Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung in Österreich ist ein Verfahren, bei dem beide Ehepartner zustimmen, die Ehe ohne Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen aufzulösen. Dies erfolgt durch eine einvernehmliche Regelung aller wesentlichen Scheidungsfolgen, wie Unterhalt und Vermögensaufteilung.
Definition und Merkmale
Eine einvernehmliche Scheidung zeichnet sich dadurch aus, dass beide Ehepartner sich auf die Scheidungsfolgen einigen und gemeinsam einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht einreichen. Zu den wesentlichen Merkmalen gehört, dass die Ehepartner seit mindestens sechs Monaten keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr führen (ein gemeinsamer Wohnsitz schließt das nicht zwingend aus) und eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen vorlegen müssen. Diese Vereinbarung umfasst in der Regel die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, Regelungen zum Unterhalt und, falls vorhanden, die Obsorge und den Kontakt zu gemeinsamen Kindern.
Vorteile gegenüber einer strittigen Scheidung
- Zeitersparnis: Da keine langwierigen Gerichtsverfahren notwendig sind, kann eine einvernehmliche Scheidung deutlich schneller durchgeführt werden.
- Kosteneffizienz: Die Verfahrenskosten sind in der Regel niedriger, da weniger gerichtliche Auseinandersetzungen und Anwaltskosten anfallen.
- Emotionaler Stress: Die einvernehmliche Scheidung minimiert den emotionalen Stress für beide Parteien, da Streitigkeiten vermieden werden.
- Flexibilität: Die Ehepartner haben die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen, anstatt sich auf eine gerichtliche Entscheidung zu verlassen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur einvernehmlichen Scheidung
- Trennungszeit: Die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens sechs Monaten aufgehoben sein – ein getrennter Wohnsitz ist dafür nicht zwingend nötig, wohl aber das Ende des ehelichen Zusammenlebens.
- Vereinbarung: Eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen muss erstellt werden.
- Einreichung: Der gemeinsame Antrag auf Scheidung wird beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht.
- Gerichtstermin: Ein kurzer Gerichtstermin zur Bestätigung der Scheidungsvereinbarung findet statt.
- Rechtskraft: Nach der gerichtlichen Bestätigung wird die Scheidung rechtskräftig.
Welche Voraussetzungen müssen für eine einvernehmliche Scheidung erfüllt sein?
Für eine einvernehmliche Scheidung in Österreich müssen beide Ehepartner über die Scheidungsfolgen einvernehmlich entscheiden und einen Scheidungsvertrag abschließen. Dieser Vertrag regelt wesentliche Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.
Einvernehmlichkeit über Scheidungsfolgen
Die Einvernehmlichkeit ist das zentrale Element einer einvernehmlichen Scheidung. Beide Ehepartner müssen sich über die wesentlichen Folgen der Scheidung einig sein. Dazu gehören:
- Unterhaltsregelungen: Es muss geklärt sein, ob und in welcher Höhe ein Ehepartner dem anderen Unterhalt zahlen wird.
- Vermögensaufteilung: Das gemeinsame Vermögen, einschließlich Immobilien und Ersparnissen, muss fair aufgeteilt werden.
- Sorgerecht und Obsorge: Wenn Kinder vorhanden sind, muss eine Vereinbarung über das Sorgerecht und die Obsorge getroffen werden.
Vorhandensein eines Scheidungsvertrags
Ein schriftlicher Scheidungsvertrag ist erforderlich, der die oben genannten Punkte detailliert regelt. Dieser Vertrag muss von beiden Ehepartnern unterzeichnet werden und wird dem Gericht vorgelegt.
#### Schritte zur Erstellung eines Scheidungsvertrags
- Verhandlungen: Beide Partner müssen verhandeln und eine Einigung über alle relevanten Punkte erzielen.
- Vertragsentwurf: Ein Anwalt oder Notar kann helfen, einen rechtlich bindenden Entwurf zu erstellen.
- Unterzeichnung: Beide Ehepartner müssen den Vertrag unterzeichnen.
- Einreichung beim Gericht: Der unterzeichnete Vertrag wird dem zuständigen Gericht zur Genehmigung vorgelegt.
Bedeutung der gerichtlichen Genehmigung
Das Gericht prüft, ob der Scheidungsvertrag fair und rechtlich zulässig ist. Erst nach der Genehmigung durch das Gericht wird die Scheidung rechtskräftig.
Die Einhaltung dieser Voraussetzungen erleichtert den Scheidungsprozess und reduziert potenzielle Konflikte. Eine gut vorbereitete einvernehmliche Scheidung spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten im Vergleich zu einem strittigen Verfahren.
Wie läuft das Verfahren einer einvernehmlichen Scheidung ab?
Eine einvernehmliche Scheidung in Österreich beginnt mit der Einreichung eines Antrags bei Gericht, gefolgt von einem Gerichtstermin, bei dem beide Parteien ihre Einigung bestätigen müssen. Abschließend wird ein Beschluss gefasst, der die Scheidung rechtskräftig macht.
Einreichung des Antrags
Der erste Schritt im Verfahren einer einvernehmlichen Scheidung ist die Einreichung eines gemeinsamen Antrags bei dem zuständigen Bezirksgericht. Beide Ehegatten müssen sich über die Scheidungsfolgen einig sein, dazu gehören unter anderem die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, Unterhaltsfragen und die Obsorge für gemeinsame Kinder. Diese Einigung wird in einem Scheidungsvergleich festgehalten, der dem Gericht vorgelegt wird.
Gerichtstermin
Nach der Einreichung des Antrags wird ein Gerichtstermin angesetzt. Bei diesem Termin müssen beide Ehegatten persönlich anwesend sein, um dem Richter zu bestätigen, dass die Scheidung einvernehmlich erfolgt und die getroffenen Vereinbarungen den gemeinsamen Willen widerspiegeln. Der Richter prüft, ob alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Vereinbarungen fair und im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der Kinder, sind.
Beschluss
Nachdem der Richter die Vereinbarungen geprüft hat, erfolgt der gerichtliche Beschluss. Gegen diesen Beschluss kann binnen 14 Tagen ab Zustellung das Rechtsmittel des Rekurses erhoben werden; verstreicht diese Frist ungenützt, wird der Beschluss rechtskräftig. Verzichten beide Ehepartner nach der mündlichen Verkündung ausdrücklich auf ein Rechtsmittel, wird der Beschluss sofort rechtskräftig. Wirksam wird die Scheidung selbst erst mit der Zustellung des Beschlusses.
- Einreichung des Antrags: Gemeinsamer Antrag mit Scheidungsvergleich
- Gerichtstermin: Bestätigung der Einigung vor Gericht
- Beschluss: Rechtskräftig nach Ablauf der 14-tägigen Rekursfrist (oder sofort bei Rechtsmittelverzicht)
Welche Kosten entstehen bei einer einvernehmlichen Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich entstehen in der Regel Gerichtskosten sowie Anwaltskosten. Diese variieren je nach Komplexität des Falls und den individuellen Vereinbarungen der Parteien. Einvernehmliche Scheidungen sind in der Regel kostengünstiger als strittige Verfahren.
Gerichtskosten
Die Gerichtskosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkosten einer einvernehmlichen Scheidung. Diese setzen sich aus den Gebühren für die Einreichung des Scheidungsantrags und eventuelle Verhandlungskosten zusammen. Bei der einvernehmlichen Scheidung gibt es keinen Streitwert – die Gerichtsgebühren sind im Gerichtsgebührengesetz (GGG § 32 TP 12) pauschal geregelt. Für den Scheidungsantrag fällt eine Pauschalgebühr von 406 Euro an; für den Scheidungsfolgenvergleich nach § 55a Abs. 2 EheG kommen je nach Inhalt der Vereinbarung weitere 406 oder 609 Euro hinzu (Stand 2026).
Anwaltskosten
Ein weiterer Kostenpunkt sind die Anwaltskosten. In Österreich besteht bei einvernehmlichen Scheidungen keine Anwaltspflicht, jedoch kann die Hinzuziehung eines Anwalts sinnvoll sein, um die Interessen beider Parteien zu wahren und eine faire Einigung zu erzielen. Die Anwaltskosten hängen von der Komplexität des Falls sowie dem vereinbarten Honorar ab. Oftmals bieten Anwälte Pauschalangebote für einvernehmliche Scheidungen an, die eine klare Kostenstruktur ermöglichen.
Kostenaufteilung
- Gerichtskosten: Formal schuldet jede Partei ihre eigenen Verfahrenskosten; in der Praxis vereinbaren viele Paare eine hälftige Teilung in der Scheidungsfolgenvereinbarung, gesetzlich vorgeschrieben ist das aber nicht.
- Anwaltskosten: Die Aufteilung der Anwaltskosten kann individuell vereinbart werden, oft trägt jedoch jede Partei die Kosten für ihren eigenen Anwalt.
Beispielrechnung
| Kostenpunkt | Beschreibung | Ungefähre Kosten |
|---|---|---|
| Gerichtskosten | Pauschalgebühr Antrag (406 €) zzgl. Vergleich (406–609 €) | ca. 812–1.015 € |
| Anwaltskosten | Beratung und Vertretung | varies |
Die tatsächlichen Kosten können je nach Fall variieren und sollten individuell erfragt werden.
Fazit
Eine einvernehmliche Scheidung kann in Österreich kostengünstiger sein, wenn beide Parteien bereit sind, zusammenzuarbeiten und sich auf eine faire Aufteilung der Kosten einigen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die möglichen Kosten zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Österreich?
Eine einvernehmliche Scheidung in Österreich dauert im Durchschnitt etwa sechs bis zwölf Wochen, abhängig von der Komplexität der Vereinbarungen und der Bearbeitung durch das zuständige Bezirksgericht.
Durchschnittliche Verfahrensdauer
Die durchschnittliche Dauer für eine einvernehmliche Scheidung liegt zwischen sechs und zwölf Wochen. Diese Zeitspanne umfasst die Vorbereitung der notwendigen Unterlagen, die Einreichung beim Bezirksgericht und die gerichtliche Abwicklung. Der genaue Zeitraum kann jedoch variieren, je nachdem, wie schnell die Parteien die erforderlichen Dokumente bereitstellen und wie ausgelastet das zuständige Gericht ist.
Faktoren, die die Dauer beeinflussen
Mehrere Faktoren können die Dauer des Scheidungsverfahrens beeinflussen:
- Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen: Fehlende oder fehlerhafte Dokumente können das Verfahren verzögern, da das Gericht zusätzliche Informationen anfordern muss.
- Verfügbarkeit der Parteien: Beide Ehepartner müssen zur Verhandlung erscheinen. Terminfindung kann die Dauer beeinflussen.
- Gerichtliche Auslastung: In stark frequentierten Bezirken kann es zu längeren Wartezeiten kommen, da die Gerichte eine hohe Anzahl an Fällen bearbeiten müssen.
- Komplexität der Vereinbarungen: Einfache Vereinbarungen ohne Streitpunkte beschleunigen das Verfahren. Komplizierte Regelungen, insbesondere bei Unterhalts- oder Vermögensfragen, können den Prozess verlängern.
Praktische Schritte zur Verkürzung der Dauer
Um die Dauer des Scheidungsverfahrens möglichst kurz zu halten, sollten folgende Schritte beachtet werden:
- Frühzeitige Vorbereitung: Alle notwendigen Dokumente sollten vollständig und korrekt vorbereitet sein.
- Rechtliche Beratung: Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, komplexe Fragen im Vorfeld zu klären.
- Klare Kommunikation: Offene und klare Kommunikation zwischen den Parteien kann Missverständnisse vermeiden und den Prozess beschleunigen.
Fazit
Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich hängt von mehreren Faktoren ab, die von der Vorbereitung der Unterlagen bis zur Bearbeitungszeit des Gerichts reichen. Durch sorgfältige Vorbereitung und klare Absprachen kann der Prozess effizienter gestaltet werden.
Welche Unterlagen werden für eine einvernehmliche Scheidung benötigt?
Für eine einvernehmliche Scheidung in Österreich werden ein Scheidungsvertrag, Personalausweise sowie Geburtsurkunden benötigt. Diese Dokumente sind essenziell, um den Prozess rechtlich korrekt und reibungslos abzuwickeln.
Scheidungsvertrag
Der Scheidungsvertrag ist ein zentraler Bestandteil einer einvernehmlichen Scheidung. In diesem Dokument werden alle wesentlichen Punkte der Trennung geregelt, wie etwa die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, die Obsorge und der Unterhalt für gemeinsame Kinder sowie etwaige Unterhaltszahlungen zwischen den Ehepartnern. Der Scheidungsvertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet und notariell beglaubigt werden, um seine Rechtswirksamkeit zu erlangen.
Personalausweise
Beide Ehepartner müssen gültige Personalausweise vorlegen. Diese dienen zur Identitätsfeststellung und sind notwendig, um die persönlichen Daten der Parteien eindeutig zuzuordnen. Ohne gültige Ausweisdokumente kann der Scheidungsprozess nicht fortgesetzt werden.
Geburtsurkunden
Geburtsurkunden sind ebenfalls erforderlich, insbesondere wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Sie dienen als Nachweis der Abstammung und sind für die Regelungen bezüglich Obsorge und Unterhalt relevant. Sollten die Geburtsurkunden in einer anderen Sprache als Deutsch vorliegen, ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Weitere Schritte zur Einvernehmlichen Scheidung
- Beratung: Vor Einreichung der Scheidung ist es ratsam, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte des Scheidungsvertrags den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Einreichung: Nach Unterzeichnung und Beglaubigung des Scheidungsvertrags kann dieser zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden.
- Gerichtstermin: Das Gericht prüft den Vertrag und die Unterlagen. Bei einem positiven Bescheid wird ein Scheidungstermin angesetzt, bei dem beide Parteien anwesend sein müssen.
Welche Rolle spielt das Gericht bei einer einvernehmlichen Scheidung?
Das Gericht prüft bei einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich die Einvernehmlichkeit der Scheidung und genehmigt den Scheidungsvertrag. Es stellt sicher, dass beide Parteien die Scheidungsfolgen verstanden haben und dass der Vertrag fair und ausgewogen ist.
Aufgaben des Gerichts
Bei einer einvernehmlichen Scheidung übernimmt das Gericht mehrere wichtige Aufgaben, um den Prozess ordnungsgemäß und rechtssicher abzuwickeln.
- Prüfung der Einvernehmlichkeit: Das Gericht muss sicherstellen, dass beide Ehepartner tatsächlich mit der Scheidung einverstanden sind. Dies bedeutet, dass beide Parteien die Scheidung wollen und keine der Parteien unter Druck gesetzt wurde, dem Verfahren zuzustimmen.
- Genehmigung des Scheidungsvertrags: Der Scheidungsvertrag, der die Vermögensaufteilung, den Unterhalt und andere relevante Aspekte regelt, muss vom Gericht genehmigt werden. Das Gericht überprüft, ob der Vertrag fair ist und ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Ablauf der gerichtlichen Prüfung
- Einreichung der Scheidung: Zunächst reichen die Ehepartner gemeinsam den Scheidungsantrag zusammen mit dem Scheidungsvertrag beim zuständigen Bezirksgericht ein.
- Prüfung durch das Gericht: Das Gericht überprüft, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind und ob der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Anhörung: In einer Anhörung wird sichergestellt, dass beide Parteien den Inhalt des Scheidungsvertrags verstehen und freiwillig zustimmen.
- Entscheidung: Nach der Prüfung entscheidet das Gericht über die Genehmigung des Scheidungsvertrags und spricht die Scheidung aus.
Besondere Aspekte
Das Gericht hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass keine Partei benachteiligt wird und dass die Vereinbarungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Sollte es Bedenken hinsichtlich der Fairness oder der Freiwilligkeit der Vereinbarungen geben, kann das Gericht Änderungen verlangen oder die Genehmigung verweigern.
Die Rolle des Gerichts bei einer einvernehmlichen Scheidung ist somit entscheidend, um einen rechtssicheren und fairen Abschluss des Verfahrens zu gewährleisten. Das Gericht agiert als neutraler Dritter, der die Interessen beider Parteien schützt und den gesetzlichen Rahmen wahrt. Diese Aufgaben sind zentral, um sicherzustellen, dass die Scheidung ordnungsgemäß und ohne Nachteile für eine der Parteien vollzogen wird.
Kann eine einvernehmliche Scheidung rückgängig gemacht werden?
Eine einvernehmliche Scheidung kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden, sobald der Scheidungsbeschluss rechtskräftig ist. Anfechtungsmöglichkeiten bestehen nur in Ausnahmefällen, etwa bei Verfahrensfehlern oder wenn der Beschluss auf unrichtigen Tatsachen basiert.
Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses
In Österreich tritt die Rechtskraft eines Scheidungsbeschlusses ein, wenn keine weiteren Rechtsmittel gegen die Entscheidung ergriffen werden können. Dies bedeutet, dass die Scheidung endgültig ist und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Die Rechtskraft sichert die Rechtsklarheit und Stabilität der Entscheidungen, was besonders im Familienrecht von Bedeutung ist.
Anfechtungsmöglichkeiten
Es gibt jedoch wenige Ausnahmen, in denen eine einvernehmliche Scheidung angefochten werden kann:
- Verfahrensfehler: Wenn im Scheidungsverfahren Verfahrensfehler aufgetreten sind, die einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis hatten, kann dies ein Grund für eine Anfechtung sein.
- Unrichtige Tatsachen: Wenn der Scheidungsbeschluss auf unrichtigen Tatsachen basiert, die zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht bekannt waren, kann eine Anfechtung in Betracht gezogen werden.
- Befangenheit des Richters: Sollte sich herausstellen, dass der Richter befangen war, könnte dies ebenfalls eine Anfechtung rechtfertigen (Quelle: Befangenheit von Richtern).
Praktische Relevanz
In der Praxis sind diese Anfechtungsmöglichkeiten jedoch selten erfolgreich. Die Hürden für eine Anfechtung sind hoch, um die Stabilität und Vorhersehbarkeit der gerichtlichen Entscheidungen zu wahren. Es ist wichtig, dass beide Parteien bei der einvernehmlichen Scheidung alle relevanten Informationen offenlegen und die Entscheidung gut überdenken, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.
Fazit
Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel eine endgültige Entscheidung. Die wenigen Anfechtungsmöglichkeiten erfordern schwerwiegende Gründe und sind in der Praxis selten erfolgreich. Es ist entscheidend, die Tragweite der Scheidung vorab gründlich zu prüfen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen, um spätere Komplikationen zu vermeiden.
So gehst du vor — Schritt für Schritt
1. Schritt 1: Einigung über Scheidungsfolgen
Beide Partner einigen sich über die Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.
2. Schritt 2: Gemeinsamer Scheidungsantrag
Ein gemeinsamer Antrag auf Scheidung wird beim zuständigen Gericht eingereicht.
3. Schritt 3: Gerichtstermin
Das Gericht setzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an, bei dem beide Partner anwesend sein müssen.
4. Schritt 4: Gerichtliche Entscheidung
Nach Prüfung der Einigung und der Anhörung trifft das Gericht die Entscheidung zur Scheidung.
5. Schritt 5: Rechtskraft der Scheidung
Nach Ablauf der 14-tägigen Rekursfrist wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig und die Ehe ist offiziell aufgelöst.
Häufige Fragen
Wie kann ich gegen eine Verwaltungsstrafe Einspruch erheben?
Um gegen eine Verwaltungsstrafe Einspruch zu erheben, müssen Sie innerhalb der Frist, die in der Strafverfügung angegeben ist, einen schriftlichen Einspruch bei der zuständigen Behörde einreichen. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen und Beweise beizulegen, die Ihre Argumente unterstützen.
Welche Rechte habe ich bei Elternteilzeit und Kündigungsschutz?
Elternteilzeit ermöglicht es Eltern, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Während dieser Zeit genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz, der es dem Arbeitgeber erschwert, das Arbeitsverhältnis ohne triftigen Grund zu beenden.
Was kann ich tun, wenn mein online gekaufter Artikel beschädigt ankam und der Händler nicht reagiert?
Wenn ein online gekaufter Artikel beschädigt ankommt und der Händler nicht reagiert, sollten Sie zunächst eine schriftliche Beschwerde einreichen. Wenn dies erfolglos bleibt, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden oder rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Wie kann ich ein Testament anfechten und welche Fristen gelten?
Ein Testament kann angefochten werden, wenn Zweifel an seiner Gültigkeit bestehen, z.B. bei Testierunfähigkeit oder unzulässigem Einfluss. Die Fristen für eine Anfechtung variieren, liegen jedoch in der Regel bei drei Jahren ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.
Welche Ansprüche habe ich nach einer Kündigung in der Probezeit?
Nach einer Kündigung in der Probezeit haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung. Sie sollten jedoch prüfen, ob alle arbeitsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie z.B. die Einhaltung der Kündigungsfrist.
Ist eine Mietpreiserhöhung durch den Vermieter rechtlich zulässig?
Eine Mietpreiserhöhung ist unter bestimmten Bedingungen zulässig. Der Vermieter muss die Erhöhung begründen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Es empfiehlt sich, die Erhöhung prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie rechtlich korrekt ist.
Wie funktioniert eine einvernehmliche Scheidung 2026?
Eine einvernehmliche Scheidung 2026 erfolgt, wenn beide Ehepartner sich über die Scheidungsfolgen einig sind. Dazu gehören Vereinbarungen über Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht. Ein gemeinsamer Antrag wird beim zuständigen Gericht eingereicht.
Welche Änderungen gibt es bei der Verwaltung von Miteigentum?
Bei wichtigen Veränderungen im Miteigentum, wie Generalsanierungen oder unüblichen Mietverträgen, ist Einstimmigkeit erforderlich. Fehlt diese, kann ein Gericht die Maßnahme genehmigen, wenn die Minderheit abgesichert wird (Quelle: § 834 ABGB).




