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Förderungen für Photovoltaik und Speicher 2026

Erfahre, wie du 2026 Förderungen für Photovoltaik und Speicher in Österreich nutzen kannst.

Amalia7. September 202612 Min. Lesezeit
Förderungen für Photovoltaik und Speicher 2026

Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es 2026 in Österreich?

2026 bietet Österreich vor allem über den EAG-Investitionszuschuss finanzielle Unterstützung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher an. Diese Förderung gilt bundesweit und wird in festen Fördercalls beantragt; der 3. Fördercall 2026 ist bis 22.10.2026 geöffnet (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle). Was die Länder zusätzlich fördern, ist sehr verschieden und ändert sich oft.

EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik

Der EAG-Investitionszuschuss ist eine der zentralen Fördermöglichkeiten für Photovoltaikprojekte in Österreich. Hierbei handelt es sich um eine bundesweite Förderung, die sowohl für die Installation von Photovoltaikanlagen als auch für Stromspeicher gilt. Die Förderhöhe variiert je nach Anlagengröße und beträgt bis zu 150 Euro pro kWp für Anlagen bis 10 kWp sowie 150 Euro pro kWh für Speicher (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle).

Bundesförderungen im Überblick

Neben dem EAG-Investitionszuschuss gibt es in einigen Bundesländern spezifische Programme, die jedoch oft auf bestimmte Projekte oder Zielgruppen beschränkt sind:
  • Vorarlberg: Das Land fördert Photovoltaik-Überdachungen auf versiegelten Flächen ab 20 kWp. Ob es für private Dachanlagen oder Speicher zusätzlich etwas gibt, klären Sie vor dem Kauf bei der Energieberatung des Landes (Quelle: vorarlberg.at).
  • Wien: Die Stadt Wien fördert keine Standard-PV-Dachanlagen oder Speicher mehr. Förderungen gibt es nur noch für spezielle Projekte wie PV auf Mehrgeschoss-Wohnbauten oder Flugdächer (Quelle: Sonnenstrom Wien).
  • Steiermark: Die Förderübersicht des Landes nennt unter den Umweltförderungen „Kommunale PV-Dächer“ für Gemeinden; für private Anlagen bleibt der EAG-Investitionszuschuss des Bundes (Quelle: Umweltförderungen Steiermark).

Antragsfristen und Bedingungen

Die Antragsfristen für den EAG-Investitionszuschuss sind genau festgelegt. Der nächste Fördercall ist vom 8. bis 22. Oktober 2026 angesetzt. Es ist wichtig, die Anträge innerhalb dieser Fristen einzureichen, um von der Förderung zu profitieren. Beachte, dass die Förderhöhe auf maximal 30% der Gesamtkosten gedeckelt ist.

Zusammenfassend bietet der EAG-Investitionszuschuss eine attraktive Möglichkeit, die Investitionskosten für Photovoltaik und Speicher zu reduzieren. Es empfiehlt sich, die spezifischen Bedingungen und Fristen genau zu beachten, um die maximale Förderung auszuschöpfen.

Wie hoch ist die Förderung für Photovoltaik-Anlagen?

Im Jahr 2026 bietet der EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik-Anlagen in Österreich eine Förderung von bis zu 150 Euro pro kWp für Anlagen bis 10 kWp. Gefördert werden je Photovoltaik und Stromspeicher maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle).

Details zur Förderhöhe je nach kWp

Die Förderhöhe für Photovoltaik-Anlagen variiert je nach Größe der Anlage. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp beträgt die Förderung 150 Euro pro kWp. Über 10 bis 20 kWp sind es 140 Euro pro kWp, über 20 bis 100 kWp maximal 130 Euro pro kWp und über 100 kWp maximal 120 Euro pro kWp (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle).

Hier eine Übersicht der Förderhöhen:

AnlagenleistungFörderung pro kWp
Bis 10 kWp150 Euro
über 10 bis 20 kWp140 Euro
über 20 bis 100 kWpmaximal 130 Euro
über 100 kWpmaximal 120 Euro

Maximale Förderquote

Beim EAG-Investitionszuschuss werden je Photovoltaik und Stromspeicher maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle). Der Zuschuss deckt also nie mehr als knapp ein Drittel der Kosten. Dies ist eine wichtige Regelung, um sicherzustellen, dass die Fördermittel effizient eingesetzt werden und möglichst vielen Antragstellern zugutekommen (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle).

Antragsfristen und weitere Informationen

Für Interessierte gibt es im Jahr 2026 mehrere Fördercalls, darunter vom 8. bis 22. Oktober. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten und sich rechtzeitig zu informieren, um von den Förderungen zu profitieren. Alle Anträge müssen über die EAG-Abwicklungsstelle eingereicht werden (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle).

Um die Förderung zu beantragen, folge diesen Schritten:

  1. Informiere dich über die aktuellen Förderbedingungen: Besuche die Website der EAG-Abwicklungsstelle.
  2. Bereite deinen Antrag vor: Stelle sicher, dass alle erforderlichen Dokumente und Informationen bereitstehen.
  3. Reiche den Antrag innerhalb der Antragsfrist ein: Nutze die Online-Plattform der EAG-Abwicklungsstelle.
Mit diesen Informationen bist du bestens vorbereitet, um die Förderung für deine Photovoltaik-Anlage im Jahr 2026 zu beantragen.

Wann kann man die Photovoltaik-Förderung beantragen?

Die nächste Möglichkeit, um die Photovoltaik-Förderung zu beantragen, ist vom 8. bis 22. Oktober 2026. In diesem Zeitraum können Anträge für den EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik und Speicher beim Bund eingereicht werden (Quelle: eag-abwicklungsstelle.at).

Antragszeiträume im Überblick

Wenn du planst, eine Photovoltaikanlage zu installieren und dafür eine Förderung zu beantragen, ist es wichtig, die Antragszeiträume genau im Blick zu behalten. Der EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik und Speicher wird mehrmals im Jahr ausgeschrieben: Pro Jahr gibt es mehrere Fördercalls, die jeweils für 2 Wochen geöffnet sind (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle). Der 3. Fördercall 2026 ist bis 22.10.2026 geöffnet (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle). Wer ihn verpasst, bereitet die Unterlagen für den ersten Call 2027 vor; die Termine stehen im Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle.

Wie du dich vorbereiten kannst

  • Unterlagen sammeln: Stelle sicher, dass du alle notwendigen Dokumente bereit hast. Dazu gehören technische Details deiner geplanten Anlage und Kostenvoranschläge.
  • Online-Ansuchen: Der Antrag muss online über die Plattform der EAG-Abwicklungsstelle erfolgen.
  • Fristen beachten: Reiche deinen Antrag innerhalb des festgelegten Zeitfensters ein, um berücksichtigt zu werden.

Bundesweite und regionale Fördermöglichkeiten

Während der Bund über den EAG-Investitionszuschuss fördert, sind die Landesförderungen sehr unterschiedlich. In Wien werden Standard-PV-Dachanlagen (außer auf mehrgeschoßigen Wohnbauten) und Speicheranlagen von der Stadt nicht mehr gefördert, weiterhin gefördert werden aber PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Bestandswohnbauten, PV-Flugdächer, -Gründächer, -Fassaden und -Dachgärten (Quelle: sonnenstrom.wien.gv.at). In Vorarlberg und der Steiermark richten sich die Landesprogramme, die wir gefunden haben, an versiegelte Flächen bzw. an Gemeinden.

Für spezielle Projekte, etwa PV-Überdachungen auf versiegelten Flächen in Vorarlberg oder kommunale PV-Dächer in der Steiermark, gibt es eigene Landesprogramme. Es lohnt sich, die aktuellen Förderbedingungen und Fristen des eigenen Landes vor dem Kauf zu prüfen.

Nutze die Zeit bis zum nächsten Call, um alle Vorbereitungen abzuschließen und deinen Antrag rechtzeitig einzureichen. So kannst du von den Fördermitteln profitieren und deine Photovoltaikanlage effizient umsetzen.

Welche Förderungen gibt es für Stromspeicher?

Im Jahr 2026 gibt es in Österreich eine Bundesförderung für Stromspeicher im Rahmen des EAG-Investitionszuschusses. Diese beträgt 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh) und kann mit der Photovoltaik-Förderung kombiniert werden, um die Gesamtkosten der Installation zu senken (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle).

Details zur Förderung

Die Förderung für Stromspeicher ist Teil des EAG-Investitionszuschusses, der für ganz Österreich gilt. Der Zuschuss beträgt 150 Euro pro kWh Speicherkapazität. Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung auf maximal 30% der förderfähigen Kosten begrenzt ist. Dies bedeutet, dass die tatsächliche Fördersumme von den Gesamtkosten der Speicherinstallation abhängt.

Kombination mit Photovoltaik-Förderung

Die Förderung für Stromspeicher kann mit der Photovoltaik-Förderung kombiniert werden. Die Photovoltaik-Anlagen werden je nach Größe gestaffelt gefördert:

  • Bis 10 kWp (Kilowatt Peak): 150 Euro pro kWp
  • über 10 bis 20 kWp: 140 Euro pro kWp
  • über 20 bis 100 kWp: maximal 130 Euro pro kWp
  • über 100 kWp: maximal 120 Euro pro kWp
Diese Kombination ermöglicht es, sowohl die Anschaffungskosten für die PV-Anlage als auch für den Speicher zu reduzieren.

Antragsfristen und -verfahren

Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, die Antragsfristen zu beachten. Der nächste Fördercall für 2026 ist vom 8. bis 22. Oktober geöffnet. Innerhalb dieses Zeitraums können Anträge bei der EAG-Abwicklungsstelle eingereicht werden (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle).

Regionale Förderungen

Für private Stromspeicher ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes der verlässliche Weg: 150 Euro je kWh, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle). In Wien gibt es keine Förderung mehr für Standard-PV-Dachanlagen und Stromspeicher, die Stadt Wien bietet jedoch spezielle Förderungen für PV-Anlagen auf Mehrgeschoss-Wohnbauten und Flugdächern an (Quelle: Sonnenstrom Wien).

Fazit

Die Kombination aus Stromspeicher- und Photovoltaik-Förderung bietet eine attraktive Möglichkeit, die Kosten für erneuerbare Energien zu senken. Es ist jedoch wichtig, sich über die aktuellen Förderbedingungen und Fristen zu informieren, um die maximale Unterstützung zu erhalten.

Gibt es regionale Unterschiede bei den Förderungen?

Ja, es gibt deutliche regionale Unterschiede. Wien fördert nur noch bestimmte Projekte wie PV-Anlagen auf Mehrgeschoss-Wohnbauten und Flugdächer (Quelle: sonnenstrom.wien.gv.at). Vorarlberg fördert PV-Überdachungen auf versiegelten Flächen ab 20 kWp, die Steiermark kommunale PV-Dächer für Gemeinden (Quelle: Umweltförderungen Steiermark).

Details zu den Förderungen in den Bundesländern

Österreich bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher, doch diese sind stark von der Region abhängig. Hier sind die Details zu den aktuellen Förderprogrammen in den verschiedenen Bundesländern:

Vorarlberg

  • Versiegelte Flächen: Gefördert werden PV-Überdachungen auf versiegelten Flächen, etwa Parkplätzen, ab 20 kWp. Für private Dachanlagen und Speicher fragen Sie vor dem Kauf bei der Energieberatung des Landes nach (Quelle: vorarlberg.at).

Steiermark

  • Kommunale PV-Dächer: Die Umweltförderungen des Landes nennen „Kommunale PV-Dächer“ für Gemeinden. Für private PV- und Speicherprojekte fragen Sie vor dem Kauf bei der Energieberatung des Landes nach (Quelle: Umweltförderungen Steiermark).

Wien

  • Besondere Förderprogramme: Standard-PV-Dachanlagen (außer auf mehrgeschoßigen Wohnbauten) und Speicheranlagen fördert die Stadt Wien nicht mehr. Weiterhin gefördert werden PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Bestandswohnbauten, PV-Flugdächer und -Gründächer, neu auch PV-Fassadenanlagen und -Dachgärten (Quelle: sonnenstrom.wien.gv.at).

Bundesweite Förderung

  • EAG-Investitionszuschuss: Für ganz Österreich gibt es den EAG-Investitionszuschuss, der sowohl für Photovoltaikanlagen als auch für Speicher gilt. Die Förderhöhe beträgt bis zu 150 EUR/kWp für PV-Anlagen und 150 EUR/kWh für Speicher, mit einem maximalen Zuschuss von 30 % der Kosten (Quelle: eag-abwicklungsstelle.at).

Schritte zur Beantragung der Bundesförderung

  1. Projektplanung: Stelle sicher, dass dein Projekt alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
  2. Förderantrag einreichen: Reiche deinen Antrag im EAG-Portal ein, solange ein Fördercall geöffnet ist; der 3. Fördercall 2026 läuft bis 22.10.2026.
  3. Umsetzung und Nachweis: Nach der Bewilligung hast du 24 Monate Zeit, das Projekt umzusetzen und die Fördermittel abzurufen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Förderlandschaft für Photovoltaik und Speicher in Österreich stark von regionalen Gegebenheiten geprägt ist. Es lohnt sich, die spezifischen Programme und Bedingungen in den jeweiligen Bundesländern genau zu prüfen.

Wie beantrage ich die Bundesförderung für Photovoltaik?

Um die Bundesförderung für Photovoltaik in Österreich zu beantragen, musst du den EAG-Investitionszuschuss online über die EAG-Abwicklungsstelle innerhalb der festgelegten Fristen einreichen. Die nächste Antragsperiode ist vom 08. bis 22. Oktober 2026 (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle).

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Bundesförderung

  1. Voraussetzungen prüfen: Bevor du den Antrag stellst, stelle sicher, dass deine Photovoltaikanlage und gegebenenfalls der Speicher den Förderkriterien entsprechen. Für Anlagen bis 10 kWp gibt es 150 EUR pro kWp, für Speicher 150 EUR pro kWh. Beachte, dass die Förderung maximal 30% der Investitionskosten deckt (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle).
  1. Dokumentation vorbereiten: Sammle alle erforderlichen Unterlagen, wie technische Daten der Anlage, Kostenvoranschläge und Nachweise über die geplante Umsetzung. Diese Dokumente sind notwendig für die Antragstellung.
  1. Online-Antragstellung: Besuche die EAG-Abwicklungsstelle und registriere dich, falls noch nicht geschehen. Fülle das Online-Formular aus und lade die vorbereiteten Dokumente hoch. Achte darauf, alle Angaben korrekt und vollständig einzutragen.
  1. Fristen beachten: Dein Antrag muss innerhalb des Antragszeitraums eingereicht werden. Der nächste Call ist vom 08. bis 22. Oktober 2026. Verpasse diese Frist nicht, da verspätete Anträge nicht berücksichtigt werden.
  1. Bestätigung und Abwicklung: Nach der Einreichung erhältst du eine Bestätigung. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei positiver Entscheidung wird dir der Zuschuss nach Umsetzung und Abnahme der Anlage ausgezahlt.

Wichtige Hinweise

  • Regionale Förderungen: Landesprogramme richten sich oft an bestimmte Projekte, etwa versiegelte Flächen in Vorarlberg oder kommunale PV-Dächer in der Steiermark. Für private Dachanlagen ist die Bundesförderung meist der Hauptweg.
  • Aktualität der Informationen: Die hier genannten Informationen basieren auf den aktuellen Richtlinien und Fristen für 2026 und können sich ändern. Überprüfe daher regelmäßig die offiziellen Seiten für die neuesten Updates.

Was ist die EAG-Abwicklungsstelle?

Die EAG-Abwicklungsstelle ist die zentrale Anlaufstelle in Österreich für die Vergabe von Förderungen im Bereich erneuerbare Energien, insbesondere für Photovoltaik und Stromspeicher. Sie verwaltet den EAG-Investitionszuschuss, der bundesweit verfügbar ist, und organisiert Fördercalls, wie etwa den vom 8. bis 22. Oktober 2026 (Quelle: eag-abwicklungsstelle.at).

Zuständigkeiten der EAG-Abwicklungsstelle

Die EAG-Abwicklungsstelle hat mehrere wichtige Aufgaben:

  1. Fördermittelverwaltung: Sie ist verantwortlich für die Verwaltung und Zuteilung der Fördermittel für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher. Dies umfasst die Planung und Durchführung von Fördercalls, bei denen Antragsteller ihre Projekte einreichen können.
  1. Beratung und Information: Die Abwicklungsstelle bietet umfassende Informationen zu den Förderbedingungen und steht als Ansprechpartner für Interessierte zur Verfügung. Sie hilft dabei, die Anforderungen zu verstehen und den Antragsprozess zu navigieren.
  1. Prüfung und Genehmigung: Nach Einreichung eines Ansuchens prüft die EAG-Abwicklungsstelle die Berechtigung und Vollständigkeit der Anträge und entscheidet über die Vergabe der Fördermittel.

Kontaktmöglichkeiten

Wer sich für eine Förderung interessiert oder Fragen hat, kann die EAG-Abwicklungsstelle auf verschiedenen Wegen kontaktieren:

  • Telefonisch: Eine direkte Beratung ist telefonisch möglich, um individuelle Fragen zu klären.
  • Online: Auf der Webseite der EAG-Abwicklungsstelle gibt es ein umfangreiches Informationsangebot sowie Formulare für die Online-Antragstellung.
  • Persönlich: In einigen Fällen kann auch ein persönlicher Termin vereinbart werden, um komplexe Anliegen zu besprechen.

Förderkonditionen im Überblick

KategorieFörderhöhe
A (<=10 kWp)150 EUR/kWp
B140 EUR/kWp
Cmax 130 EUR/kWp
Dmax 120 EUR/kWp
Speicher150 EUR/kWh

Die Förderhöhe variiert je nach Kategorie und ist auf maximal 30% der Kosten gedeckelt (Quelle: eag-abwicklungsstelle.at).

Für die Zukunft der erneuerbaren Energien in Österreich spielt die EAG-Abwicklungsstelle eine entscheidende Rolle, indem sie den Zugang zu Fördermitteln erleichtert und so die Umsetzung von Projekten unterstützt.

Welche Förderungen gibt es speziell in Wien?

Die Stadt Wien fördert 2026 weiterhin PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Bestandswohnbauten, PV-Flugdächer und -Gründächer; neu dazugekommen sind PV-Fassadenanlagen und -Dachgärten, dafür stehen 7 Millionen Euro zur Verfügung (Quelle: https://sonnenstrom.wien.gv.at/foerderungen). Standard-PV-Dachanlagen (außer auf mehrgeschoßigen Wohnbauten) und Speicheranlagen werden von der Stadt Wien nicht mehr gefördert (Quelle: https://sonnenstrom.wien.gv.at/foerderungen). Die genauen Fördersätze je Programm stehen auf den Unterseiten der Stadt Wien und ändern sich mit dem Budget; Anträge sind bis zur Ausschöpfung der budgetären Mittel möglich.

Bundesförderungen als Alternative

Da die Stadt Wien keine Förderungen mehr für Standard-Dachanlagen und Stromspeicher anbietet, bleibt für Privatpersonen die Möglichkeit, über die Bundesförderungsschiene des EAG-Investitionszuschusses Unterstützung zu erhalten. Für eine typische Einfamilienhaus-Anlage bis 10 kWp sind das 150 EUR pro kWp, für Speicher 150 EUR pro kWh (Quelle: https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/investitionszuschuss-photovoltaik-und-speicher/). Der 3. Fördercall 2026 ist bis 22.10.2026 geöffnet (Quelle: EAG-Abwicklungsstelle).

So gehst du vor — Schritt für Schritt

1. Schritt 1: Informieren Sie sich über aktuelle Fördermöglichkeiten

Besuchen Sie die offizielle Website der EAG-Abwicklungsstelle, um sich über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Speicher zu informieren.

2. Schritt 2: Prüfen Sie die Fördervoraussetzungen

Stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, wie z.B. die Mindestgröße der Anlage.

3. Schritt 3: Bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor

Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, die für den Förderantrag notwendig sind, wie technische Pläne und Kostenvoranschläge.

4. Schritt 4: Reichen Sie den Antrag fristgerecht ein

Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag innerhalb des festgelegten Zeitraums eingereicht wird, um die Förderung zu sichern.

5. Schritt 5: Warten Sie auf die Bewilligung

Nach Einreichung des Antrags warten Sie auf die Rückmeldung der Förderstelle, die Ihnen die Bewilligung und die Förderhöhe mitteilt.

Häufige Fragen

Welche Förderungen gibt es für Photovoltaik-Speicher in Österreich 2026?

In Österreich gibt es 2026 den EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik und Speicher, der für den gesamten Bund gilt. Die Förderung beträgt bis zu 150 EUR pro kWh für Speicher. Anträge können im nächsten Call vom 08. bis 22. Oktober 2026 gestellt werden. (Quelle: https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/investitionszuschuss-photovoltaik-und-speicher/)

Gibt es in Wien noch Förderungen für Photovoltaik-Speicher?

Nein. Standard-PV-Dachanlagen (außer auf mehrgeschoßigen Wohnbauten) und Speicheranlagen werden von der Stadt Wien nicht mehr gefördert; für beide kann 2026 eine Bundesförderung beantragt werden. (Quelle: https://sonnenstrom.wien.gv.at/foerderungen)

Welche Förderungen bietet Vorarlberg für Photovoltaik-Speicher?

Vorarlberg fördert Photovoltaik-Überdachungen auf versiegelten Flächen ab 20 kWp. Für Speicher steht jedenfalls der EAG-Investitionszuschuss des Bundes mit 150 Euro je kWh offen (Quelle: vorarlberg.at).

Wie hoch ist die Förderung für Photovoltaik-Speicher in Tirol 2026?

Auch in Tirol gilt die Bundesförderung: Der EAG-Investitionszuschuss fördert Speicher mit 150 Euro je kWh, höchstens 30 % der förderfähigen Kosten (Quelle: https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/investitionszuschuss-photovoltaik-und-speicher/). Ob das Land Tirol zusätzlich fördert, fragen Sie bei der Energieberatung des Landes nach.

Kann ich in der Steiermark Förderungen für Photovoltaik-Speicher beantragen?

Für Privatpersonen ist die Bundesförderung der Weg: 150 Euro je kWh Speicher über den EAG-Investitionszuschuss. Die Förderübersicht des Landes nennt unter den Umweltförderungen „Kommunale PV-Dächer“ für Gemeinden, für private Speicher fragen Sie vor dem Kauf bei der Energieberatung des Landes nach (Quelle: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/164947118/DE/)

Welche Fristen muss ich bei der Beantragung der Photovoltaik-Förderung beachten?

Für den EAG-Investitionszuschuss ist der nächste Antragszeitraum vom 08. bis 22. Oktober 2026. Es ist wichtig, die Fristen genau einzuhalten, um eine Förderung zu erhalten. (Quelle: https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/investitionszuschuss-photovoltaik-und-speicher/)

Wie kann ich die Bundesförderung für Photovoltaik-Speicher beantragen?

Die Bundesförderung kann über die EAG-Abwicklungsstelle beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb der festgelegten Fristen eingereicht werden. (Quelle: https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/investitionszuschuss-photovoltaik-und-speicher/)

Gibt es spezielle Förderungen für innovative Photovoltaik-Projekte?

Ja, es gibt Förderungen für innovative Projekte, wie die 'Innovative PV-Doppelnutzung' und 'Innovative Energiespeicher' in der Steiermark, jedoch nur für juristische Personen. (Quelle: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/164947118/DE/)

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