Welche Förderungen gibt es 2026 für Wärmepumpen in Wien?
Im Jahr 2026 bietet Wien im Rahmen der Initiative "Raus aus Gas" Förderungen für den Heizungstausch an. Für Wohnungen werden 35 % der förderbaren Kosten übernommen, bis zu einem Maximum von 5.250 EUR. Eigenheime können bis zu 12.000 EUR erhalten, wenn Geothermie genutzt wird (Quelle: wien.gv.at).
Details zur Wärmepumpen-Förderung in Wien
Wien unterstützt den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizsysteme mit attraktiven Förderungen. Hier sind die wichtigsten Details:
- Förderhöhe für Wohnungen:
- Förderhöhe für Eigenheime/Reihenhäuser:
- Förderbare Systeme:
Bedingungen für förderbare Wärmepumpen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Wärmepumpen bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Gelistet in der GET-Produktdatenbank: Die Wärmepumpe muss in dieser Datenbank verzeichnet sein.
- Vorlauftemperatur:
Antragsbedingungen
- Hauptwohnsitz: Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Wien haben.
- Gasanschluss: Der bisherige Gasanschluss muss stillgelegt werden, was durch eine Installateur-Bestätigung nachzuweisen ist.
- Antragsfrist: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Stilllegung des Gasanschlusses gestellt werden.
- Antrag vor Baubeginn: Die Förderung muss vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden.
Wie beantrage ich die Wärmepumpen-Förderung in Wien 2026?
Um die Wärmepumpen-Förderung in Wien 2026 zu beantragen, musst du den Antrag online vor Baubeginn einreichen. Wichtig sind die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und die Einhaltung der Fristen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung
- Unterlagen vorbereiten: Stelle sicher, dass du alle notwendigen Dokumente zur Hand hast. Dazu gehören in der Regel ein Nachweis über deinen Hauptwohnsitz, eine Bestätigung über die Stilllegung des Gasanschlusses durch einen Installateur und die technischen Daten der geplanten Wärmepumpe. Diese muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein und eine Vorlauftemperatur von maximal 40 Grad aufweisen, es sei denn, eine höhere Effizienz kann nachgewiesen werden (Quelle: wien.gv.at).
- Online-Ansuchen stellen: Der Antrag muss online über die Webseite der Stadt Wien eingereicht werden. Dies ist ganzjährig möglich, jedoch unbedingt vor dem Baubeginn. Achte darauf, dass alle Informationen korrekt und vollständig sind, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Fristen beachten: Reiche den Antrag spätestens sechs Monate nach der Stilllegung des Gasanschlusses ein. Verpasst du diese Frist, könntest du die Förderung verlieren.
- Förderhöhe verstehen: Für Wohnungen beträgt die Förderung 35% der förderbaren Kosten, maximal jedoch 5.250 EUR. Bei Eigenheimen oder Reihenhäusern sind es ebenfalls 35%, mit einem Maximum von 8.000 EUR, plus 4.000 EUR Bonus bei bestimmten Energiequellen wie Geothermie (Quelle: wien.gv.at).
- Dekarbonisierungsprämie: Zusätzlich gibt es eine Prämie von 1.000 EUR, die auf 1.500 EUR erhöht wird, wenn die Dekarbonisierung im gesamten Gebäude erfolgt.
Wichtige Hinweise
- Kombination mit anderen Förderungen: Seit dem 10. Juli 2026 ist die Kombination mit den Programmen 'Kesseltausch' und 'Sauber Heizen für Alle 2024' nicht mehr möglich. Es bleibt nur die Landesförderung (Quelle: wien.gv.at).
- Technische Anforderungen: Die Wärmepumpe muss eine Effizienz von über 140% bei 55 Grad nachweisen, wenn die Vorlauftemperatur über 40 Grad liegt.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Förderung erfüllen?
Um die Förderung für eine Wärmepumpe in Wien 2026 zu erhalten, musst Du Deinen Hauptwohnsitz in Wien haben und den Gasanschluss stilllegen lassen. Zudem muss die Wärmepumpe bestimmte technische Anforderungen erfüllen, wie eine Listung in der GET-Produktdatenbank und eine maximale Vorlauftemperatur von 40 Grad (Quelle: wien.gv.at).
Hauptwohnsitz und Gasanschluss-Stilllegung
- Hauptwohnsitz: Dein Hauptwohnsitz muss in Wien sein, um die Förderung beantragen zu können. Dies bedeutet, dass Du offiziell in Wien gemeldet sein musst.
- Gasanschluss-Stilllegung: Für die Förderung ist es erforderlich, dass der bestehende Gasanschluss stillgelegt wird. Dies muss durch eine Bestätigung eines Installateurs nachgewiesen werden (Quelle: wien.gv.at).
Technische Anforderungen an die Wärmepumpe
- GET-Produktdatenbank: Die Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein. Diese Datenbank stellt sicher, dass nur effiziente und geprüfte Systeme gefördert werden.
- Vorlauftemperatur: Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf maximal 40 Grad betragen. Eine höhere Temperatur ist nur zulässig, wenn die Effizienz der Wärmepumpe über 140% bei 55 Grad nachgewiesen werden kann.
Förderhöhe und Konditionen
- Förderungsrate: Die Förderung beträgt 35% der förderbaren Kosten, wobei die maximal anerkannten Kosten für Wohnungen 15.000 EUR betragen, was einem maximalen Zuschuss von 5.250 EUR entspricht. Für Eigenheime oder Reihenhäuser liegt der maximale Zuschuss bei 8.000 EUR, mit einem zusätzlichen Bonus von 4.000 EUR für Geothermie, Grundwasser oder Abwärme, was insgesamt bis zu 12.000 EUR ergibt (Quelle: wien.gv.at).
Antragsprozess
- Vor Baubeginn: Der Antrag muss vor dem Beginn der Bauarbeiten gestellt werden.
- Frist: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Stilllegung des Gasanschlusses eingereicht werden.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss für Wärmepumpen?
In Wien können Eigenheimbesitzer für den Einbau einer Wärmepumpe einen maximalen Zuschuss von 12.000 Euro erhalten, wenn sie Geothermie, Grundwasser oder Abwärme nutzen. Für Wohnungen liegt der maximale Zuschuss bei 5.250 Euro, basierend auf 35 % der förderbaren Kosten (Quelle: https://www.wien.gv.at/umwelt/foerderungen-raus-aus-gas).
Details zur Förderhöhe
Die Förderung für Wärmepumpen in Wien unterscheidet sich je nach Art der Wohnsituation:
- Wohnungen: Hier beträgt die Förderung 35 % der förderbaren Kosten. Die maximal anerkannten Kosten liegen bei 15.000 Euro, was zu einem maximalen Zuschuss von 5.250 Euro führt.
- Eigenheime/Reihenhäuser: Auch hier werden 35 % der förderbaren Kosten übernommen, jedoch mit einem maximalen Zuschuss von 8.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 4.000 Euro, wenn Geothermie, Grundwasser oder Abwärme genutzt werden, was den maximalen Zuschuss auf 12.000 Euro erhöht.
Zusätzliche Boni für bestimmte Technologien
- Geothermie, Grundwasser, Abwärme: Diese Technologien werden besonders gefördert. Der Bonus von 4.000 Euro kann für Eigenheime und Reihenhäuser in Anspruch genommen werden, wenn diese Technologien zum Einsatz kommen.
Förderbedingungen
Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden:
- Produktdatenbank: Die Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein.
- Vorlauftemperatur: Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf maximal 40 Grad betragen. Eine höhere Temperatur ist nur zulässig, wenn eine Effizienz von über 140 % bei 55 Grad nachgewiesen wird.
Antragsverfahren
- Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
- Die Förderung gilt nur für Hauptwohnsitze, bei denen der Gasanschluss stillgelegt wurde. Eine Bestätigung durch einen Installateur ist erforderlich.
- Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Stilllegung des Gasanschlusses gestellt werden.
Was ist die Dekarbonisierungsprämie und wie erhalte ich sie?
Die Dekarbonisierungsprämie in Wien ist ein finanzieller Anreiz für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizlösungen. Sie beträgt 1.000 EUR, beziehungsweise 1.500 EUR, wenn die Dekarbonisierung das gesamte Gebäude umfasst. Um sie zu erhalten, muss der Hauptwohnsitz in Wien sein, der Gasanschluss stillgelegt und der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt werden (Quelle: https://www.wien.gv.at/umwelt/foerderungen-raus-aus-gas).
Details zur Dekarbonisierungsprämie
Die Dekarbonisierungsprämie ist Teil der Initiative „Raus aus Gas“ in Wien. Diese Förderung unterstützt Bewohner dabei, auf nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasse oder Fernwärme umzusteigen. Die Prämie wird direkt an die Bewohner ausgezahlt, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Bedingungen.
Voraussetzungen für die Prämie
- Hauptwohnsitz in Wien: Die Prämie ist nur für Personen verfügbar, deren Hauptwohnsitz sich in Wien befindet.
- Stilllegung des Gasanschlusses: Der Gasanschluss muss mit einer Bestätigung durch einen Installateur stillgelegt werden.
- Antragsfrist: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Stilllegung des Gasanschlusses gestellt werden.
Prämienhöhe und Bedingungen
Die Höhe der Prämie beträgt 1.000 EUR. Wenn die Dekarbonisierung das gesamte Gebäude betrifft, erhöht sich der Betrag auf 1.500 EUR. Diese Prämie ist zusätzlich zu anderen möglichen Förderungen erhältlich, jedoch nicht mehr kombinierbar mit den Programmen 'Kesseltausch' oder 'Sauber Heizen für Alle 2024' (Quelle: https://www.wien.gv.at/umwelt/foerderungen-raus-aus-gas).
Antragsprozess für die Prämie
- Vorbereitung: Stelle sicher, dass der Gasanschluss stillgelegt ist und du eine Bestätigung vom Installateur hast.
- Antragstellung: Reiche den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Stilllegung online oder bei der zuständigen Stelle ein.
- Prüfung und Auszahlung: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Prämie direkt an dich ausgezahlt.
Welche Fristen muss ich bei der Antragstellung beachten?
In Wien musst Du den Antrag auf Förderung für Deine Wärmepumpe unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten stellen. Zudem solltest Du den Gasanschluss innerhalb von sechs Monaten nach der Installation der neuen Heizung stilllegen lassen, um die Förderung zu erhalten (Quelle: https://www.wien.gv.at/umwelt/foerderungen-raus-aus-gas).
Details zur Antragstellung und Umsetzung
Wenn Du in Wien die Förderung für den Umstieg auf eine Wärmepumpe nutzen möchtest, ist es wichtig, die Fristen genau einzuhalten. Hier sind die wesentlichen Schritte, die Du beachten solltest:
- Antragsstellung vor Baubeginn: Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten eingereicht werden. Dies ist entscheidend, um überhaupt in den Genuss der Förderung zu kommen. Versäumst Du diese Frist, verlierst Du die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung.
- Frist für die Stilllegung des Gasanschlusses: Nachdem Deine neue Wärmepumpe installiert und in Betrieb genommen wurde, hast Du sechs Monate Zeit, den Gasanschluss stilllegen zu lassen. Dies muss durch eine Installateur-Bestätigung nachgewiesen werden (Quelle: https://www.wien.gv.at/umwelt/foerderungen-raus-aus-gas).
Förderdetails im Überblick
- Förderhöhe für Wohnungen: 35% der förderbaren Kosten, maximal anerkannte Kosten sind 15.000 EUR, was einem maximalen Zuschuss von 5.250 EUR entspricht.
- Förderhöhe für Eigenheime/Reihenhäuser: Ebenfalls 35%, jedoch maximal 8.000 EUR, mit einem zusätzlichen Bonus von 4.000 EUR bei Nutzung von Geothermie, Grundwasser oder Abwärme, was insgesamt bis zu 12.000 EUR ergibt.
Weitere Hinweise
- Die Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein und die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf maximal 40 Grad betragen. Höhere Temperaturen sind nur zulässig, wenn eine Effizienz von über 140% bei 55 Grad nachgewiesen wird.
- Die Dekarbonisierungsprämie beträgt zusätzlich 1.000 EUR, bzw. 1.500 EUR, wenn die Dekarbonisierung im gesamten Gebäude erfolgt (Quelle: https://www.wien.gv.at/umwelt/foerderungen-raus-aus-gas).
Kann ich die Förderung mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, die Förderung für Wärmepumpen in Wien kann grundsätzlich mit anderen Landesförderungen kombiniert werden. Allerdings sind seit dem 10. Juli 2026 einige Kombinationen ausgeschlossen, wie zum Beispiel mit den Programmen 'Kesseltausch' und 'Sauber Heizen für Alle 2024' (Quelle: wien.gv.at).
Details zur Kombinierbarkeit
Wenn Du in Wien in eine Wärmepumpe investierst, kannst Du die Förderung 'Raus aus Gas Wien' nutzen. Diese Förderung unterstützt den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme mit bis zu 35% der förderbaren Kosten. Für Eigenheime und Reihenhäuser gibt es sogar einen Bonus für bestimmte Technologien wie Geothermie (Quelle: wien.gv.at).
- Förderhöhe für Wohnungen: 35% der förderbaren Kosten, maximal 5.250 EUR.
- Förderhöhe für Eigenheime/Reihenhäuser: 35% der Kosten, maximal 8.000 EUR, plus 4.000 EUR Bonus für Geothermie.
Was ist seit Juli 2026 ausgeschlossen?
Seit dem 10. Juli 2026 sind einige Förderprogramme nicht mehr mit der Wiener Förderung kombinierbar:
- Kesseltausch
- Sauber Heizen für Alle 2024
Praktische Schritte zur Antragstellung
- Vor Baubeginn beantragen: Stelle sicher, dass Du den Antrag vor Beginn der Bauarbeiten einreichst.
- Voraussetzungen prüfen: Achte darauf, dass Deine Wärmepumpe in der GET-Produktdatenbank gelistet ist und die Vorlauftemperatur Deines Systems die Anforderungen erfüllt.
- Hauptwohnsitz nachweisen: Der Hauptwohnsitz muss in Wien sein, und der Gasanschluss muss stillgelegt werden.
- Installateur-Bestätigung: Lass Dir die Stilllegung des Gasanschlusses von einem Installateur bestätigen.
Welche Alternativen zur Wärmepumpe werden gefördert?
In Wien werden neben der Wärmepumpe auch Fernwärme und Biomasseheizungen gefördert. Voraussetzung ist, dass der Gasanschluss stillgelegt wird und der Hauptwohnsitz in Wien liegt. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden und kann das ganze Jahr über eingereicht werden (Quelle: Wien.gv.at).
Fernwärme als Alternative
Fernwärme ist eine umweltfreundliche Option, die in Wien gefördert wird. Dabei wird die Wärme zentral erzeugt und über ein Netzwerk an die Haushalte verteilt. Das ermöglicht eine effiziente Nutzung von Energiequellen wie Abwärme oder Biomasse. Die Förderung deckt 35% der förderbaren Kosten ab, mit einem Höchstbetrag von 5.250 EUR für Wohnungen und 12.000 EUR für Eigenheime, wenn zusätzliche Bedingungen wie Geothermie erfüllt sind (Quelle: Wien.gv.at).
Biomasseheizungen
Biomasseheizungen, wie Pelletheizungen, sind ebenfalls eine förderbare Alternative. Diese Systeme nutzen erneuerbare Rohstoffe und tragen zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Auch hier beträgt die Förderung 35% der förderbaren Kosten, bis zu einem Maximum von 5.250 EUR für Wohnungen und 12.000 EUR für Eigenheime mit speziellen Zusatzleistungen (Quelle: Wien.gv.at).
Voraussetzungen für alternative Systeme
Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Stilllegung des Gasanschlusses: Der Gasanschluss muss von einem Installateur stillgelegt und bestätigt werden.
- Hauptwohnsitz: Die geförderte Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Antragstellung: Der Förderantrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen eingereicht werden.
- Technische Anforderungen: Bei Wärmepumpen muss die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems maximal 40 Grad betragen, außer es wird eine Effizienz von über 140% bei 55 Grad nachgewiesen (Quelle: Wien.gv.at).
So gehst du vor — Schritt für Schritt
1. Schritt 1: Informationen sammeln
Ermitteln Sie die Anforderungen und Bedingungen der Förderung für Wärmepumpen in Wien. Stellen Sie sicher, dass Ihr System in der GET-Produktdatenbank gelistet ist.
2. Schritt 2: Beratung einholen
Konsultieren Sie einen Fachmann oder Installateur, um sicherzustellen, dass Ihre geplante Wärmepumpe die Effizienzanforderungen erfüllt.
3. Schritt 3: Antrag vorbereiten
Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, wie die Installateur-Bestätigung über die Stilllegung des Gasanschlusses und Nachweise zur Effizienz der Wärmepumpe.
4. Schritt 4: Antrag einreichen
Reichen Sie den Antrag vor Baubeginn bei der zuständigen Stelle ein. Achten Sie darauf, alle Fristen einzuhalten.
5. Schritt 5: Umsetzung starten
Nach Genehmigung des Antrags können Sie mit der Umsetzung des Projekts beginnen. Stellen Sie sicher, dass alle Arbeiten gemäß den Förderbedingungen durchgeführt werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen in Wien 2026?
Die Förderung für Wärmepumpen in Wien beträgt 35 % der förderbaren Kosten. Für Wohnungen liegt der maximale Zuschuss bei 5.250 EUR, während für Eigenheime oder Reihenhäuser die Förderung bis zu 8.000 EUR beträgt. Ein zusätzlicher Bonus von 4.000 EUR ist möglich, wenn Geothermie, Grundwasser oder Abwärme genutzt werden (Quelle: Unbekannt).
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Die Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein, und die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf maximal 40 Grad betragen. Eine höhere Temperatur ist nur zulässig, wenn eine Effizienz von über 140 % bei 55 Grad nachgewiesen wird (Quelle: Unbekannt).
Wann muss der Antrag für die Förderung gestellt werden?
Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Die Antragsfrist ist ganzjährig, jedoch muss der Gasanschluss stillgelegt und der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der Stilllegung eingereicht werden (Quelle: Unbekannt).
Welche Systeme sind förderfähig?
Förderfähig sind Fernwärme, Wärmepumpen und Biomasse/Pellets-Systeme. Diese müssen den spezifischen Anforderungen entsprechen, um förderfähig zu sein (Quelle: Unbekannt).
Gibt es eine zusätzliche Prämie für die Dekarbonisierung?
Ja, es gibt eine Dekarbonisierungsprämie von 1.000 EUR, die direkt an die Bewohner ausgezahlt wird. Wenn die Dekarbonisierung im gesamten Gebäude erfolgt, erhöht sich die Prämie auf 1.500 EUR (Quelle: Unbekannt).
Sind die Förderungen mit anderen Programmen kombinierbar?
Seit dem 10.07.2026 sind die Förderungen nicht mehr mit den Programmen 'Kesseltausch' und 'Sauber Heizen für Alle 2024' kombinierbar. Es bleibt nur die Landesförderung (Quelle: Unbekannt).
Welche Dokumente sind für den Förderantrag erforderlich?
Für den Förderantrag sind eine Installateur-Bestätigung über die Stilllegung des Gasanschlusses und der Nachweis der Effizienz der Wärmepumpe erforderlich. Weitere spezifische Dokumente können je nach Fall erforderlich sein (Quelle: Unbekannt).
Wie lange dauert die Bearbeitung des Förderantrags?
Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Genaue Zeitrahmen sind nicht spezifiziert (Quelle: Unbekannt).




