Nach der Hochzeit „beantragst" du in Österreich keine Namensänderung. Ihr bestimmt euren gemeinsamen Familiennamen durch eine namensrechtliche Erklärung gegenüber dem Standesbeamten. Das Gesetz spricht dabei von „Verlobten oder Ehegatten" — die Erklärung ist also vor der Eheschließung und auch noch danach möglich (Quelle: RIS, § 93 ABGB). Gebt ihr keine Erklärung ab, behaltet ihr beide eure bisherigen Familiennamen (Quelle: RIS, § 93 ABGB).
Welche Namen dürft ihr wählen?
Das ABGB lässt euch drei Wege (Quelle: RIS, § 93 ABGB):
- Ein gemeinsamer Name: Ihr bestimmt den Familiennamen von einem von euch beiden zum gemeinsamen Familiennamen.
- Ein gemeinsamer Doppelname: Ihr bildet aus euren beiden Familiennamen einen Doppelnamen; dabei dürft ihr insgesamt zwei Teile dieser Namen verwenden.
- Jeder behält seinen Namen: Ohne Bestimmung behaltet ihr eure bisherigen Familiennamen.
Ein Beispiel
Anna Huber heiratet Thomas Berger. Sie können „Berger" oder „Huber" zum gemeinsamen Namen bestimmen, oder einen gemeinsamen Doppelnamen wie „Huber-Berger". Bestimmen sie „Berger", kann Anna für sich allein einen Doppelnamen aus „Berger" und „Huber" führen, etwa „Huber-Berger". Thomas heißt dann weiter „Berger".
Drei weitere Fälle aus dem Alltag
Fall 1 — Ein mehrteiliger Name: Lena heißt „Gruber-Steiner" und heiratet Martin Wolf. Wird ein Name aus mehreren Teilen herangezogen, können der gesamte Name oder dessen Teile verwendet werden (Quelle: RIS, § 93 ABGB). Lena und Martin könnten also etwa „Gruber-Steiner", „Gruber" oder „Steiner" zum gemeinsamen Namen bestimmen — oder einfach „Wolf".
Fall 2 — Ein gemeinsamer Doppelname: Sarah Novak und Peter Lang bestimmen einen Doppelnamen aus beiden Namen, etwa „Novak-Lang". Dabei dürfen sie insgesamt zwei Teile dieser Namen verwenden (Quelle: RIS, § 93 ABGB). Beide heißen danach gleich.
Fall 3 — Keine Bestimmung: Julia Hofer und David Bauer geben keine Erklärung ab. Dann behalten beide ihre bisherigen Familiennamen (Quelle: RIS, § 93 ABGB). Das ist kein Versäumnis, sondern eine vollwertige Wahl.
Häufige Irrtümer
- „Die Frau muss den Namen des Mannes annehmen." Nein. Das Gesetz lässt die Verlobten oder Ehegatten einen ihrer Namen bestimmen — welcher das ist, entscheidet ihr (Quelle: RIS, § 93 ABGB).
- „Ohne Erklärung bekommen wir automatisch einen gemeinsamen Namen." Nein. Mangels Bestimmung behalten beide ihre bisherigen Familiennamen (Quelle: RIS, § 93 ABGB).
- „Den Namen kann ich jederzeit wieder ändern." Nicht beliebig. Die Bestimmung ist nur einmalig zulässig (Quelle: RIS, § 93b ABGB).
- „Ein Doppelname darf beliebig lang sein." Nein. Beim gemeinsamen Doppelnamen dürfen insgesamt zwei Teile verwendet werden (Quelle: RIS, § 93 ABGB).
Wo und wie gebt ihr die Erklärung ab?
Namensrechtliche Erklärungen sind dem Standesbeamten gegenüber in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde abzugeben. Sie wirken, sobald sie dem Standesbeamten zukommen (Quelle: RIS, § 93c ABGB).
Für die Praxis heißt das: Am einfachsten gebt ihr die Erklärung gleich beim Standesamt im Zug der Eheschließung ab. Wollt ihr den Namen erst später bestimmen, wendet euch wieder an ein Standesamt. Welche Unterlagen das Standesamt dafür sehen möchte und ob dabei Gebühren anfallen, fragst du am besten vorab direkt dort nach — wir nennen hier bewusst keine Liste und keinen Betrag, weil wir dafür keine amtliche Quelle haben.
Kann ich meinen Namen später noch einmal ändern?
Nicht beliebig. Die Bestimmung oder Wiederannahme eines Familiennamens nach den §§ 93 und 93a ABGB ist nur einmalig zulässig (Quelle: RIS, § 93b ABGB). Überlegt euch die Wahl deshalb in Ruhe.
Das Gesetz kennt zwei Fälle, in denen ihr erneut bestimmen dürft (Quelle: RIS, § 93a ABGB):
- Der Familienname eines Ehegatten ändert sich: Dann kann eine erneute Bestimmung vorgenommen werden.
- Die Ehe wird aufgelöst: Dann können die Ehegatten jeden früher rechtmäßig geführten Familiennamen wieder annehmen, etwa den Namen vor der Hochzeit.
Wenn ihr es euch trotzdem anders überlegt
Ganz verschlossen ist die Tür nicht. Für diesen Fall gibt es das Namensänderungsgesetz (NÄG). Es nennt als Grund für eine Änderung des Familiennamens ausdrücklich, dass jemand nach bereits erfolgter Namensbestimmung (§ 93b ABGB) einen Familiennamen nach §§ 93 bis 93c ABGB erhalten will (Quelle: RIS, § 2 NÄG). Ebenfalls ein Grund ist, wenn jemand einen Familiennamen erhalten will, den er früher zu Recht geführt hat (Quelle: RIS, § 2 NÄG).
Der Unterschied zur Erklärung beim Standesamt: Das ist ein Antrag, über den eine Behörde entscheidet. Zuständig für die Bewilligung ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich du deinen Wohnsitz hast (Quelle: RIS, § 7 NÄG). Über Beschwerden gegen solche Bescheide entscheidet das Landesverwaltungsgericht (Quelle: RIS, § 7 NÄG).
Unser Rat: Plant die Namenswahl so, dass ihr diesen Umweg nicht braucht. Er ist möglich, aber er ist ein eigenes Verfahren mit eigenem Antrag.
Welchen Namen bekommen eure Kinder?
Viele Paare denken bei der Namenswahl zuerst an sich — und erst später an die Kinder. Dabei hängt der Name eurer Kinder direkt an eurer Entscheidung.
Wenn ihr einen gemeinsamen Familiennamen führt: Das Kind erhält den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Es kann aber auch der Doppelname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden (Quelle: RIS, § 155 ABGB).
Wenn ihr keinen gemeinsamen Familiennamen führt: Dann kann zum Familiennamen des Kindes der Familienname eines Elternteils bestimmt werden. Es kann auch ein Doppelname aus den Familiennamen beider Elternteile bestimmt werden; dabei dürfen höchstens zwei Teile dieser Namen verwendet werden (Quelle: RIS, § 155 ABGB).
Wenn ihr nichts bestimmt: Mangels einer solchen Bestimmung erhält das Kind den Familiennamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist (Quelle: RIS, § 155 ABGB).
Was das für eure Entscheidung heißt
- Wollt ihr, dass Eltern und Kinder alle denselben Namen tragen, ist ein gemeinsamer Familienname der einfachste Weg.
- Behaltet ihr beide eure Namen, müsst ihr für jedes Kind entscheiden, welchen Namen es bekommt — sonst bekommt es den Namen der Mutter (Quelle: RIS, § 155 ABGB).
- Ein Doppelname für das Kind ist in beiden Fällen möglich, aber mit höchstens zwei Teilen (Quelle: RIS, § 155 ABGB).
Was ist nach der Namensbestimmung zu tun?
Die Erklärung ändert deinen Namen — deine Ausweise, Karten und Verträge ändern sich dadurch nicht von selbst. Eine kleine Liste hilft, nichts zu vergessen:
- Reisepass und Personalausweis: Frag bei deiner Passbehörde nach, ob und wann du ein neues Dokument brauchst.
- Führerschein: Frag bei der Führerscheinbehörde nach, wie die Änderung eingetragen wird.
- Arbeitgeber: Sag deinem Arbeitgeber Bescheid, damit Lohnzettel und Gehaltsabrechnung stimmen.
- Bank und Versicherungen: Melde den neuen Namen deiner Bank und deinen Versicherungen.
- FinanzOnline: Prüfe, ob deine Daten dort stimmen.
Erklärung oder Antrag — der Unterschied auf einen Blick
| Namensrechtliche Erklärung | Antrag nach dem Namensänderungsgesetz | |
|---|---|---|
| Wofür | Bestimmung des Familiennamens rund um die Ehe | Änderung des Familiennamens aus einem gesetzlichen Grund |
| Wer bekommt sie | der Standesbeamte (Quelle: RIS, § 93c ABGB) | die Bezirksverwaltungsbehörde (Quelle: RIS, § 7 NÄG) |
| Wie oft | nur einmalig (Quelle: RIS, § 93b ABGB) | eigenes Verfahren |
| Wann wirksam | sobald sie dem Standesbeamten zukommt (Quelle: RIS, § 93c ABGB) | mit der Bewilligung durch die Behörde |
Eine kleine Entscheidungshilfe
Die Namenswahl ist rechtlich schnell erledigt. Schwieriger ist die Frage, was ihr eigentlich wollt. Diese Fragen helfen beim Gespräch:
- Soll die Familie einen gemeinsamen Namen tragen? Wenn euch wichtig ist, dass Eltern und Kinder gleich heißen, ist ein gemeinsamer Familienname der klarste Weg. Das Kind erhält dann den gemeinsamen Familiennamen der Eltern (Quelle: RIS, § 155 ABGB).
- Ist einer von euch beruflich unter seinem Namen bekannt? Wer als Ärztin, Handwerker, Anwalt oder mit einer eigenen Firma unter seinem Namen arbeitet, möchte ihn vielleicht nicht aufgeben. Dann passt ein Doppelname für diese Person, oder beide behalten ihre Namen.
- Wie lang darf es werden? Beim gemeinsamen Doppelnamen dürft ihr insgesamt zwei Teile verwenden (Quelle: RIS, § 93 ABGB). Wer schon einen mehrteiligen Namen trägt, sollte durchspielen, was am Ende auf dem Klingelschild steht.
- Was passiert, wenn sich etwas ändert? Eine erneute Bestimmung ist möglich, wenn sich der Familienname eines Ehegatten ändert; nach Auflösung der Ehe kann jeder einen früher rechtmäßig geführten Namen wieder annehmen (Quelle: RIS, § 93a ABGB). Mehr Spielraum gibt es danach nur über einen Antrag (Quelle: RIS, § 2 NÄG).
Was die Namenswahl NICHT entscheidet
Die Namensbestimmung regelt nur euren Familiennamen. Sie ändert keine Ausweise, keine Bankkonten und keine Verträge von selbst — das zieht ihr danach nach. Und sie ist keine Voraussetzung für die Ehe: Wer nichts bestimmt, ist genauso verheiratet und behält einfach seinen Namen (Quelle: RIS, § 93 ABGB).
So gehst du vor — Schritt für Schritt
1. Gemeinsam entscheiden
Klärt, welchen Weg ihr wählt: ein gemeinsamer Name, ein gemeinsamer Doppelname, ein Doppelname nur für eine Person, oder jeder behält seinen Namen (Quelle: RIS, § 93 ABGB).
2. Beim Standesamt nachfragen
Fragt vorab, welche Unterlagen und Termine das Standesamt braucht.
3. Die Erklärung abgeben
Gebt die namensrechtliche Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ab, am besten bei der Eheschließung (Quelle: RIS, § 93c ABGB).
4. Dokumente und Stellen nachziehen
Arbeite die Liste oben ab: Ausweise, Arbeitgeber, Bank, Versicherungen.
Was wir hier bewusst offen lassen
Viele Ratgeber nennen für die Namensänderung nach der Hochzeit eine feste Liste an Unterlagen, eine Gebühr und eine Bearbeitungsdauer von einigen Wochen. Wir tun das nicht. Für diese Angaben haben wir keine amtliche Quelle gefunden, die für ganz Österreich gilt — und eine falsche Liste kostet dich im Zweifel einen zweiten Weg zum Amt.
Was sicher ist, steht oben mit Quelle: welche Namen ihr wählen dürft, wem gegenüber ihr die Erklärung abgebt, dass sie nur einmal geht und wo ein späterer Antrag hingehört. Alles andere — welche Dokumente, welcher Termin, welche Kosten — klärt ein kurzer Anruf beim Standesamt verlässlicher als jeder Artikel. Frag dort am besten gleich mit, ob die Erklärung im Zug der Trauung möglich ist; dann ist alles an einem Termin erledigt.
Für die Ausweise gilt dasselbe: Ob und wann ein neuer Reisepass, Personalausweis oder Führerschein nötig ist, sagt dir die jeweilige Behörde. Plane dafür Zeit ein, bevor du verreist.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Namen nach der Hochzeit ändern?
Nein. Ohne Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens behalten beide Ehegatten ihre bisherigen Familiennamen (Quelle: RIS, § 93 ABGB).
Kann ich den Namen auch erst nach der Hochzeit bestimmen?
Ja. Das ABGB erlaubt die Bestimmung den „Verlobten oder Ehegatten" (Quelle: RIS, § 93 ABGB). Die Erklärung geht an den Standesbeamten (Quelle: RIS, § 93c ABGB).
Kann ich nach der Hochzeit einen Doppelnamen führen?
Ja. Entweder als gemeinsamen Doppelnamen aus beiden Familiennamen, oder für dich allein aus dem gemeinsamen und deinem bisherigen Namen. Der Doppelname wird mit Bindestrich geschrieben (Quelle: RIS, § 93 ABGB).
Kann ich meinen Namen wieder ändern, wenn ich es mir anders überlege?
Nicht beliebig: Die Bestimmung ist nur einmalig zulässig (Quelle: RIS, § 93b ABGB). Erneut bestimmen dürft ihr, wenn sich der Familienname eines Ehegatten ändert; nach Auflösung der Ehe kann jeder einen früher rechtmäßig geführten Namen wieder annehmen (Quelle: RIS, § 93a ABGB). Sonst bleibt der Antrag nach dem Namensänderungsgesetz (Quelle: RIS, § 2 NÄG).
Was kostet die Namensbestimmung?
Dafür haben wir keine amtliche Zahl gefunden. Frag beim Standesamt nach, bevor du hingehst.
Welchen Namen bekommt unser Kind?
Führt ihr einen gemeinsamen Familiennamen, erhält das Kind diesen Namen; ohne gemeinsamen Namen könnt ihr den Namen eines Elternteils oder einen Doppelnamen bestimmen. Ohne Bestimmung erhält das Kind den Familiennamen der Mutter (Quelle: RIS, § 155 ABGB).
Wo stelle ich einen Antrag nach dem Namensänderungsgesetz?
Bei der Bezirksverwaltungsbehörde deines Wohnsitzes (Quelle: RIS, § 7 NÄG).
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Ja, damit Lohnzettel und Gehaltsabrechnung auf den richtigen Namen lauten.




