AssistoPlus - Dein virtueller Helfer
Zurück zum BlogBehörden & Familie

Pendlerpauschale 2026: Beträge, Pendlereuro und Homeoffice

Kleines oder großes Pendlerpauschale, 6 Euro Pendlereuro je km, Drittel-Regel bei Homeoffice: alle Beträge 2026 aus dem Gesetz, mit Rechenbeispielen.

Amalia19. August 202617 Min. Lesezeit
Pendlerpauschale 2026: Beträge, Pendlereuro und Homeoffice

Was ist das Pendlerpauschale 2026?

Das Pendlerpauschale ist ein fester Jahresbetrag, den du für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen kannst, wenn dein Arbeitsweg weit genug ist oder öffentliche Verkehrsmittel für dich nicht zumutbar sind. Dazu kommt der Pendlereuro. Wie viel dir zusteht, hängt von drei Dingen ab: der Entfernung, der Frage, ob ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist, und davon, an wie vielen Tagen im Monat du tatsächlich zur Arbeit fährst.

Was das Gesetz grundsätzlich sagt

Geregelt ist das im Einkommensteuergesetz. Dort heißt es: „Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten. Nach Maßgabe der lit. b bis j steht zusätzlich ein Pendlerpauschale sowie nach Maßgabe des § 33 Abs. 5 Z 4 ein Pendlereuro zu.“ (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. a EStG) Und weiter: „Mit dem Verkehrsabsetzbetrag, dem Pendlerpauschale und dem Pendlereuro sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.“ (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. a EStG)

Für dich heißt das: Den Weg zur Arbeit rechnest du nicht nach Belegen ab, also nicht nach Tankrechnungen oder Kilometern im Fahrtenbuch. Er wird über diese drei festen Beträge berücksichtigt. Pendlerpauschale und Pendlereuro gibt es nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann es kein Pendlerpauschale gibt

Eine Ausnahme ist wichtig, weil sie oft übersehen wird: „Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu; dies gilt nicht wenn ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Elektrofahrrad zur Verfügung gestellt wird.“ (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG) Wer also mit dem Firmenauto pendelt, bekommt kein Pendlerpauschale. Mit dem Dienstrad dagegen schon.

Kleines oder großes Pendlerpauschale: welches steht dir zu?

Das Gesetz unterscheidet zwei Fälle. Entscheidend ist, ob dir die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist. Im Gesetz heißt es „Massenbeförderungsmittel“.

Das kleine Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale gilt, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist und der Weg mindestens 20 km lang ist. Der Wortlaut: „Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, beträgt das Pendlerpauschale: Bei mindestens 20 km bis 40 km 696 Euro jährlich, bei mehr als 40 km bis 60 km 1 356 Euro jährlich, bei mehr als 60 km 2 016 Euro jährlich.“ (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG)

Das große Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale gilt, wenn dir das öffentliche Verkehrsmittel zumindest auf der halben Strecke nicht zumutbar ist. Dann reicht schon ein Weg ab 2 km. Der Wortlaut: „Ist dem Arbeitnehmer die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Entfernung nicht zumutbar, beträgt das Pendlerpauschale abweichend von lit. c: Bei mindestens 2 km bis 20 km 372 Euro jährlich, bei mehr als 20 km bis 40 km 1 476 Euro jährlich, bei mehr als 40 km bis 60 km 2 568 Euro jährlich, bei mehr als 60 km 3 672 Euro jährlich.“ (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. d EStG)

Die Beträge auf einen Blick

Kleines Pendlerpauschale, wenn das öffentliche Verkehrsmittel zumutbar ist:

EntfernungKleines Pendlerpauschale
mindestens 20 km bis 40 km696 Euro jährlich
mehr als 40 km bis 60 km1 356 Euro jährlich
mehr als 60 km2 016 Euro jährlich

(Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG)

Großes Pendlerpauschale, wenn das öffentliche Verkehrsmittel zumindest hinsichtlich der halben Entfernung nicht zumutbar ist:

EntfernungGroßes Pendlerpauschale
mindestens 2 km bis 20 km372 Euro jährlich
mehr als 20 km bis 40 km1 476 Euro jährlich
mehr als 40 km bis 60 km2 568 Euro jährlich
mehr als 60 km3 672 Euro jährlich

(Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. d EStG)

Wann ist ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar?

Das legt die Pendlerverordnung fest. Sie hat zwei Stufen: Zuerst wird gefragt, ob überhaupt ein Verkehrsmittel fährt oder ob ein besonderer Grund vorliegt. Erst danach zählt die Fahrzeit.

Stufe 1: Kein Verkehrsmittel oder besonderer Grund

Unzumutbarkeit liegt vor, wenn „zumindest für die Hälfte der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zwischen Arbeitsstätte und Wohnung nach Maßgabe des § 1 kein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung steht“. (Quelle: § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a Pendlerverordnung) Unzumutbar ist es auch, wenn du einen gültigen Ausweis nach § 29b der Straßenverkehrsordnung hast. (Quelle: § 2 Abs. 1 Z 1 lit. b Pendlerverordnung) Dasselbe gilt, wenn die Unzumutbarkeit wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder wegen Blindheit im Behindertenpass eingetragen ist. (Quelle: § 2 Abs. 1 Z 1 lit. c Pendlerverordnung)

Stufe 2: Die Fahrzeit

Trifft keiner dieser Gründe zu, entscheidet die Fahrzeit. Die Verordnung sagt: „Bis 60 Minuten Zeitdauer ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets zumutbar.“ (Quelle: § 2 Abs. 1 Z 2 lit. a Pendlerverordnung) „Bei mehr als 120 Minuten Zeitdauer ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets unzumutbar.“ (Quelle: § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b Pendlerverordnung)

Dazwischen gilt eine Formel: „Übersteigt die Zeitdauer 60 Minuten nicht aber 120 Minuten, ist auf die entfernungsabhängige Höchstdauer abzustellen. Diese beträgt 60 Minuten zuzüglich einer Minute pro Kilometer der Entfernung, jedoch maximal 120 Minuten.“ (Quelle: § 2 Abs. 1 Z 2 lit. c Pendlerverordnung) „Übersteigt die kürzeste mögliche Zeitdauer die entfernungsabhängige Höchstdauer, ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar.“ (Quelle: § 2 Abs. 1 Z 2 lit. c Pendlerverordnung)

Ein Beispiel zum Mitrechnen: Dein Weg ist 35 km lang. Die Höchstdauer beträgt dann 60 Minuten plus 35 Minuten, also 95 Minuten. Brauchst du mit Bus und Bahn 100 Minuten, ist das öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar und das große Pendlerpauschale kommt in Frage. Brauchst du 90 Minuten, ist es zumutbar und es bleibt beim kleinen.

Was alles zur Fahrzeit zählt

Gezählt wird nicht nur die Zeit im Zug. „Die Zeitdauer umfasst die gesamte Zeit, die vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn bzw. vom Arbeitsende bis zum Eintreffen bei der Wohnung verstreicht; sie umfasst auch Wartezeiten.“ (Quelle: § 2 Abs. 2 Pendlerverordnung) Und die Umstände müssen im Monat überwiegen: „Die Umstände, die die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit begründen, müssen jeweils überwiegend im Kalendermonat vorliegen.“ (Quelle: § 2 Abs. 1 Pendlerverordnung)

Wie wird die Entfernung gemessen?

Nicht mit dem Kilometerzähler im eigenen Auto, sondern nach den Regeln der Pendlerverordnung, und in der Praxis mit dem Pendlerrechner des Finanzministeriums.

Die Messregeln

Ist ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar, „bemisst sich die Entfernung nach den Streckenkilometern des Massenbeförderungsmittels und allfälliger zusätzlicher Straßenkilometer und Gehwege“. (Quelle: § 1 Abs. 8 Pendlerverordnung) Ist es unzumutbar, „bemisst sich die Entfernung nach den Straßenkilometern der schnellsten Straßenverbindung“. (Quelle: § 1 Abs. 9 Pendlerverordnung) Angefangene Kilometer werden aufgerundet: beim zumutbaren Verkehrsmittel ab einer Gesamtstrecke von 20 Kilometern, beim unzumutbaren ab 2 Kilometern. (Quelle: § 1 Abs. 8 und 9 Pendlerverordnung)

Zugrunde gelegt wird der Weg zu deiner tatsächlichen Arbeitszeit. Die Verordnung nimmt dafür die Verhältnisse, „wenn die Arbeitsstätte in einem Zeitraum von 60 Minuten vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn bis zum tatsächlichen Arbeitsbeginn erreicht wird“. (Quelle: § 1 Abs. 2 Pendlerverordnung) Bei Gleitzeit gilt ein Arbeitsbeginn und ein Arbeitsende, „das den überwiegenden tatsächlichen Arbeitszeiten im Kalenderjahr entspricht“. (Quelle: § 1 Abs. 4 Pendlerverordnung)

Der Pendlerrechner ist Pflicht

Ausrechnen musst du das nicht selbst, und du sollst es auch nicht. Die Verordnung schreibt vor, dass „für Verhältnisse innerhalb Österreichs der vom Bundesministerium für Finanzen im Internet zur Verfügung gestellte Pendlerrechner zu verwenden“ ist. (Quelle: § 3 Abs. 1 Pendlerverordnung) Der Rechner ermittelt sowohl die Entfernung als auch, ob das öffentliche Verkehrsmittel zumutbar ist. (Quelle: § 3 Abs. 1 Pendlerverordnung)

Hältst du das Ergebnis für falsch, kannst du das nur in der Veranlagung nachweisen. Die Verordnung sagt dazu: „Dieser Nachweis kann vom Steuerpflichtigen nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erbracht werden.“ (Quelle: § 3 Abs. 5 Pendlerverordnung)

Was ist der Pendlereuro?

Der Pendlereuro kommt zum Pendlerpauschale dazu und hängt an jedem einzelnen Kilometer. Das Gesetz sagt: „Ein Pendlereuro in Höhe von jährlich sechs Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 hat.“ (Quelle: § 33 Abs. 5 Z 4 EStG)

Wer kein Pendlerpauschale bekommt, bekommt also auch keinen Pendlereuro. Und für den Pendlereuro gelten die Regeln zum Firmenauto und zu den Fahrtagen im Monat genauso. Das Gesetz verweist dafür auf „§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. b und lit. e bis j“. (Quelle: § 33 Abs. 5 Z 4 EStG)

Das Pendlerpauschale steht im Gesetz bei den Werbungskosten in § 16 EStG, der Pendlereuro bei den Absetzbeträgen in § 33 Abs. 5 EStG. (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. a EStG) Werbungskosten verringern das Einkommen, von dem die Steuer berechnet wird. Ein Absetzbetrag wird von der Steuer selbst abgezogen.

Zwei Rechenbeispiele

Beispiel 1, Bahn zumutbar: Du wohnst 25 km von der Arbeitsstätte entfernt, die Bahn ist laut Pendlerrechner zumutbar, und du fährst an mindestens elf Tagen im Monat ins Büro. Dir stehen das kleine Pendlerpauschale von 696 Euro jährlich (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG) und ein Pendlereuro von 25 × 6 Euro = 150 Euro jährlich zu. (Quelle: § 33 Abs. 5 Z 4 EStG)

Beispiel 2, kein Bus am Morgen: Du wohnst 12 km entfernt, und zu deinem Arbeitsbeginn fährt auf mehr als der halben Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel. Dir stehen das große Pendlerpauschale von 372 Euro jährlich (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. d EStG) und ein Pendlereuro von 12 × 6 Euro = 72 Euro jährlich zu. (Quelle: § 33 Abs. 5 Z 4 EStG)

Was gilt bei Homeoffice und Teilzeit?

Ganz im Büro zu sein ist keine Bedingung. Entscheidend ist, an wie vielen Tagen im Kalendermonat du tatsächlich zur Arbeitsstätte fährst. Diese Regel gibt es nicht erst seit 2026, sie steht in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. e EStG.

Die Drittel-Regel

Voll steht dir das Pendlerpauschale zu, wenn du „an mindestens elf Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte“ fährst. (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. e EStG) Bei acht bis zehn Tagen bekommst du es zu zwei Dritteln, bei vier bis sieben Tagen zu einem Drittel. Der Wortlaut: „Fährt der Arbeitnehmer an mindestens acht Tagen, aber an nicht mehr als zehn Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu zwei Drittel zu.“ (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. e EStG) Und: „Fährt der Arbeitnehmer an mindestens vier Tagen, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu einem Drittel zu.“ (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. e EStG)

Fahrtage im KalendermonatPendlerpauschale
mindestens elfvoll
acht bis zehnzwei Drittel
vier bis siebenein Drittel

(Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. e EStG)

Mehr als ein volles Pendlerpauschale im Monat gibt es nicht: „Einem Steuerpflichtigen steht im Kalendermonat höchstens ein Pendlerpauschale in vollem Ausmaß zu.“ (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. e EStG)

Urlaub, Krankenstand, Feiertage

Wer im Urlaub oder krank ist, verliert das Pendlerpauschale dafür nicht: „Das Pendlerpauschale ist auch für Feiertage sowie für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder Urlaub befindet.“ (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. h EStG)

Mehrere Wohnsitze

Wer zwei Wohnsitze hat, kann nicht frei wählen: „Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) maßgeblich.“ (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. f EStG)

Wie beantragst du das Pendlerpauschale?

Es gibt zwei Wege: laufend über den Arbeitgeber oder im Nachhinein über die Arbeitnehmerveranlagung.

Über den Arbeitgeber

Der übliche Weg führt über die Lohnverrechnung. Das Gesetz sagt: „Für die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf einem amtlichen Formular eine Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen abzugeben oder elektronisch zu übermitteln.“ (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. g EStG) Ändert sich etwas, etwa durch einen Umzug, musst du es melden: „Änderungen der Verhältnisse für die Berücksichtigung des Pendlerpauschales muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb eines Monates melden.“ (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. g EStG)

Grundlage dieser Erklärung ist das Ergebnis des Pendlerrechners. Ein Fahrtenbuch oder der Arbeitsvertrag reichen dafür nicht, weil die Verordnung den Pendlerrechner vorschreibt. (Quelle: § 3 Abs. 1 Pendlerverordnung)

Über die Arbeitnehmerveranlagung

Hat der Arbeitgeber das Pendlerpauschale nicht berücksichtigt, kannst du es in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Dafür hast du Zeit: Das Finanzamt nimmt die Veranlagung auf Antrag vor, „wenn der Antrag innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt wird (Antragsveranlagung)“. (Quelle: § 41 Abs. 2 EStG) Für das Jahr 2026 heißt das: Der Antrag ist bis Ende 2031 möglich.

So gehst du vor — Schritt für Schritt

1. Pendlerrechner aufrufen
Gib im Pendlerrechner des Finanzministeriums Wohnadresse, Arbeitsstätte und deine üblichen Arbeitszeiten ein.

2. Ergebnis lesen
Der Rechner zeigt die Entfernung und ob ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist, also ob das kleine oder das große Pendlerpauschale in Frage kommt.

3. Fahrtage zählen
Zähle, an wie vielen Tagen im Monat du tatsächlich zur Arbeitsstätte fährst: ab elf voll, acht bis zehn zwei Drittel, vier bis sieben ein Drittel.

4. Formular an den Arbeitgeber
Gib das Ergebnis des Pendlerrechners als Erklärung beim Arbeitgeber ab, damit das Pendlerpauschale und der Pendlereuro laufend berücksichtigt werden.

5. Änderungen melden oder nachholen
Melde einen Umzug oder neue Arbeitszeiten innerhalb eines Monats. Was der Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat, holst du in der Arbeitnehmerveranlagung nach, bis zu fünf Jahre lang.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Kilometern gibt es das Pendlerpauschale?

Das kleine Pendlerpauschale gibt es ab mindestens 20 km, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist. Das große gibt es schon ab mindestens 2 km, wenn es zumindest auf der halben Strecke nicht zumutbar ist. (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c und d EStG)

Wie hoch ist der Pendlereuro 2026?

Jährlich sechs Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke, wenn dir ein Pendlerpauschale zusteht. (Quelle: § 33 Abs. 5 Z 4 EStG)

Wann ist der öffentliche Verkehr unzumutbar?

Wenn auf mindestens der halben Strecke keiner fährt, bei einem Ausweis nach § 29b StVO, bei entsprechendem Eintrag im Behindertenpass oder wenn die Fahrzeit über der Höchstdauer liegt: 60 Minuten plus eine Minute pro Kilometer, höchstens 120 Minuten. (Quelle: § 2 Abs. 1 Pendlerverordnung)

Ich arbeite teilweise im Homeoffice. Bekomme ich trotzdem etwas?

Ja, wenn du an mindestens vier Tagen im Kalendermonat zur Arbeitsstätte fährst. Bei vier bis sieben Tagen gibt es ein Drittel, bei acht bis zehn zwei Drittel, ab elf das volle Pendlerpauschale. (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. e EStG)

Bekomme ich das Pendlerpauschale mit dem Firmenauto?

Nein. Stellt dir der Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug für den Arbeitsweg zur Verfügung, steht kein Pendlerpauschale zu. Ein Dienstfahrrad oder Elektrofahrrad schließt es nicht aus. (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG)

Verliere ich das Pendlerpauschale im Urlaub oder Krankenstand?

Nein. Es ist auch für Feiertage, Urlaub und Krankenstand zu berücksichtigen. (Quelle: § 16 Abs. 1 Z 6 lit. h EStG)

Bis wann kann ich das Pendlerpauschale nachholen?

In der Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Jahres, für das du es beantragst. (Quelle: § 41 Abs. 2 EStG)

Verwandte Artikel

Tags:#Pendlerpauschale2026#Steuerabzug#Österreich#Arbeitnehmerveranlagung#Entfernungspauschale#Steuererklärung#Amalia

Bereit für Ihren persönlichen KI-Assistenten?

Starten Sie ab 9,90 €/Monat mit dem Assistenten Ihrer Wahl — monatlich kündbar, mit 30 Tage Geld-zurück-Garantie.

Zu den Tarifen