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Führerschein verloren in Österreich 2026: Kosten, Ersatz, Ablauf

Führerschein verloren? Anzeige binnen einer Woche, die Bestätigung gilt 8 Wochen als Ersatz, das Duplikat kostet 73 €. Unterlagen und Ablauf 2026.

Amalia19. August 202619 Min. Lesezeit
Führerschein verloren in Österreich 2026: Kosten, Ersatz, Ablauf

Wenn du deinen Führerschein verloren hast oder er gestohlen wurde, musst du das in Österreich unverzüglich anzeigen, spätestens eine Woche danach. Die Bestätigung der Anzeige gilt acht Wochen lang als Führerscheinersatz, allerdings nur innerhalb Österreichs. Das Duplikat beantragst du bei jeder Führerscheinbehörde in ganz Österreich, es kostet 73 Euro (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat).

Viele Ratgeber im Netz nennen dafür noch andere Zahlen: eine Ersatzfrist von vier Wochen, eine Gebühr um die 60 Euro oder einen Online-Antrag mit ID Austria. Die folgenden Angaben stammen aus der Amtsseite des Bundes (Stand 01.09.2026) und aus dem Führerscheingesetz selbst. Wo die Behörde nichts Genaues sagt, steht das hier auch so.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anzeige: unverzüglich, spätestens eine Woche nach Verlust oder Diebstahl (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat).
  • Wo anzeigen: bei der Führerscheinbehörde oder bei der nächsten Polizeidienststelle (Quelle: RIS, § 14 FSG).
  • Ersatz: Die Bestätigung über die Anzeige berechtigt zum Lenken bis zur Ausstellung des neuen Dokuments, jedoch nicht länger als acht Wochen, gerechnet vom Tag des Verlusts (Quelle: RIS, § 14 FSG). Sie gilt nur innerhalb Österreichs.
  • Antrag: bei jeder Führerscheinbehörde im Bundesgebiet, unabhängig von deinem Wohnsitz (Quelle: RIS, § 15 FSG).
  • Unterlagen: amtlicher Lichtbildausweis, Verlust- oder Diebstahlsanzeige, ein Foto im Hochformat 35 x 45 mm.
  • Kosten: 73 Euro für die Duplikatausstellung (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat).
  • Im Ausland: Dort kann kein Duplikat des österreichischen Führerscheins ausgestellt werden.

Schritt 1: Den Verlust anzeigen – binnen einer Woche

Sobald du merkst, dass der Führerschein weg ist, erstattest du Anzeige. Das Gesetz verlangt das „unverzüglich“, und es nennt zwei Stellen, an die du dich wenden kannst: die Behörde oder die nächste Dienststelle des öffentlichen Sicherheitsdienstes, also die Polizei (Quelle: RIS, § 14 FSG). Die Amtsseite des Bundes konkretisiert die Frist: Die Verlust- oder Diebstahlsanzeige muss spätestens eine Woche nach dem Verlust oder Diebstahl gemacht werden (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat).

Warum diese Eile? Erstens brauchst du die Bestätigung über die Anzeige später für den Antrag auf das Duplikat. Zweitens ist genau diese Bestätigung dein Ersatzführerschein für die nächsten Wochen. Wer erst nach Tagen zur Polizei geht, fährt in der Zwischenzeit ohne gültiges Dokument.

Die Amtsseite nennt als Anlaufstelle für die Verlust- oder Diebstahlsanzeige die Polizei; das Gesetz lässt daneben auch die Führerscheinbehörde zu.

Schritt 2: Mit der Bestätigung weiterfahren – acht Wochen, nur in Österreich

Die Bestätigung über die Anzeige ist mehr als ein Zettel für die Akten. Das Führerscheingesetz sagt wörtlich: Sie „berechtigt zum Lenken von Kraftfahrzeugen bis zur Ausstellung des neuen Dokumentes, jedoch nicht länger als acht Wochen, gerechnet vom Tage des Abhandenkommens“ (Quelle: RIS, § 14 FSG).

Daraus folgen drei Dinge, die du kennen solltest:

  1. Die acht Wochen laufen ab dem Tag des Verlusts, nicht ab dem Tag der Anzeige. Wer eine Woche wartet, hat also nur noch sieben Wochen Ersatz.
  2. Der Ersatz endet spätestens mit dem neuen Dokument. Sobald dein Duplikat ausgestellt ist, fährst du mit dem neuen Führerschein.
  3. Die Bestätigung gilt nur innerhalb Österreichs (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat). Für eine Fahrt ins Ausland reicht sie nicht.
Hebe die Bestätigung also gut auf und nimm sie auf jede Fahrt mit, zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Schritt 3: Die Unterlagen zusammenstellen

Für das Duplikat nach Verlust oder Diebstahl nennt die Amtsseite des Bundes diese Unterlagen (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat):

UnterlageWas genau
Amtlicher Lichtbildausweiszum Beispiel Reisepass oder Personalausweis
Verlust- oder Diebstahlsanzeigedie Bestätigung aus Schritt 1
FotoHochformat 35 mm x 45 mm, das dich einwandfrei erkennen lässt, wenn möglich nach den Passbildkriterien
Meldebestätigung (eventuell)erleichtert die Abwicklung; auf Wunsch fragt die Behörde stattdessen das Zentrale Melderegister ab

Den Antrag selbst stellst du mit dem Formular „Führerscheinantrag“. Du bekommst es bei der Führerscheinbehörde oder kannst es vorher herunterladen und ausgefüllt mitbringen (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat).

Tipp zum Foto: Bring ein aktuelles Foto mit, das den Passbildkriterien entspricht. Die Amtsseite verlangt, dass es dich einwandfrei erkennen lässt, und nennt die Passbildkriterien als Maßstab, „wenn möglich“.

Schritt 4: Den Antrag bei einer Führerscheinbehörde stellen

Du musst nicht zu der Behörde, die deinen ersten Führerschein ausgestellt hat. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, dass ein neuer Führerschein „unabhängig vom Wohnsitz des Antragstellers auf Antrag von jeder Führerscheinbehörde im Bundesgebiet ausgestellt werden“ darf (Quelle: RIS, § 15 FSG). Du kannst also dort hingehen, wo es für dich am bequemsten ist, etwa in der Nähe deines Arbeitsplatzes.

Welche Stelle die Führerscheinbehörde ist, hängt vom Ort ab (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat):

  • In Wien: die Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt
  • In Städten mit Landespolizeidirektion, sofern es dort keine Bezirkshauptmannschaft gibt: die Landespolizeidirektion
  • In Städten ohne Landespolizeidirektion und in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
  • In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
  • Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland
Bei den Landespolizeidirektionen empfiehlt die Amtsseite ausdrücklich, vorher online einen Termin zu vereinbaren (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat). Das erspart dir Wartezeit am Schalter.

Schritt 5: Den vorläufigen Führerschein mitnehmen

Bei Verlust oder Diebstahl stellt dir die Behörde einen vorläufigen Führerschein aus (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat). Er enthält alle Daten, die auch der Führerschein enthält: deine Personaldaten, die Führerscheinklassen und etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen.

Für den vorläufigen Führerschein gelten feste Grenzen. Er ist nur gültig (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat):

  • höchstens acht Wochen ab dem Tag der Aushändigung – diese Frist kann nicht verlängert werden,
  • nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis,
  • nur innerhalb Österreichs.
Auch das Gesetz verlangt, dass du bis zum Erhalt des Führerscheins den vorläufigen Führerschein und einen amtlichen Lichtbildausweis auf Fahrten mitführst (Quelle: RIS, § 14 FSG). Kommt dein neuer Führerschein, wird der vorläufige ungültig. Abgeben musst du ihn nicht (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat).

Was kostet das Duplikat?

Die Duplikatausstellung kostet laut Amtsseite des Bundes 73 Euro (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat). Bezahlt wird die Gebühr bei der Behörde.

Zum Vergleich: In vielen älteren Ratgebern liest man noch von „etwa 60 Euro“. Diese Zahl ist überholt. Maßgeblich ist der Betrag, den die Amtsseite nennt, und der lautet mit Stand 01.09.2026 auf 73 Euro. Für das Foto rechnest du die Kosten deines Fotografen oder Automaten dazu.

Wie lange dauert es, bis der neue Führerschein da ist?

Für den Fall von Verlust oder Diebstahl nennt die Amtsseite keine feste Bearbeitungsdauer. Für den freiwilligen Umtausch eines alten Führerscheins schreibt sie, dass der neue Führerschein nach Bezahlung der Gebühr innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt wird (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat). Das ist ein Anhaltspunkt, aber keine Zusage für deinen Fall.

Entscheidend für dich ist: Mit dem vorläufigen Führerschein bist du bis zu acht Wochen ab Aushändigung abgesichert. In dieser Zeit sollte das Duplikat bei dir sein. Ist es kurz vor Ablauf noch nicht angekommen, frag bei der Behörde nach, bei der du den Antrag gestellt hast.

Kann ich den neuen Führerschein online beantragen?

Die Amtsseite des Bundes beschreibt den Antrag als Behördenweg: Du stellst einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikats, das Formular bekommst du bei der Führerscheinbehörde oder lädst es herunter (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat). Einen vollständigen Online-Antrag mit Hochladen der Verlustanzeige beschreibt sie nicht.

Was du online erledigen kannst, ist die Vorbereitung: das Formular herunterladen und ausfüllen und bei einer Landespolizeidirektion den Termin online buchen. Zur Behörde gehen musst du trotzdem, schon weil du dort den vorläufigen Führerschein bekommst.

Führerschein im Ausland verloren – was jetzt?

Hier ist die wichtigste Auskunft eine, die viele überrascht: Wenn du deinen Führerschein im Ausland verloren hast oder er dir dort gestohlen wurde, kann dort kein Duplikat der österreichischen Lenkberechtigung ausgestellt werden (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat). Die Bestätigung einer Anzeige gilt zudem nur innerhalb Österreichs als Ersatz.

Was das für deine Weiterfahrt im Urlaubsland bedeutet, hängt vom jeweiligen Staat ab. Die Amtsseite verweist dafür auf die länderspezifischen Reiseinformationen des Außenministeriums, Rubrik „Verkehr“. Sieh dort nach, bevor du dich ohne Führerschein ans Steuer setzt.

Einen Antrag auf das Duplikat kannst du in zwei Fällen auch bei der österreichischen Vertretungsbehörde stellen, also bei Botschaft oder Konsulat (Quelle: RIS, § 15 FSG):

  • wenn du dich im Ausland aufhältst, ohne dort einen Wohnsitz zu begründen, oder
  • wenn du deinen Wohnsitz in einen Staat außerhalb des EWR verlegt hast.
In allen anderen Fällen stellst du den Antrag nach deiner Rückkehr bei einer Führerscheinbehörde in Österreich.

Wann es sonst noch ein Duplikat gibt

Ein Duplikat bekommst du nicht nur nach Verlust oder Diebstahl. Die Amtsseite nennt noch drei weitere Fälle (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat):

  • Umtausch eines alten Papierführerscheins gegen einen Scheckkartenführerschein. Das ist nicht verpflichtend.
  • Namensänderung auf freiwilliger Basis. Eine Namens- oder Adressänderung musst du der Führerscheinbehörde nicht melden. Willst du den Führerschein aber als amtlichen Lichtbildausweis verwenden, muss der Name stimmen.
  • Ungültigkeit des alten Führerscheins, etwa weil er unleserlich ist oder das Foto unkenntlich.
In diesen Fällen bringst du statt der Verlustanzeige den alten Führerschein mit, bei einer Namensänderung zusätzlich die Heiratsurkunde, den Scheidungsbeschluss oder andere amtliche Unterlagen, die die Änderung belegen.

Achtung bei Klasse B vor 2013

Hast du deine Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erworben, darfst du damit auch dreirädrige Kraftfahrzeuge lenken, mit oder ohne leichtem Anhänger. Damit diese Berechtigung erhalten bleibt, wird bei einem Duplikat zusätzlich zur Klasse B auch die Klasse A eingetragen, eingeschränkt durch die Zahlencodes 79.03 und 79.04 (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat).

Wundere dich also nicht über die zusätzliche Klasse auf dem neuen Dokument. Wichtig: Diese Eintragung gilt nicht für die gesamte Klasse A. Motorräder darfst du damit nicht lenken.

Drei Irrtümer, die sich hartnäckig halten

„Die Verlustanzeige ist nur ein Nachweis, fahren darf ich damit nicht.“ Falsch. Die Bestätigung über die Anzeige berechtigt zum Lenken, bis das neue Dokument ausgestellt ist, höchstens acht Wochen ab dem Tag des Verlusts (Quelle: RIS, § 14 FSG).

„Der Ersatz gilt vier Wochen.“ Auch das ist überholt. Sowohl die Bestätigung der Anzeige als auch der vorläufige Führerschein gelten bis zu acht Wochen, die Bestätigung ab dem Verlust, der vorläufige Führerschein ab der Aushändigung (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat).

„Im Urlaub hilft mir die Botschaft mit einem neuen Führerschein.“ Im Ausland kann kein Duplikat der österreichischen Lenkberechtigung ausgestellt werden (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat). Die Vertretungsbehörde nimmt nur in bestimmten Fällen den Antrag entgegen, ausgestellt wird das Duplikat von einer österreichischen Behörde.

So gehst du vor — Schritt für Schritt

  1. Anzeige erstatten: Melde den Verlust oder Diebstahl unverzüglich bei der Polizei oder der Führerscheinbehörde, spätestens eine Woche danach, und lass dir die Bestätigung geben.
  2. Mit der Bestätigung fahren: Die Bestätigung gilt ab dem Tag des Verlusts höchstens acht Wochen als Führerscheinersatz, nur in Österreich und zusammen mit einem Lichtbildausweis.
  3. Unterlagen vorbereiten: Lege amtlichen Lichtbildausweis, Anzeigebestätigung, ein Foto 35 x 45 mm und das ausgefüllte Formular Führerscheinantrag bereit.
  4. Antrag stellen: Geh zu einer beliebigen Führerscheinbehörde in Österreich und buche bei einer Landespolizeidirektion vorher online einen Termin.
  5. Gebühr zahlen und vorläufigen Führerschein mitnehmen: Zahle die 73 Euro und nimm den vorläufigen Führerschein entgegen, der höchstens acht Wochen gilt.
  6. Neuen Führerschein erhalten: Mit dem neuen Führerschein wird der vorläufige ungültig, abgeben musst du ihn nicht.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich nach dem Verlust mit der Anzeigebestätigung fahren?

Höchstens acht Wochen, gerechnet vom Tag des Verlusts, und nur bis das neue Dokument ausgestellt ist (Quelle: RIS, § 14 FSG). Die Bestätigung gilt nur innerhalb Österreichs.

Wo melde ich den Verlust meines Führerscheins?

Bei der Führerscheinbehörde oder bei der nächsten Polizeidienststelle (Quelle: RIS, § 14 FSG). Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen, spätestens eine Woche nach dem Verlust.

Was kostet ein neuer Führerschein nach Verlust?

Die Duplikatausstellung kostet 73 Euro (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat).

Welche Unterlagen brauche ich für das Duplikat?

Einen amtlichen Lichtbildausweis, die Verlust- oder Diebstahlsanzeige und ein Foto im Hochformat 35 x 45 mm. Eine Meldebestätigung ist hilfreich, kann aber durch eine Abfrage im Zentralen Melderegister ersetzt werden (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat).

Muss ich zu der Behörde, die meinen Führerschein ausgestellt hat?

Nein. Jede Führerscheinbehörde in Österreich darf den neuen Führerschein ausstellen, unabhängig von deinem Wohnsitz (Quelle: RIS, § 15 FSG).

Wie lange gilt der vorläufige Führerschein?

Höchstens acht Wochen ab Aushändigung, die Frist kann nicht verlängert werden. Er gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis und nur in Österreich (Quelle: oesterreich.gv.at, Führerschein – Duplikat).

Kann ich im Ausland ein Duplikat bekommen?

Im Ausland kann kein Duplikat des österreichischen Führerscheins ausgestellt werden. Hältst du dich dort ohne Wohnsitz auf oder hast du deinen Wohnsitz in einen Nicht-EWR-Staat verlegt, kannst du den Antrag aber bei der österreichischen Vertretungsbehörde stellen (Quelle: RIS, § 15 FSG).

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