Wer in Salzburg gerade eine Heizung tauschen oder sanieren will, findet im Netz überwiegend Zahlen, die seit einem halben Jahr nicht mehr stimmen. Drei Dinge sind heute wichtig — und zwei davon sind zeitkritisch.
1. Die Heizungsförderung wurde gekürzt, nicht erhöht
Bis 31.12.2025 gab es in Salzburg für den Heizungstausch 5.000 Euro bei Anlagen bis 50 kW, gestaffelt bis 6.500 Euro bis 100 kW und 8.000 Euro darüber.
Seit 1. Jänner 2026 gilt: 3.000 Euro pauschal. Die Leistungsstaffel wurde ersatzlos gestrichen. Für den Standardfall im Einfamilienhaus sind das rund 40 Prozent weniger als noch im Vorjahr.
Diese Kürzung ist der Grund, warum so viele Angebote nicht aufgehen: Praktisch jedes Vergleichsportal, viele Heizungsbauer und sogar ältere Medienberichte nennen weiterhin die 5.000 Euro. Wer damit kalkuliert, hat 2.000 Euro zu viel eingeplant.
Der Betrag gilt einheitlich für Hackgut, Pellets, Scheitholz mit Pufferspeicher, jede Wärmepumpe und den Anschluss an klimafreundliche Nah- oder Fernwärme. Es gibt keine Technologie-Differenzierung — anders als in Vorarlberg, wo die Luft-Wärmepumpe nur die Hälfte der Sätze bekommt.
Und anders als in der Steiermark fördert Salzburg auch den klassischen Fall: Öl oder Gas raus, Wärmepumpe rein. In der Steiermark wird nur der Tausch von erneuerbar auf erneuerbar unterstützt.
Thermische Solaranlagen laufen separat: 250 Euro pro Quadratmeter für den ersten bis siebten Quadratmeter, danach 100 Euro.
2. Das Budget ist fast leer
Das Land betreibt einen öffentlichen Zähler für die verbleibenden Registrierungen. Am 22. Juli 2026 stand er bei 66.
Danach ist Schluss, bis neue Mittel beschlossen werden. Wer den Tausch ohnehin plant, sollte die Registrierung nicht auf den Herbst verschieben — bei diesem Tempo ist das Kontingent in Wochen aufgebraucht.
3. Eine Frist läuft am 31. Juli ab
Das betrifft die Wohnbauförderung, nicht die Energieförderung. Und genau diese Verwechslung ist der zweite große Stolperstein.
Für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung gilt normalerweise: Registrierung vor der Auftragserteilung. Wer das versäumt hat, konnte sich bisher auf eine befristete Ausnahme berufen. Diese Ausnahme endet am 31. Juli 2026. Ab 1. August ist die Vorab-Registrierung ausnahmslos Pflicht.
Aufträge, die vor dem 22.08.2024 erteilt wurden, werden ohnehin nicht mehr berücksichtigt.
Die Verwechslung, die Geld kostet
Salzburg hat zwei getrennte Fördertöpfe mit entgegengesetzten Regeln. Wer sie verwechselt, verliert entweder Zeit oder die Förderung:
| Wohnbauförderung | Energieförderung (Heizung) | |
|---|---|---|
| Antrag | VOR Auftragserteilung | NACH der Umsetzung |
| Portal | ZEUS | Fördermanager des Landes |
| Frist | Registrierung vorab, Ausnahme bis 31.07.2026 | bis 6 Monate nach der letzten Rechnung |
| Zuständig | Wohnbauförderung | Energieabteilung |
Wer beim Heizungstausch glaubt, er müsse vorher registrieren, verliert unnötig Zeit. Wer bei der Sanierung glaubt, er könne nachträglich einreichen, verliert die Förderung ganz.
Welche Auflagen Sie beim Heizungstausch erfüllen müssen
Die Förderung ist an technische Bedingungen geknüpft, die vor dem Kauf feststehen sollten:
- Wärmepumpe: maximale Vorlauftemperatur 55 Grad
- Biomasse: muss das Umweltzeichen UZ37 in der Fassung 2021 erfüllen
- Pufferspeicher: mindestens 30 Liter je Kilowatt bei automatischer Holzheizung
- Solarthermie: gültiges Solar-Keymark-Zertifikat, Leistungskennzahl LKZ100 mindestens 0,520
- Entsorgungsnachweis für Altkessel, Öltank oder Gastank ist zwingend
- Die neue Anlage muss die einzige zentrale Wärmeversorgung sein
- Rechnungen zählen erst ab 01.02.2025, Einzelbelege unter 500 Euro gar nicht
- Mindestförderung 200 Euro, sonst erfolgt keine Auszahlung
- 7-Jahres-Sperre nach einer früheren Landesförderung
Der Deckel liegt bei 40 Prozent der Bruttokosten für Private. Land und Bund zusammen dürfen 75 Prozent nicht überschreiten.
Was in Salzburg derzeit nicht geht
Energetische Sanierung über die Wohnbauförderung. Amtlicher Wortlaut: „Im Jahr 2026 ist weiterhin keine Förderung für energetische Maßnahmen nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz möglich." Thermische Sanierung, Dämmung, Fenstertausch — alles ausgesetzt. Das Wort „weiterhin" zeigt, dass dieser Zustand schon 2025 bestand.
Photovoltaik und Stromspeicher. Die Landesförderung ist mit 31.12.2025 ausgelaufen, für Private wie für Betriebe. Es bleibt ausschließlich der Bund über die EAG-Abwicklungsstelle: 150 Euro pro kWp bis 10 kWp, darüber gestaffelt 140, 130 und 120 Euro, Speicher mit 150 Euro pro kWh, jeweils maximal 30 Prozent der Kosten.
Wichtig zur Abgrenzung: Die Tarifangebote der Salzburg AG sind Vertragsprodukte, keine Förderung. Das wird regelmäßig verwechselt.
Salzburg.Digital. Die Digitalisierungsoffensive für Betriebe ist seit 31.12.2025 geschlossen. Eine Wiederaufnahme wurde angekündigt, ohne Datum. Beworben wird sie trotzdem noch an vielen Stellen.
Was offen ist
Altersgerechter Umbau über die Wohnbauförderung — und das ist ein echter Zuschuss, kein Darlehen: 25 Prozent der tatsächlichen Kosten, mindestens 1.000 Euro. Die Deckel je Maßnahme:
- barrierefreier Sanitärbereich: bis 4.500 Euro
- bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung: bis 10.000 Euro (Voraussetzung: Pflegegeld ab Stufe 3, Behindertenpass oder Pensionsbezug)
- nachträglicher Personenaufzug bei drei oberirdischen Geschoßen: bis 19.000 Euro, zuzüglich 2.500 Euro je weiterem Geschoß
- Umbau eines bestehenden Aufzugs: bis 7.500 Euro
Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe: 10 Prozent Zuschuss auf Investitionen ins Anlagevermögen, Bemessungsgrundlage gedeckelt mit 40.000 Euro netto — also maximal rund 4.000 Euro. Mindestinvestition 10.000 Euro netto, höchstens 20 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Antrag zwingend vor der Bestellung. Seit 01.01.2026 sind Textilien und Privatzimmervermietung ausgenommen, Kleinbetragsrechnungen zählen erst ab 200 Euro netto.
Hat Salzburg auf das Bundes-Aus reagiert?
Nein. Die Bundesförderungen für Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle" sind seit 10.07.2026 ausgeschöpft, der Bundes-Sanierungsbonus seit 02.02.2026. Salzburg hat weder die Sätze erhöht noch ein Ersatzprogramm aufgelegt — die Bewegung ging im Gegenteil nach unten.
Immerhin: Die FAQ-Seite des Landes ist aktuell und weist auf die Ausschöpfung hin. Die Hauptförderseite wirbt allerdings unverändert damit, dass sich die Förderung „bei Kombination mit den Bundesförderungsaktionen" erhöht — ohne jeden Hinweis darauf, dass dieser Topf leer ist.
Warum diese Seite stimmt
Wir prüfen die Förderstände von Bund und allen neun Bundesländern täglich an der amtlichen Quelle. Wenn ein Topf zugeht oder aufmacht, sehen wir es am selben Tag — und schreiben es hin, auch wenn die Nachricht unangenehm ist.
Was für Ihr Vorhaben in Salzburg konkret gilt, klärt Amalia mit Ihnen. Anrufen oder schreiben, kein Formular, kein Login.
Häufige Fragen
Bekomme ich in Salzburg noch 5.000 Euro für den Heizungstausch?
Nein. Seit 1. Jänner 2026 sind es 3.000 Euro pauschal. Die 5.000 Euro galten bis 31.12.2025 und stehen leider noch auf sehr vielen Seiten.
Wird der Tausch von Öl auf Wärmepumpe gefördert?
Ja. In Salzburg ist dieser Fall ausdrücklich förderbar — anders als in der Steiermark, wo nur der Tausch von erneuerbar auf erneuerbar unterstützt wird.
Muss ich vor dem Heizungstausch einen Antrag stellen?
Bei der Energieförderung nicht. Die Registrierung ist sogar bis zu sechs Monate nach der letzten Rechnung möglich. Bei der Wohnbauförderung ist es genau umgekehrt: dort vor der Auftragserteilung.
Gibt es in Salzburg eine Förderung für Photovoltaik?
Vom Land nicht mehr. Die Landesförderung für PV und Stromspeicher ist mit 31.12.2025 ausgelaufen. Es bleibt der Investitionszuschuss des Bundes über die EAG-Abwicklungsstelle.
Was bedeutet der Zähler mit den 66 Registrierungen?
Das Land begrenzt die Zahl der Registrierungen nach verfügbarem Budget. Steht der Zähler auf null, sind keine neuen Registrierungen mehr möglich, bis neue Mittel beschlossen werden.
Kann ich thermisch sanieren und dafür Landesförderung bekommen?
Derzeit nicht. Die energetische Sanierung nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz ist ausgesetzt. Offen ist nur der alters- und behindertengerechte Zweig.
Wie lange habe ich nach der Registrierung Zeit?
Fertigstellung und Antragstellung müssen innerhalb von neun Monaten nach der Registrierung erfolgen. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
Zählt die Salzburg AG als Förderstelle?
Nein. Einspeisetarife und Produkte wie „Solar.Top" sind Vertragsangebote eines Landesunternehmens, keine Förderung.
Stand: 22.07.2026. Alle Angaben geprüft an den amtlichen Seiten des Landes Salzburg. Maßgeblich ist immer die jeweils gültige Richtlinie.




