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IESG-Zuschlag 2027: Was Arbeitgeber zur Erhöhung wissen müssen

Der Insolvenz-Entgelt-Fonds braucht Geld, der IESG-Zuschlag von 0,1 % soll steigen. Was belegt ist, was offen ist und was Betriebe für 2027 einplanen sollten.

Justitia27. Oktober 202615 Min. Lesezeit
IESG-Zuschlag 2027: Was Arbeitgeber zur Erhöhung wissen müssen

Worum geht es beim Insolvenz-Entgelt-Fonds?

Jeder Arbeitgeber in Österreich zahlt mit den Lohnnebenkosten einen kleinen Zuschlag, den kaum jemand beim Namen kennt: den IESG-Zuschlag. Aus ihm wird der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) gespeist. Dieser Zuschlag soll steigen. Fest steht das noch nicht, aber die zuständige Ministerin hat im Parlament erklärt, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet ist. Dieser Artikel ordnet ein, was belegt ist, was offen ist und was Sie als Betrieb jetzt schon tun können.

Damit Beschäftigte im Fall von Insolvenzen nicht um ihre Ansprüche umfallen, wurde 1978 der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) eingerichtet, der überwiegend aus Beitragszahlungen der Arbeitgeber finanziert wird. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Die Vollziehung fällt in die Zuständigkeit des Arbeitsministeriums und der IEF-Service-GmbH, die 2024 insgesamt 270,3 Mio. € an rund 33.000 betroffene Beschäftigte ausbezahlt hat. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Weiters wurden 69,5 Mio. € an Transfers, insbesondere an die Sozialversicherungsträger für uneinbringliche Dienstnehmerbeiträge, geleistet. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Im Durchschnitt erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund 9.700 €; in 151 Fällen wurden aber auch mehr als 100.000 € ausbezahlt. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Überproportional in Anspruch genommen wurde der Fonds von den Branchen Bau sowie Grundstücks- und Wohnungswesen. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Für einen Betrieb heißt das zweierlei. Erstens zahlen Sie in diesen Fonds ein, solange Sie Mitarbeiter beschäftigen. Zweitens ist er die Absicherung Ihrer eigenen Leute, falls ein Betrieb zahlungsunfähig wird – auch Ihr eigener.

Wie hoch ist der IESG-Zuschlag derzeit?

Der Zuschlag beträgt derzeit 0,1 %. Festgelegt ist das in einer Verordnung aus dem Jahr 2021, die seit 1. Jänner 2022 gilt.

Der Zuschlag gemäß § 12 Abs. 1 Z 4 IESG wird ab dem 1. Jänner 2022 mit 0,1 vH festgesetzt. (Quelle: RIS, IESG-Zuschlagsverordnung)

Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt als BGBl. II Nr. 580/2021 kundgemacht. Eine neue Verordnung mit einem anderen Satz gibt es zum Stand 27.10.2026 nicht; im RIS ist die Verordnung aus 2021 die geltende Fassung. (Quelle: RIS, IESG-Zuschlagsverordnung)

Woraus der Zuschlag besteht, sagt das Gesetz selbst. Nach § 12 Abs. 1 Z 4 IESG werden die Ausgaben des Fonds unter anderem bestritten aus einem vom Arbeitgeber zu tragenden Zuschlag zu dem vom Dienstgeber zu leistenden Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages gemäß § 2 des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG). (Quelle: RIS, § 12 IESG)

Zuletzt war der von Arbeitgebern zu leistende Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag Anfang 2022 auf 0,1 % gesenkt worden, nun könnte er wieder steigen. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 110)

Wichtig für die Praxis: Den Zuschlag trägt allein der Arbeitgeber. Er wird nicht vom Lohn des Mitarbeiters abgezogen. Für die Einhebung und Abfuhr des Zuschlages gemäß Abs. 1 Z 4 findet § 5 AMPFG Anwendung. (Quelle: RIS, § 12 IESG) In der Lohnverrechnung läuft er also gemeinsam mit dem Arbeitslosenversicherungsbeitrag mit.

Für wen kein Zuschlag anfällt

Das Gesetz nennt Ausnahmen. Sie gelten unabhängig davon, wie hoch der Satz ist.

  • Für Lehrlinge ist für die gesamte Lehrzeit kein Zuschlag zu entrichten. (Quelle: RIS, § 12 IESG)
  • Für Personen, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, ist ab Beginn des folgenden Kalendermonates kein Zuschlag zu entrichten. (Quelle: RIS, § 12 IESG)
Prüfen Sie in Ihrer Lohnverrechnung, ob diese beiden Ausnahmen richtig hinterlegt sind. Bei einer Erhöhung des Satzes wirkt sich ein Fehler doppelt aus.

Warum soll der Zuschlag steigen?

Weil dem Fonds das Geld ausgeht. Das ist keine Einschätzung von Interessenvertretern, sondern steht so im Bericht des Rechnungshofs, der am 20.10.2026 im Rechnungshofausschuss des Nationalrats behandelt wurde.

Nach Jahren der Überschüsse seien die Einnahmen ab 2022 deutlich zurückgegangen, was auf die starke Absenkung der Beitragssätze auf 0,1 % zurückgeführt werde. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Somit habe sich 2024 bereits ein Jahresfehlbetrag von 149,6 Mio. € ergeben. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Nachdem die Auszahlungen 2025 noch weiter auf 300 Mio. € angestiegen seien, werde laut Rechnungshof in den nächsten beiden Jahren eine Anhebung der Beitragssätze erforderlich sein, rechnete Präsidentin Margit Kraker vor. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Die Lücke für 2027

Die Ministerin selbst nannte im Ausschuss eine Zahl für das kommende Jahr – ausdrücklich als Schätzung.

Was die Finanzierung angehe, so würde eine konservative Schätzung (Stand heute) davon ausgehen, dass im Jahr 2027 mit einem Minus von 154,9 Mio. € zu rechnen sei. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Nachdem im nächsten Jahr eine finanzielle Lücke von 150 Mio. € drohe, sei sie gesetzlich verpflichtet, die Beitragssätze zu erhöhen, erklärte die zuständige Ministerin Korinna Schumann. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Beide Zahlen meinen dasselbe Jahr: Die Sitzung war im Oktober 2026, „das nächste Jahr“ ist 2027. Die 150 Mio. € sind die gerundete, die 154,9 Mio. € die genauere Angabe aus derselben Sitzung. Beides sind Prognosen, keine abgerechneten Beträge.

Die Medien hatten schon im Sommer ähnliche Zahlen. Laut ORF.at vom 25.07.2026, der sich auf den „Kurier“ beruft, rechnet das Arbeitsministerium für 2027 mit einem Leistungsaufwand von 350 Millionen Euro, während der IEF nur mit 162 Millionen Euro gespeist wird; somit fehlen dem Fonds 2027 rund 160 Millionen Euro. (Quelle: ORF.at vom 25.07.2026) Diese Angabe stammt aus einem Zeitungsbericht und ist älter als die Zahl der Ministerin im Ausschuss. Maßgeblich ist die neuere Schätzung von 154,9 Mio. €.

Wer die Lücke verursacht hat – die politische Lesart

Über die Ursache gibt es zwei Lesarten, und beide stehen im Protokoll der Sitzung.

Die frühere Regierung hätte eine Absenkung vorgenommen, die nun zu dieser Finanzierungslücke geführt habe, gab Schumann zu bedenken. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Harald Servus (ÖVP) plädierte für ein „Sparen im System“, das offenbar sehr großzügig sei. Eine Erhöhung der Lohnnebenkosten sollte jedenfalls vermieden werden. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Für sie stelle sich die zentrale Frage, wann die Beitragssätze endlich erhöht werden, zumal die Ministerin dazu gesetzlich verpflichtet sei, erklärte Nina Tomaselli (Grüne). (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Die Arbeiterkammer Wien argumentiert in ihrer Aussendung vom 25.06.2026, dass die Senkung von 0,2 auf 0,1 Prozent dem Fonds jährlich die Hälfte seiner Beitragseinnahmen genommen habe. (Quelle: AK Wien, Aussendung 25.06.2026) Das ist die Sicht einer Interessenvertretung, keine amtliche Rechnung.

Was schreibt das Gesetz vor?

Die Ministerin hat hier wenig Spielraum. Das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz verpflichtet sie, den Zuschlag zu erhöhen, wenn das Geld nicht reicht.

Der Bundesminister hat darauf zu achten, dass eine ausgeglichene Gebarung des Insolvenz-Entgelt-Fonds gewährleistet ist und den Zuschlag zu erhöhen, wenn der voraussichtliche Leistungsaufwand des laufenden Jahres oder des Folgejahres unter Berücksichtigung allfälliger Reserven und der Kreditmöglichkeiten gemäß § 13 Abs. 3 nicht gedeckt ist. (Quelle: RIS, § 12 IESG)

Die Erhöhung des Zuschlages gemäß Abs. 3 Z 1 ist so zu bemessen, dass nach Abdeckung allfälliger Kredite (§ 13 Abs. 3) die voraussichtliche Gebarung des laufenden Jahres und des Folgejahres laut Voranschlag ausgeglichen ist. (Quelle: RIS, § 12 IESG)

Umgekehrt gilt auch: Der Zuschlag ist zu senken, wenn sich unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bilanz des Vorjahres sowie des voraussichtlichen Gebarungsabschlusses des laufenden Jahres und des Folgejahres laut Voranschlag ein Überschuss ergibt, der 20 vH des durchschnittlichen Leistungsaufwandes dieser Jahre übersteigt. (Quelle: RIS, § 12 IESG)

Was das heißt: Die Höhe des Zuschlags ist keine freie politische Zahl. Sie folgt aus der Vorschau auf Einnahmen und Ausgaben. Reserven und Kredite des Fonds zählen dabei mit. Deshalb ist auch ein Weg über Kredite statt einer Erhöhung denkbar – laut ORF.at müsste der Fonds nächstes Jahr Kredite aufnehmen, oder der Zuschlag wird wieder auf 0,2 Prozent erhöht. (Quelle: ORF.at vom 25.07.2026)

Schon im Februar hat die Ministerin das so beschrieben. In diesem Fall ist die Sozialministerin laut Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz verpflichtet, den Beitrag per Verordnung zu erhöhen. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 110) Wenn die Vorschau zeige, dass die Mittel nicht ausreichten, sei ein solcher Schritt zu setzen, hielt Schumann in Beantwortung einer Frage von FPÖ-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch fest. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 110)

Eine Erhöhung braucht also keinen Beschluss im Nationalrat. Sie kommt, wenn sie kommt, als Verordnung der Ministerin.

Wie stark könnte der Zuschlag steigen – und was kostet das?

Hier muss man genau trennen zwischen dem, was feststeht, und dem, was berichtet wird.

Fest steht: Der Satz beträgt derzeit 0,1 %. Eine neue Höhe ist nicht verordnet. Weder die Ministerin noch der Rechnungshof haben im Ausschuss am 20.10.2026 eine konkrete neue Höhe genannt.

Berichtet wird: Laut ORF.at vom 25.07.2026 wird der Zuschlag wieder auf 0,2 Prozent erhöht, falls der Fonds keine Kredite aufnimmt. In diesem Fall würde der Arbeitgeberbeitrag von derzeit durchschnittlich 54 Euro pro Jahr auf 108 Euro steigen. Vorerst nennt das Ministerium jedoch keine Details. (Quelle: ORF.at vom 25.07.2026)

0,2 % wäre der Satz, der vor 2022 galt. Die Arbeiterkammer Wien schreibt, die damalige Regierung habe 2022 die Arbeitgeberbeiträge von 0,2 auf 0,1 Prozent gesenkt. (Quelle: AK Wien, Aussendung 25.06.2026)

Rechenbeispiel für Ihren Betrieb

Mit einer einfachen Rechnung sehen Sie, worum es für Sie geht. Der Zuschlag ist ein Prozentsatz der Beitragsgrundlage.

Beitragsgrundlage im Jahrbei 0,1 %bei 0,2 %Mehrkosten
30.000 € (1 Mitarbeiter)30 €60 €30 €
40.000 € (1 Mitarbeiter)40 €80 €40 €
400.000 € (10 Mitarbeiter zu je 40.000 €)400 €800 €400 €

Das ist reine Rechnung mit dem geltenden Satz von 0,1 % und dem in den Medien genannten Satz von 0,2 %. Ob es 0,2 % werden, ist offen. Die Durchschnittszahl von 54 Euro pro Jahr laut ORF.at liegt in derselben Größenordnung.

Die Summe ist für die meisten Kleinbetriebe überschaubar. Sie gehört trotzdem ins Budget 2027, weil sie jeden Mitarbeiter betrifft und ohne Ihr Zutun in der Lohnverrechnung erscheint.

Wann kommt die Erhöhung?

Ein Termin steht nicht fest. Zum Stand 27.10.2026 gibt es keine neue Zuschlagsverordnung im RIS.

Was feststeht, sind die Fristen aus dem Gesetz. Die Ministerin muss erhöhen, wenn der Leistungsaufwand des laufenden Jahres oder des Folgejahres nicht gedeckt ist. (Quelle: RIS, § 12 IESG) Die Lücke wird für 2027 erwartet. Der Rechnungshof hält eine Anhebung in den nächsten beiden Jahren für erforderlich. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Die Ministerin hat im Ausschuss zudem um Zurückhaltung gebeten. Es gehe in dieser Frage immer um das Schicksal von Menschen, weshalb sie dafür plädiere, die schon bestehende Verunsicherung nicht noch zusätzlich zu befeuern. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Unser Rat: Rechnen Sie für 2027 mit einer möglichen Erhöhung, aber stellen Sie Ihre Lohnverrechnung erst um, wenn die Verordnung im Bundesgesetzblatt steht. Ein Datum aus einem Zeitungsbericht ist keine Rechtsgrundlage.

Was der Rechnungshof sonst kritisiert

Der Bericht des Rechnungshofs (III-386 d.B.) betrifft nicht nur die Finanzierung. Er zeigt auch, wo das System nach Ansicht der Prüfer zu großzügig oder zu schlecht kontrolliert ist. Diese Punkte sind für Arbeitgeber wichtig, weil sie Grundlage für spätere Gesetzesänderungen sein können.

Generell würde die Ausgestaltung des Systems in einigen Punkten ein Risiko von Fehlanreizen bergen, urteilt der Rechnungshof. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Einerseits bestünde das Risiko einer Anspruchsmaximierung zulasten des IEF, vor allem bei schlecht überprüfbaren Ansprüchen, wie Überstunden und Zeitguthaben. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Andererseits könnten bei finanziellen Schwierigkeiten eines Unternehmens die Zahlungen an die Beschäftigten hinausgezögert werden, und zwar mit dem Argument, dass man als Arbeitnehmer durch den IEF ohnehin gut abgesichert sei. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Arbeitsministerium, „im Sinne der besseren Prüfbarkeit der Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt und zur Vermeidung von Fehlanreizen gesetzliche Anpassungen und Begrenzungen der Anspruchsgrundlagen vorzuschlagen“. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Zugang zu Lohn- und Buchhaltungsdaten

Der Arbeit der IEF-Service GmbH wird grundsätzlich ein gutes Zeugnis ausgestellt, allerdings würde sie über keinen direkten Zugang zu den Lohnverrechnungs- und Buchhaltungsdaten des insolventen Unternehmens verfügen, wird kritisch angemerkt. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Der Rechnungshof schlägt daher laut dem Bericht vor, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung der Unterlagen geben sollte. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Saubere Zeitaufzeichnungen sind nicht nur eine Pflicht gegenüber der Arbeitsinspektion. Sie sind im Ernstfall auch die Grundlage dafür, welche Ansprüche Ihrer Mitarbeiter aus dem Fonds bezahlt werden. Überstunden und Zeitguthaben, die nirgends aufgezeichnet sind, sind genau die Ansprüche, die der Rechnungshof als schlecht überprüfbar bezeichnet.

Was die Ministerin dazu sagt

Ministerin Schumann sprach von sehr hilfreichen Verbesserungsvorschlägen für die Bereiche Verwaltung und Kontrolle, die sehr ernst genommen würden. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983) Schon im Februar hob sie die Notwendigkeit hervor, Missbrauch, etwa durch Scheinfirmen, zu unterbinden und den Fonds dadurch zu entlasten. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 110)

Konkrete Gesetzesänderungen dazu gibt es noch nicht. Der Rechnungshof selbst betont, dass die Entscheidungen bei der Politik liegen.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Für Beschäftigte ändert sich durch eine Erhöhung nichts am Lohnzettel, weil der Zuschlag vom Arbeitgeber getragen wird. (Quelle: RIS, § 12 IESG)

Wichtiger ist für sie die andere Seite: Ein gut gefüllter Fonds bedeutet, dass offene Löhne, Urlaubsersatzleistungen und Abfertigungen im Insolvenzfall bezahlt werden können. Laut ORF.at deckt der Insolvenzentgeltfonds die Ansprüche der Arbeitnehmer – Löhne, Urlaubsersatzleistungen und Abfertigungen – ab, wenn ein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. (Quelle: ORF.at vom 25.07.2026)

Beim Insolvenz-Entgelt-Fonds handle es sich um ein wichtiges Instrument zur materiellen Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, weshalb eine adäquate Dotierung essentiell sei, betonte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Wenn Sie Mitarbeiter haben, die nach dem Thema fragen: Ihre Ansprüche im Insolvenzfall bleiben bestehen. Diskutiert wird, wer sie bezahlt und wie viel – nicht, ob sie bezahlt werden.

So gehen Sie vor

1. Aktuellen Satz in der Lohnverrechnung prüfen
Kontrollieren Sie, dass der IESG-Zuschlag mit 0,1 % hinterlegt ist und die Ausnahmen für Lehrlinge und Mitarbeiter ab 63 greifen.

2. Mehrkosten für 2027 überschlagen
Nehmen Sie die Jahres-Beitragsgrundlage aller Mitarbeiter und rechnen Sie 0,1 % zusätzlich. Das ist die Größenordnung einer Verdoppelung auf 0,2 %.

3. Puffer ins Budget 2027 einplanen
Setzen Sie den Betrag als eigene Position an, statt ihn in den allgemeinen Lohnnebenkosten verschwinden zu lassen. So sehen Sie später, ob die Erhöhung gekommen ist.

4. Auf die Verordnung warten, nicht auf Schlagzeilen
Stellen Sie die Lohnverrechnung erst um, wenn eine neue IESG-Zuschlagsverordnung im Bundesgesetzblatt kundgemacht ist.

5. Zeitaufzeichnungen in Ordnung halten
Lückenlose Aufzeichnungen über Überstunden und Zeitguthaben schützen Ihre Mitarbeiter im Ernstfall und entsprechen genau dem, was der Rechnungshof bemängelt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der IESG-Zuschlag 2026?

Der Zuschlag beträgt 0,1 %. Er wurde mit der IESG-Zuschlagsverordnung, BGBl. II Nr. 580/2021, ab dem 1. Jänner 2022 festgesetzt und gilt zum Stand 27.10.2026 unverändert. (Quelle: RIS, IESG-Zuschlagsverordnung)

Wird der IESG-Zuschlag 2027 erhöht?

Das ist wahrscheinlich, aber noch nicht beschlossen. Ministerin Schumann hat am 20.10.2026 im Rechnungshofausschuss erklärt, sie sei gesetzlich verpflichtet, die Beitragssätze zu erhöhen, weil im nächsten Jahr eine finanzielle Lücke von 150 Mio. € drohe. Eine Verordnung gibt es noch nicht. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Auf wie viel Prozent steigt der Zuschlag?

Eine neue Höhe ist nicht festgelegt. ORF.at berichtete am 25.07.2026, dass der Zuschlag wieder auf 0,2 Prozent erhöht werden könnte, falls der Fonds keine Kredite aufnimmt. Das Ministerium nannte damals keine Details. (Quelle: ORF.at vom 25.07.2026)

Wer zahlt den IESG-Zuschlag?

Allein der Arbeitgeber. Das Gesetz spricht von einem vom Arbeitgeber zu tragenden Zuschlag zum Dienstgeberanteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages. (Quelle: RIS, § 12 IESG)

Für wen muss kein Zuschlag bezahlt werden?

Für Lehrlinge ist für die gesamte Lehrzeit kein Zuschlag zu entrichten. Für Personen, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, entfällt er ab Beginn des folgenden Kalendermonates. (Quelle: RIS, § 12 IESG)

Wie groß ist die Finanzierungslücke des Fonds?

Ministerin Schumann nannte im Ausschuss eine konservative Schätzung mit Stand 20.10.2026: Für 2027 sei mit einem Minus von 154,9 Mio. € zu rechnen. 2024 gab es bereits einen Jahresfehlbetrag von 149,6 Mio. €. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

Muss das Parlament der Erhöhung zustimmen?

Nein. Laut Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ist die Sozialministerin verpflichtet, den Beitrag per Verordnung zu erhöhen, wenn die Mittel nicht ausreichen. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 110)

Wie viel hat der Fonds 2024 ausbezahlt?

Die IEF-Service-GmbH hat 2024 insgesamt 270,3 Mio. € an rund 33.000 betroffene Beschäftigte ausbezahlt, im Durchschnitt rund 9.700 €. (Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 983)

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