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Familienbeihilfe 2026 in Österreich: Alle Infos

Familienbeihilfe 2026: Beträge, Antragstellung, Zusatzleistungen. Erfahre alles über die Unterstützung für Familien.

Amalia12. Mai 20266 Min. Lesezeit
Familienbeihilfe 2026 in Österreich: Alle Infos

Die Familienbeihilfe ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen für Familien in Österreich. Sie hilft dabei, die Kosten für die Erziehung und Ausbildung von Kindern zu decken. Im Jahr 2026 gibt es einige spezifische Regelungen und Beträge, die Eltern kennen sollten, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Was ist die Familienbeihilfe und wer bekommt sie?

Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Leistung des Staates Österreich, die Eltern oder Erziehungsberechtigten gewährt wird, um die Kosten der Kindererziehung und -ausbildung zu unterstützen. Sie steht grundsätzlich allen Eltern zu, die in Österreich leben und deren Kinder ebenfalls dort wohnhaft sind.

Die Beihilfe wird ab der Geburt des Kindes bis zu einem bestimmten Alter gewährt. Dabei ist es unerheblich, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht. Wichtig ist, dass das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und die Voraussetzungen für den Bezug erfüllt werden. Der Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, kann aber unter bestimmten Bedingungen verlängert werden, etwa bei Ausbildung oder Behinderung.

Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026 nach Alter?

Die Höhe der Familienbeihilfe variiert je nach Alter des Kindes. Für das Jahr 2026 gelten folgende Beträge:

  • Ab der Geburt: 138,40 Euro pro Monat
  • Ab 3 Jahren: 148,00 Euro pro Monat
  • Ab 10 Jahren: 171,80 Euro pro Monat
  • Ab 19 Jahren: 200,40 Euro pro Monat

Diese Beträge sind im Vergleich zu den Vorjahren unverändert, da für 2026 keine Valorisierung aufgrund des Budgetdefizits vorgenommen wurde. Die Beträge bleiben somit gleich wie 2025.

Kinderabsetzbetrag: der Zuschlag, den viele übersehen

Zusätzlich zur Familienbeihilfe gibt es den Kinderabsetzbetrag, der automatisch ausbezahlt wird. Er beträgt 70,90 Euro pro Monat und Kind. Viele Eltern übersehen diesen Betrag, da er direkt mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird und kein separater Antrag nötig ist.

Der Kinderabsetzbetrag ist eine zusätzliche finanzielle Entlastung, die Familien hilft, die alltäglichen Kosten für ihre Kinder besser zu bewältigen. Er wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und ist somit eine wichtige Ergänzung zur Familienbeihilfe.

Geschwisterstaffelung und Mehrkindzuschlag: mehr Geld für mehrere Kinder

Für Familien mit mehreren Kindern gibt es zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Geschwisterstaffelung und den Mehrkindzuschlag. Bei zwei Kindern erhalten Eltern zusätzlich 8,24 Euro pro Monat. Ab dem dritten Kind erhöht sich dieser Betrag auf 20,20 Euro pro Kind und Monat.

Der Mehrkindzuschlag beträgt 24,40 Euro pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind. Dieser Zuschlag ist jedoch einkommensabhängig und wird über die Arbeitnehmerveranlagung 2026 beantragt. Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, können diesen Zuschlag zusätzlich in Anspruch nehmen.

Schulstartgeld: der Extra-Betrag im August

Das Schulstartgeld ist ein einmaliger Betrag, der im August für jedes schulpflichtige Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausbezahlt wird. Im Jahr 2026 beträgt das Schulstartgeld 121,40 Euro pro Kind. Dieser Betrag soll die Kosten zu Beginn des Schuljahres abfedern, wie etwa für Schulmaterialien und Bücher.

Das Schulstartgeld wird automatisch mit der August-Beihilfe ausgezahlt und erfordert keinen gesonderten Antrag. Es ist eine willkommene Unterstützung für Familien, um die finanziellen Belastungen zu Schuljahresbeginn zu mindern.

Wie lange bekomme ich Familienbeihilfe? (Alter, Ausbildung, Behinderung)

Die Familienbeihilfe wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt. Wenn das Kind jedoch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolviert, kann die Beihilfe bis zum 24. Lebensjahr weiterlaufen. In Ausnahmefällen, wie bei einem Studium oder bei Verzögerungen durch Zivil- oder Präsenzdienst, kann sie bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.

Für Kinder mit erheblicher Behinderung, die dauerhaft erwerbsunfähig sind, besteht die Möglichkeit, die Familienbeihilfe auch über das 25. Lebensjahr hinaus zu beziehen. In diesen Fällen wird eine erhöhte Familienbeihilfe gewährt, um den besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Wie beantrage ich die Familienbeihilfe? (automatisch oder mit Beih 100)

In Österreich erfolgt die Beantragung der Familienbeihilfe in der Regel automatisch bei der Geburt eines Kindes. Dies geschieht durch die antragslose Familienbeihilfe über die Meldedaten. Eltern müssen in diesem Fall nichts weiter unternehmen.

Falls die automatische Auszahlung nicht erfolgt oder es sich um eine andere Lebenssituation handelt, kann die Familienbeihilfe beim Finanzamt Österreich über FinanzOnline beantragt werden. Hierfür wird das Formular Beih 100 verwendet. Bei Fragen zu Formularen oder Behördengängen kann die AssistoPlus-Assistentin Amalia hilfreich zur Seite stehen.

Familienbeihilfe und Familienbonus Plus – so spielen sie zusammen

Die Familienbeihilfe und der Familienbonus Plus 2026 sind zwei unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen für Familien in Österreich. Während die Familienbeihilfe eine direkte finanzielle Unterstützung ist, handelt es sich beim Familienbonus Plus um eine Steuererleichterung.

Der Familienbonus Plus reduziert die Steuerlast der Eltern und kann zusätzlich zur Familienbeihilfe in Anspruch genommen werden. Beide Leistungen zusammen bieten eine umfassende finanzielle Entlastung für Familien und sollten optimal genutzt werden. Es ist wichtig, sich über die jeweiligen Voraussetzungen und Antragsmodalitäten zu informieren, um keine Unterstützung zu verpassen.

Rechenbeispiele

Um die finanzielle Unterstützung durch die Familienbeihilfe besser zu veranschaulichen, hier einige konkrete Beispiele:

  • Familie mit einem Kind (5 Jahre): Die Familie erhält 148,00 Euro Familienbeihilfe plus 70,90 Euro Kinderabsetzbetrag, insgesamt also 218,90 Euro pro Monat.
  • Familie mit zwei Kindern (7 und 12 Jahre): Für das 7-jährige Kind gibt es 148,00 Euro, für das 12-jährige 171,80 Euro. Dazu kommen 141,80 Euro Kinderabsetzbetrag (zwei Kinder à 70,90 Euro) und 8,24 Euro Geschwisterstaffelung. Insgesamt erhält die Familie 469,84 Euro pro Monat.
  • Familie mit drei Kindern (4, 9 und 16 Jahre): Die Familie erhält 138,40 Euro für das 4-jährige Kind, 171,80 Euro für das 9-jährige und 200,40 Euro für das 16-jährige. Dazu kommen 212,70 Euro Kinderabsetzbetrag (drei Kinder à 70,90 Euro) und 60,60 Euro Geschwisterstaffelung. Der Mehrkindzuschlag von 24,40 Euro ist abhängig vom Einkommen. Ohne diesen beträgt die Unterstützung 783,90 Euro pro Monat.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn mein Kind die Schule abbricht?

Die Familienbeihilfe wird in der Regel nur bei fortgesetzter Ausbildung gewährt. Bricht das Kind die Schule ab, endet der Anspruch. Eine Meldung an das Finanzamt ist erforderlich.

Wie wird die Familienbeihilfe bei getrennt lebenden Eltern geregelt?

Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, erhält die Familienbeihilfe. Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen, jedoch kann der andere Elternteil einen Unterhaltsabsetzbetrag beantragen.

Muss ich das Schulstartgeld extra beantragen?

Nein, das Schulstartgeld wird automatisch mit der August-Familienbeihilfe ausgezahlt, sofern das Kind zwischen 6 und 15 Jahren alt ist.

Können auch Nicht-Österreicher Familienbeihilfe beziehen?

Ja, wenn sie und ihre Kinder in Österreich leben und die EU-rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, wie etwa das Vorliegen einer Aufenthaltsgenehmigung.

Kann die Familienbeihilfe rückwirkend beantragt werden?

Ja, sie kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden, wenn die Voraussetzungen in diesem Zeitraum erfüllt waren.

Gibt es eine Einkommensgrenze für die Familienbeihilfe?

Die Familienbeihilfe selbst ist nicht einkommensabhängig. Der Mehrkindzuschlag ist jedoch an eine Einkommensgrenze gekoppelt.

Wie wirkt sich eine Ausbildung im Ausland auf die Beihilfe aus?

Solange das Kind im Ausland eine anerkannte Ausbildung absolviert und der Wohnsitz in Österreich bleibt, kann die Familienbeihilfe weiter bezogen werden. Eine Meldung ist jedoch erforderlich.

Was muss ich tun, wenn sich die Familiensituation ändert?

Änderungen wie Umzug, Scheidung oder Tod müssen dem Finanzamt gemeldet werden, da sie den Anspruch auf Familienbeihilfe beeinflussen können.

Tags:#familienbeihilfe#Amalia

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