Was tun, wenn Überstunden nicht ausbezahlt werden?
Kurz gesagt: Prüfen Sie zuerst, ob es wirklich Überstunden sind und was Ihnen dafür zusteht. Fordern Sie den offenen Betrag dann schriftlich ein, holen Sie Hilfe beim Betriebsrat oder bei der Arbeiterkammer und behalten Sie die Frist im Auge: Ansprüche auf Entgelt verjähren nach drei Jahren.
Die wichtigsten Regeln stehen im Arbeitszeitgesetz (AZG). Für Überstunden gebührt ein Zuschlag von 50 % oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich (Quelle: RIS, § 10 AZG). Ob Geld oder Zeitausgleich, ist nicht beliebig: Besteht keine Regelung im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, gebührt mangels einer abweichenden Vereinbarung eine Abgeltung in Geld (Quelle: RIS, § 10 AZG).
Wann sind es überhaupt Überstunden?
Nicht jede Stunde über den Dienstplan hinaus ist rechtlich eine Überstunde. Die tägliche Normalarbeitszeit darf acht Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit vierzig Stunden nicht überschreiten, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (Quelle: RIS, § 3 AZG). Überstundenarbeit liegt vor, wenn die Grenzen der zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten werden oder die tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird, die sich aus der Verteilung dieser Wochenarbeitszeit ergibt (Quelle: RIS, § 6 AZG).
Zwei Ausnahmen werden oft übersehen. Zeitguthaben am Ende einer Gleitzeitperiode, die nach der Gleitzeitvereinbarung in die nächste Periode übertragen werden können, gelten nicht als Überstunden (Quelle: RIS, § 6 AZG). Und wer in Teilzeit arbeitet, leistet über das vereinbarte Ausmaß hinaus zunächst Mehrarbeit, keine Überstunden.
Mehrarbeit bei Teilzeit
Teilzeitbeschäftigte sind zur Arbeitsleistung über das vereinbarte Arbeitszeitausmaß (Mehrarbeit) nur insoweit verpflichtet, als Gesetz, Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag dies vorsehen, ein erhöhter Arbeitsbedarf vorliegt und ihre berücksichtigungswürdigen Interessen nicht entgegenstehen (Quelle: RIS, § 19d AZG). Für Mehrarbeitsstunden gebührt ein Zuschlag von 25 % (Quelle: RIS, § 19d AZG).
Der Zuschlag entfällt, wenn die Mehrarbeitsstunden innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten Zeitraumes von drei Monaten, in dem sie angefallen sind, durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden (Quelle: RIS, § 19d AZG). Eine Mehrarbeitsstunde, die im selben Quartal als freie Stunde zurückkommt, ist also ohne Zuschlag abgegolten.
| Vollzeit | Teilzeit | |
|---|---|---|
| Was über die Grenze geht | Überstunde | zuerst Mehrarbeit |
| Zuschlag | 50 % | 25 % |
| Ohne Zuschlag möglich? | nein, Zuschlag steckt auch im Zeitausgleich | ja, bei Ausgleich 1:1 binnen drei Monaten |
| Grundlage | § 10 AZG | § 19d AZG |
Was steht mir für eine Überstunde zu?
Für Überstunden gebührt ein Zuschlag von 50 % oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich; der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen (Quelle: RIS, § 10 AZG). Zeitausgleich für eine Überstunde heißt also nicht eine Stunde frei, sondern eineinhalb Stunden, oder eine Stunde frei plus der Zuschlag in Geld.
Grundlage der Berechnung ist der auf die einzelne Arbeitsstunde entfallende Normallohn (Quelle: RIS, § 10 AZG). Der Kollektivvertrag kann festlegen, ob mangels einer abweichenden Vereinbarung in Geld oder durch Zeitausgleich abgegolten wird (Quelle: RIS, § 10 AZG).
Bei langen Tagen entscheiden Sie selbst
Für Überstunden, durch die die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestimmen, ob die Abgeltung in Geld oder durch Zeitausgleich erfolgt (Quelle: RIS, § 10 AZG). Dieses Wahlrecht ist möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes auszuüben (Quelle: RIS, § 10 AZG). Sagen Sie Ihre Wahl deshalb schriftlich, bevor die Lohnabrechnung für den Monat erstellt wird.
Muss ich Überstunden überhaupt leisten?
Nicht immer. Arbeitnehmer dürfen zur Überstundenarbeit nur dann herangezogen werden, wenn diese nach dem Gesetz zugelassen ist und berücksichtigungswürdige Interessen des Arbeitnehmers der Überstundenarbeit nicht entgegenstehen (Quelle: RIS, § 6 AZG).
Das Gesetz zieht außerdem Obergrenzen. Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind wöchentlich nicht mehr als zwanzig Überstunden zulässig, und die Tagesarbeitszeit darf zwölf Stunden nicht überschreiten (Quelle: RIS, § 7 AZG). Im Durchschnitt von 17 Wochen darf die Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten (Quelle: RIS, § 7 AZG).
Ab der elften Stunde am Tag oder der 51. Stunde in der Woche haben Sie ein ausdrückliches Recht auf Nein. Es steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei, solche Überstunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn durch diese die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird (Quelle: RIS, § 7 AZG). Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden, und eine Kündigung deswegen können sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Gericht anfechten (Quelle: RIS, § 7 AZG).
Was gilt bei einem All-in-Vertrag?
Viele Angestellte haben ein Gehalt, mit dem „alle Mehr- und Überstunden abgegolten“ sein sollen. Das ist erlaubt, hat aber Grenzen. Enthält der Arbeitsvertrag oder der Dienstzettel das Entgelt als Gesamtsumme, ohne den Grundgehalt betragsmäßig anzuführen, hat der Arbeitnehmer zwingend Anspruch auf den Grundgehalt einschließlich der branchen- und ortsüblichen Überzahlungen, der vergleichbaren Arbeitnehmern am Arbeitsort gebührt (Quelle: RIS, § 2g AVRAG). Dieser Ist-Grundgehalt ist dann der Berechnung der abzugeltenden Entgeltbestandteile zugrunde zu legen (Quelle: RIS, § 2g AVRAG), also auch der Überstunden.
Für Sie heißt das: Legen Sie am Ende des Jahres Ihre Überstunden neben das, was die Pauschale über dem Grundgehalt tatsächlich bezahlt. Haben Sie mehr gearbeitet, als die Pauschale deckt, ist der Rest offen. Steht im Vertrag kein Grundgehalt als Betrag, rechnet man mit dem üblichen Gehalt vergleichbarer Kollegen, nicht mit einem niedrigen Kollektivvertragslohn.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, Ihr Normallohn beträgt 20 Euro je Stunde und Sie haben im März zehn Überstunden geleistet. Je Stunde stehen Ihnen 20 Euro Grundlohn und 10 Euro Zuschlag zu, zusammen 30 Euro, für zehn Stunden also 300 Euro brutto. Wählen Sie oder vereinbaren Sie Zeitausgleich, sind es 15 Stunden frei, oder 10 Stunden frei und die 100 Euro Zuschlag in Geld. Die 100 Euro Zuschlag liegen unter der Grenze von 120 Euro, bis zu der Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat steuerfrei sind (Quelle: RIS, § 68 EStG).
Wer muss die Arbeitszeit aufzeichnen?
Zuerst der Arbeitgeber. Er hat in der Betriebsstätte Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen (Quelle: RIS, § 26 AZG). Führt er sie bei Gleitzeit mit einem Zeiterfassungssystem, ist Ihnen nach Ende der Gleitzeitperiode auf Verlangen eine Abschrift der Arbeitszeitaufzeichnungen zu übermitteln, andernfalls ist Ihnen Einsicht zu gewähren (Quelle: RIS, § 26 AZG).
Ist vereinbart, dass Sie die Aufzeichnungen selbst führen, hat der Arbeitgeber Sie dazu anzuleiten und sich die Aufzeichnungen nach Ende der Gleitzeitperiode aushändigen zu lassen und zu kontrollieren (Quelle: RIS, § 26 AZG).
Unabhängig davon lohnt eine eigene Liste. Schreiben Sie je Arbeitstag Datum, Beginn, Ende und Pausen auf, und notieren Sie, wer die längere Arbeit angeordnet oder gesehen hat. Fotos vom Dienstplan, E-Mails mit Arbeitsaufträgen am Abend und Ihre Lohnzettel gehören in dieselbe Mappe. Im Streit ist eine Liste, die Sie Tag für Tag geführt haben, viel mehr wert als eine Schätzung im Nachhinein.
Wie lange kann ich offene Überstunden einfordern?
Forderungen der Dienstnehmer wegen des Entgelts aus ihren Dienstverträgen verjähren in drei Jahren (Quelle: RIS, § 1486 ABGB). Überstundenentgelt ist Entgelt, also gilt diese Frist. Die drei Jahre laufen für jeden Monat getrennt. Maßgeblich ist, wann das Recht an sich schon hätte ausgeübt werden können (Quelle: RIS, § 1478 ABGB), beim Entgelt also der Tag, an dem es für den jeweiligen Monat fällig war.
Schauen Sie zusätzlich in Ihren Kollektivvertrag und in Ihren Arbeitsvertrag. Steht dort eine eigene, kürzere Frist, bis wann Ansprüche schriftlich geltend zu machen sind, ist diese Frist die, auf die Sie achten müssen. Ob eine solche Klausel wirksam ist, kann im Einzelfall strittig sein. Das klärt die Arbeiterkammer.
Wer hilft mir, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
Der Betriebsrat
Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat, ist er die erste Anlaufstelle. Er ist kein neutraler Vermittler, sondern vertritt die Arbeitnehmer. Der Betriebsrat hat das Recht, die Einhaltung der die Arbeitnehmer des Betriebes betreffenden Rechtsvorschriften zu überwachen (Quelle: RIS, § 89 ArbVG). Er ist berechtigt, in die Aufzeichnungen über die Bezüge der Arbeitnehmer Einsicht zu nehmen, sie zu überprüfen und die Auszahlung zu kontrollieren (Quelle: RIS, § 89 ArbVG). Das gilt auch für andere Aufzeichnungen, deren Führung durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist (Quelle: RIS, § 89 ArbVG), also auch für die Arbeitszeitaufzeichnungen.
Die Arbeiterkammer
Die Arbeiterkammern haben kammerzugehörige Arbeitnehmer in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und ihnen insbesondere Rechtsschutz durch gerichtliche Vertretung zu gewähren (Quelle: RIS, § 7 AKG). Der Rechtsschutz richtet sich nach einem Regulativ und muss nicht oder nicht in vollem Umfang gewährt werden, wenn der Fall offenbar aussichtslos ist oder der Aufwand im Vergleich zum Erfolg unverhältnismäßig hoch wäre (Quelle: RIS, § 7 AKG). Fragen Sie deshalb früh nach, bevor Sie selbst etwas unternehmen.
Das Arbeits- und Sozialgericht
Hilft alles nicht, bleibt die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht. Dort müssen Sie nicht zwingend mit einem Anwalt auftreten. Vor den Gerichten erster und zweiter Instanz dürfen auch Funktionäre und Arbeitnehmer einer gesetzlichen Interessenvertretung vertreten, also etwa Juristinnen der Arbeiterkammer, wenn sie dazu befugt sind (Quelle: RIS, § 40 ASGG). Vor dem Gericht erster Instanz darf Sie auch ein Mitglied des zuständigen Betriebsrats vertreten (Quelle: RIS, § 40 ASGG).
Wie werden Überstundenzuschläge besteuert?
Ein Teil der Zuschläge ist steuerfrei. Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes sind insgesamt höchstens bis 120 Euro monatlich steuerfrei (Quelle: RIS, § 68 EStG). Das gilt nach der Fassung des § 68 Einkommensteuergesetz, die seit 1. Juli 2026 in Kraft ist. Was darüber hinausgeht, wird nach dem Tarif versteuert (Quelle: RIS, § 68 EStG).
Hängen Überstunden mit Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zusammen, zählen ihre Zuschläge zu einem eigenen Topf: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind zusätzlich insgesamt bis 400 Euro monatlich steuerfrei (Quelle: RIS, § 68 EStG).
Steuerlich zählt als Überstunde nur jene Arbeitszeit, die 40 Stunden in der Woche übersteigt oder die Tagesarbeitszeit überschreitet, die sich aus einer mindestens 40-stündigen Wochenarbeitszeit ergibt (Quelle: RIS, § 68 EStG). Die Zuschläge für Mehrarbeit in Teilzeit fallen deshalb nicht unter diese Steuerbefreiung.
So gehst du vor — Schritt für Schritt
- Einordnen: Klären Sie, ob es Überstunden (über 8 Stunden am Tag oder 40 in der Woche) oder Mehrarbeit in Teilzeit sind, und ob Gleitzeit gilt.
- Aufschreiben: Halten Sie je Tag Beginn, Ende und Pausen fest und verlangen Sie bei Gleitzeit mit Zeiterfassung eine Abschrift der Aufzeichnungen.
- Nachrechnen: Legen Sie Ihre Liste neben den Lohnzettel. Je Überstunde stehen Ihnen 50 % Zuschlag oder entsprechend mehr Zeitausgleich zu, je Mehrarbeitsstunde 25 %.
- Schriftlich einfordern: Schreiben Sie dem Arbeitgeber, welche Stunden aus welchem Monat offen sind und bis wann Sie die Zahlung erwarten. Behalten Sie eine Kopie.
- Hilfe holen: Gehen Sie mit Ihrer Liste zum Betriebsrat oder zur Arbeiterkammer, bevor eine Frist abläuft. Klagen ist der letzte Schritt.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschlag bekomme ich für eine Überstunde?
50 % oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich, bei dem der Zuschlag berücksichtigt oder gesondert ausgezahlt wird (Quelle: RIS, § 10 AZG).
Darf mein Arbeitgeber Überstunden einfach mit Zeitausgleich 1:1 abgelten?
Nein. Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen (Quelle: RIS, § 10 AZG). Nur Mehrarbeit in Teilzeit kann innerhalb von drei Monaten im Verhältnis 1:1 ohne Zuschlag ausgeglichen werden (Quelle: RIS, § 19d AZG).
Wie lange kann ich nicht bezahlte Überstunden nachfordern?
Forderungen wegen des Entgelts aus dem Dienstvertrag verjähren in drei Jahren (Quelle: RIS, § 1486 ABGB). Eine kürzere Frist in Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag sollten Sie zusätzlich prüfen.
Muss ich meine Überstunden selbst aufschreiben?
Nein, der Arbeitgeber hat Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen (Quelle: RIS, § 26 AZG). Nur wenn das ausdrücklich vereinbart ist, führen Sie sie selbst. Eine eigene Liste ist trotzdem der beste Beweis.
Was bekomme ich als Teilzeitkraft für Mehrstunden?
Einen Zuschlag von 25 %, außer die Stunden werden innerhalb von drei Monaten im Verhältnis 1:1 durch Zeitausgleich ausgeglichen (Quelle: RIS, § 19d AZG).
Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?
Für die ersten zehn Überstunden im Monat sind Zuschläge bis höchstens 50 % des Grundlohnes und insgesamt höchstens 120 Euro monatlich steuerfrei (Quelle: RIS, § 68 EStG).
Kann ich Überstunden ablehnen?
Wenn dadurch zehn Stunden am Tag oder 50 Stunden in der Woche überschritten werden, ja, ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteil (Quelle: RIS, § 7 AZG). Darunter nur, wenn Ihre berücksichtigungswürdigen Interessen entgegenstehen (Quelle: RIS, § 6 AZG).
Darf der Arbeitgeber mich wegen abgelehnter Überstunden kündigen?
Nicht wegen der Ablehnung über zehn bzw. 50 Stunden. Eine solche Kündigung können Sie innerhalb von zwei Wochen bei Gericht anfechten (Quelle: RIS, § 7 AZG).
Darf der Betriebsrat meine Lohnabrechnung prüfen?
Ja. Er ist berechtigt, in die Aufzeichnungen über die Bezüge der Arbeitnehmer Einsicht zu nehmen, sie zu überprüfen und die Auszahlung zu kontrollieren (Quelle: RIS, § 89 ArbVG).




