicht?
Die Auszahlung der Abfertigung Neu erfolgt unter bestimmten Bedingungen. Du kannst auf dein angespartes Guthaben zugreifen, wenn mindestens drei Einzahlungsjahre erfüllt sind und das Dienstverhältnis durch eine der folgenden Beendigungsarten endet: Kündigung durch den Arbeitgeber, einvernehmliche Auflösung, unberechtigte Entlassung, berechtigter Austritt oder Zeitablauf.
In Fällen, in denen du selbst kündigst oder aufgrund einer verschuldeten Entlassung aus dem Dienstverhältnis ausscheidest, gibt es keine sofortige Auszahlung. Dein Guthaben bleibt jedoch in der betrieblichen Vorsorgekasse und wird im nächsten Job weiter angespart. Spätestens bei deiner Pensionierung wird das angesparte Guthaben ausgezahlt.
Das Rucksackprinzip: warum dein Guthaben mit dir mitwandert
Ein wesentlicher Vorteil der Abfertigung Neu ist das sogenannte Rucksackprinzip. Dieses Prinzip sorgt dafür, dass dein angespartes Guthaben von einem Dienstverhältnis zum nächsten mitwandert. Egal wie oft du den Job wechselst, dein Guthaben bleibt dir erhalten und wird bei jedem neuen Arbeitgeber weiter aufgestockt.
Das Rucksackprinzip bietet eine große Sicherheit, da es verhindert, dass du bei einem Jobwechsel dein Guthaben verlierst. Dein gesamtes angespartes Kapital bleibt in der betrieblichen Vorsorgekasse und wird bei Bedarf später ausgezahlt. Es ist eine moderne und flexible Lösung, die sich den heutigen Arbeitsmarktbedingungen anpasst.
Wie wird die Abfertigung besteuert?
Die Besteuerung der Abfertigung Neu ist vergleichsweise günstig. Wenn du dich entscheidest, dein Guthaben auszahlen zu lassen, wird es mit einem ermäßigten Steuersatz von nur 6 Prozent Lohnsteuer belastet. Diese begünstigte Besteuerung macht die Auszahlung der Abfertigung Neu besonders attraktiv.
Entscheidest du dich hingegen, das Guthaben in der betrieblichen Vorsorgekasse zu belassen und es weiter zu veranlagen oder später als Zusatzpension zu beziehen, bleibt es steuerfrei. Diese steuerlichen Vorteile machen die Abfertigung Neu zu einem wichtigen Instrument der finanziellen Absicherung.
Auszahlen lassen oder liegen lassen – was lohnt sich?
Ob du dir deine Abfertigung Neu auszahlen lassen oder in der betrieblichen Vorsorgekasse belassen solltest, hängt von deiner individuellen finanziellen Situation und deinen Zukunftsplänen ab. Eine sofortige Auszahlung kann sinnvoll sein, wenn du das Geld dringend benötigst oder in eine andere Anlageform investieren möchtest.
Das Liegenlassen des Guthabens bietet jedoch den Vorteil der Steuerfreiheit und der weiteren Verzinsung. Wenn du das Geld nicht sofort benötigst und es langfristig für deine Altersvorsorge nutzen möchtest, kann es sinnvoll sein, das Guthaben in der betrieblichen Vorsorgekasse zu belassen.
Wo liegt mein Geld und wie sehe ich meinen Kontostand?
Dein angespartes Guthaben liegt sicher bei einer rechtlich selbstständigen Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse), wie beispielsweise der VBV. Diese Kassen sind unabhängig vom Arbeitgeber, was bedeutet, dass dein Guthaben auch bei einer Insolvenz deines Arbeitgebers sicher ist.
Einmal im Jahr erhältst du von deiner BV-Kasse eine Kontonachricht, die dir den aktuellen Stand deines Guthabens anzeigt. Auf deinem Lohnzettel findest du Informationen darüber, welche Kasse für dich zuständig ist. Du kannst auch direkt bei deinem Arbeitgeber nachfragen, um Klarheit zu bekommen.
Rechenbeispiele
Um die Funktionsweise der Abfertigung Neu besser zu verstehen, schauen wir uns einige Rechenbeispiele an:
- Beispiel 1: Anna arbeitet seit 5 Jahren in einem Unternehmen und verdient 3.000 Euro brutto pro Monat. Ihr Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 Prozent in die BV-Kasse ein. Das sind 45,90 Euro pro Monat. In 5 Jahren hat sich ein Guthaben von 2.754 Euro angesammelt.
- Beispiel 2: Max ist seit 10 Jahren in einem Unternehmen tätig und hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 4.000 Euro. Der monatliche Beitrag zur BV-Kasse beträgt 61,20 Euro. Sein angespartes Guthaben nach 10 Jahren beträgt 7.344 Euro.
- Beispiel 3: Lisa wechselt nach 3 Jahren den Arbeitgeber. Ihr Bruttogehalt beträgt 2.500 Euro, und der monatliche Beitrag zur BV-Kasse beläuft sich auf 38,25 Euro. Nach 3 Jahren hat sie ein Guthaben von 1.377 Euro, das beim neuen Arbeitgeber weiter angespart wird.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Guthaben bei einem Jobwechsel?
Dein angespartes Guthaben bleibt dir erhalten und wird beim neuen Arbeitgeber weiter angespart. Das Rucksackprinzip sorgt dafür, dass du dein Guthaben nicht verlierst.
Kann ich mein Guthaben vorzeitig auszahlen lassen?
Eine vorzeitige Auszahlung ist unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei einer Arbeitgeberkündigung. Bei Selbstkündigung bleibt das Guthaben in der Kasse.
Wie erfahre ich, welche BV-Kasse für mich zuständig ist?
Auf deinem Lohnzettel findest du Informationen zur zuständigen BV-Kasse. Alternativ kannst du auch deinen Arbeitgeber fragen.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber insolvent wird?
Dein Guthaben ist sicher, da es bei einer rechtlich selbstständigen BV-Kasse liegt, die unabhängig vom Arbeitgeber ist.
Wie oft erhalte ich Auskunft über meinen Kontostand?
Einmal im Jahr erhältst du eine Kontonachricht von deiner BV-Kasse mit dem aktuellen Stand deines Guthabens.
Wie wird die Abfertigung bei der Pensionierung behandelt?
Bei der Pensionierung wird das angesparte Guthaben ausgezahlt, falls es nicht bereits vorher beansprucht wurde.
Kann ich die Abfertigung Neu als Zusatzpension verwenden?
Ja, du kannst dein Guthaben als Zusatzpension beziehen, was steuerfrei ist, sofern es in der BV-Kasse verbleibt.
Welche Rolle spielt die AssistoPlus-Assistentin Amalia?
Amalia kann dir bei Fragen zu Behörden und Formularen rund um die Abfertigung Neu helfen.




