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Paketsteuer 2026: Warum kleine Bestellungen härter betroffen sind

Erfahren Sie, wie die neue Paketsteuer ab Oktober 2026 vor allem kleine Bestellungen finanziell belastet und was das für Käufer und Händler bedeutet.

Justitia24. Oktober 202616 Min. Lesezeit
Paketsteuer 2026: Warum kleine Bestellungen härter betroffen sind

Was ist die Paketsteuer und wann gilt sie?

Die Paketsteuer ist eine Abgabe von 2 Euro pro zugestelltem Paket oder Bestellung, die seit dem 1. Oktober 2026 für Versandhandelsumsätze im Inland gilt. Sie ist Teil des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 und betrifft Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 100 Millionen Euro überschritten haben (Quelle: Paketsteuergesetz, BGBl. I Nr. 62/2026).

Einführung der Paketsteuer

Das Paketsteuergesetz wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 erlassen, ausgegeben am 29. Juli 2026 (Quelle: Paketsteuergesetz, BGBl. I Nr. 62/2026). Die Steuer gilt seit 1. Oktober 2026. Laut Vorblatt und Wirkungsfolgenabschätzung zum Ministerialentwurf 104/ME XXVIII. GP soll die Paketsteuer der Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel dienen.

Anwendungsbereich

Der Paketsteuer unterliegt die Zustellung von Paketen im Inland im Rahmen von Versandhandelsumsätzen von Versandhändlern (Quelle: Paketsteuergesetz, BGBl. I Nr. 62/2026). Erfasst sind nur Lieferungen an Privatkunden (B2C) aus Fernabsatzverträgen. Auf den Ort, wo sich die Waren im Zeitpunkt der Bestellung befinden, kommt es nicht an: Einfuhr-, innergemeinschaftlicher und nationaler Versandhandel sind umfasst (Quelle: Vorblatt und WFA 104/ME XXVIII. GP). Die entstandene Steuerschuld kann nach der Zustellung des Pakets nicht mehr entfallen (Quelle: Paketsteuergesetz, BGBl. I Nr. 62/2026). Eine Berichtigung der Paketsteuer ist daher ausgeschlossen, wenn ein Paket nach erfolgter Zustellung vom Empfänger zurückgeschickt wird (Quelle: BMF-FAQ Frage 10). Die Steuerschuld liegt bei dem Versandhändler, sofern dessen inländische Versandhandelsumsätze im Vorjahr 100 Millionen Euro überstiegen haben. Bei Verkaeufen über Online-Marktplätze schuldet der Marktplatz die Steuer, wenn er den Versandhandelsumsatz aktiv unterstützt (Maßstab Art. 5b DVO (EU) 282/2011; das bloße Schalten eines Inserats reicht laut BMF-FAQ Frage 5 ausdrücklich nicht aus).

Auswirkungen auf Bestellungen

Die Paketsteuer führt zu einer höheren relativen Belastung kleinerer Bestellungen: Rein rechnerisch (eigene Berechnung, keine gesetzliche Einstufung) entspricht die Steuer bei einer Bestellung im Wert von 10 Euro einem Anteil von 20% des Bestellwerts, bei einer Bestellung von 200 Euro nur 1%. Dies führt dazu, dass kleinere und günstigere Bestellungen prozentual stärker belastet werden.

Offene Fragen und allgemeine USt-Regeln

Für die allgemeine Rechtsfrage -- muss ein Händler, der die Paketsteuer in seinen Verkaufspreis integriert, darauf zusätzlich 20% Umsatzsteuer erheben -- gibt es weiterhin keine ausdrückliche Regelung von BMF-FAQ oder USP.gv.at. Amazon zeigt in der Praxis, wie ein großer Marktplatz es handhabt: Amazon weist seinen Kunden bei Lieferung nach Österreich seit 1. Oktober 2026 an der Kasse 2,40 Euro inkl. USt. aus -- einmal pro Bestellung, unabhängig von Artikel- oder Paketzahl (Quelle: Amazon.de, Kundenmail vom 02.10.2026). Das ist eine Händlerangabe, keine Behördenauskunft -- sie zeigt, wie Amazon es handhabt, nicht, dass das Gesetz 2,40 Euro vorschreibt.

Wer ist von der Paketsteuer betroffen?

Von der Paketsteuer sind in Österreich nur Versandhändler betroffen, deren inländische Versandhandelsumsätze im Vorjahr 100 Millionen Euro überschritten haben. Bei Verkäufen über Marktplätze schuldet der Marktplatz die Steuer, sofern er den Versandhandelsumsatz aktiv unterstützt (BMF-FAQ Frage 5; Maßstab Art. 5b DVO (EU) 282/2011). Das bloße Schalten eines Inserats reicht laut BMF-FAQ ausdrücklich nicht aus.

Details zur Regelung

Die Paketsteuer, eingeführt im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028, gilt seit dem 1. Oktober 2026. Sie betrifft primär große Versandhändler und Marktplätze, die in Österreich tätig sind. Laut Vorblatt und Wirkungsfolgenabschätzung zum Ministerialentwurf 104/ME XXVIII. GP erwartet das Finanzministerium für 2026 keine Einnahmen und für 2027 bis 2030 Erträge von 280 Millionen Euro (280.000 Tsd. Euro) (Quelle: Vorblatt und WFA 104/ME XXVIII. GP); erklärtes Ziel ist die Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel.

Wer zahlt die Steuer?

  1. Versandhändler: Nur solche, die im Vorjahr einen Umsatz von über 100 Millionen Euro im inländischen Versandhandel erzielt haben, sind direkt steuerpflichtig. Dies schließt sowohl inländische als auch internationale Händler ein, die in Österreich tätig sind.
  1. Marktplätze: Bei Verkäufen über Online-Marktplätze schuldet der Marktplatz die Steuer, wenn er den Versandhandelsumsatz aktiv unterstützt. Maßstab ist Art. 5b DVO (EU) 282/2011; das bloße Schalten eines Inserats reicht laut BMF-FAQ Frage 5 ausdrücklich nicht aus.

Auswirkungen auf Bestellungen

Die Steuer beträgt 2 Euro pro zugestelltem Paket oder pro Bestellung. Diese Abgabe trifft kleinere und günstigere Bestellungen besonders stark, da sie einen höheren prozentualen Anteil des Bestellwertes ausmacht. Rechnerisch (eigene Berechnung, keine gesetzliche Einstufung) entspricht die Steuer bei einer 10-Euro-Bestellung einem Anteil von 20 % des Bestellwerts, während sie bei einer 200-Euro-Bestellung nur 1 % ausmacht.

Offene Fragen zur Umsatzsteuer

Weder die BMF-FAQ noch USP.gv.at aeussern sich dazu, ob Haendler, die die Paketsteuer an ihre Kunden weitergeben, zusaetzlich 20 % Umsatzsteuer auf diese Abgabe berechnen muessen (Quelle: BMF-FAQ, USP.gv.at). Fuer die Praxis bleibt die Haendlerangabe von Amazon einziger Anhaltspunkt: 2,40 EUR inkl. USt. an der Kasse.

Wie wirkt sich die Paketsteuer auf kleine Bestellungen aus?

Die Paketsteuer von 2 Euro pro Bestellung bedeutet für kleine Bestellungen einen erheblichen finanziellen Aufschlag. Bei einer Bestellung im Wert von 10 Euro entspricht dies einem Aufschlag von 20 Prozent, während der gleiche Betrag bei einer Bestellung von 200 Euro nur 1 Prozent ausmacht. Das ist keine gesetzliche Einstufung, sondern eine eigene Berechnung: Die Steuer trifft damit niedrigpreisige Bestellungen anteilig staerker.

Finanzielle Auswirkungen im Detail

Seit dem 1. Oktober 2026 ist die Paketsteuer in Österreich in Kraft getreten, wobei pro zugestelltem Paket oder pro Bestellung eine Steuer von 2 Euro erhoben wird. Diese Regelung trifft insbesondere kleinere Bestellungen hart, da der relative Aufschlag auf den Bestellwert bei niedrigpreisigen Artikeln deutlich höher ausfällt.

  • Beispielrechnung:
- Eine Bestellung im Wert von 10 Euro: 2 Euro Steuer = 20% Aufschlag - Eine Bestellung im Wert von 200 Euro: 2 Euro Steuer = 1% Aufschlag

Diese eigene Berechnung (kein gesetzlicher Begriff) verdeutlicht: Während der absolute Steuerbetrag konstant bleibt, variiert der prozentuale Anteil stark in Abhängigkeit vom Bestellwert, was kleinere Bestellungen rechnerisch staerker belastet.

Wer ist von der Steuer betroffen?

Die Steuerpflicht trifft Versandhändler, die im Vorjahr einen inländischen Versandhandelsumsatz von über 100 Millionen Euro erzielt haben. Bei Verkäufen über Online-Marktplätze schuldet der Marktplatz die Steuer, wenn er den Versandhandelsumsatz aktiv unterstützt (BMF-FAQ Frage 5; Maßstab Art. 5b DVO (EU) 282/2011).

Auswirkungen auf den Online-Handel

Die Einführung der Paketsteuer hat nicht nur finanzielle Auswirkungen auf die Verbraucher, sondern auch auf den Online-Handel. Unternehmen müssen abwägen, ob sie die Steuer direkt an die Kunden weitergeben oder die Kosten selbst tragen. Diese Entscheidung könnte Einfluss auf die Preisgestaltung und die Wettbewerbsfähigkeit im Online-Handel haben.

Offene Fragen zur Umsatzsteuer

Weder BMF noch USP.gv.at regeln ausdruecklich, ob auf die weitergegebene Paketsteuer zusaetzlich 20% Umsatzsteuer zu berechnen ist. In der Praxis weist Amazon seinen Kunden 2,40 EUR inkl. USt. an der Kasse aus (Haendlerangabe, keine Behoerdenauskunft) -- eine ausdrueckliche Klarstellung durch die Finanz fehlt bislang.

Insgesamt zeigt die Einführung der Paketsteuer, dass sie besonders für kleine Bestellungen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt und den Online-Handel vor neue Herausforderungen stellt.

Was bedeutet die Plattformfiktion für Marktplätze?

Die Plattformfiktion im Rahmen der Paketsteuer bedeutet, dass Marktplätze als Steuerschuldner agieren können, wenn Haendler ueber diese Plattformen verkaufen (Quelle: USP.gv.at). Dies entlastet kleinere Händler von der direkten Steuerpflicht, während Marktplätze die Verantwortung für die Abführung der Steuer übernehmen müssen.

Rechtliche Verantwortung der Marktplätze

Mit der Einführung der Paketsteuer durch das Budgetbegleitgesetz 2027/2028, in Kraft seit dem 1. Oktober 2026, wird die rechtliche Verantwortung für die Abführung der Steuer bei Verkäufen über Marktplätze auf die Plattformbetreiber übertragen. Nach dieser Plattformfiktion schuldet der Marktplatz die Steuer, wenn er den Versandhandelsumsatz aktiv unterstützt (BMF-FAQ Frage 5; Maßstab Art. 5b DVO (EU) 282/2011). Das bloße Schalten eines Inserats reicht laut BMF-FAQ ausdrücklich nicht aus.

Auswirkungen auf Händler

  • Entlastung kleiner Händler: Die meisten österreichischen Händler sind von der direkten Steuerpflicht befreit, da die Paketsteuer nur dann direkt von den Händlern abgeführt werden muss, wenn ihr inländischer Versandhandelsumsatz im Vorjahr 100 Millionen Euro überstiegen hat. Dies trifft auf die Mehrheit der kleinen und mittelständischen Händler nicht zu.
  • Preisanpassungen: Händler, die über Marktplätze verkaufen, könnten die Paketsteuer von 2 Euro je Bestellung in ihre Preise einkalkulieren. Die Frage, ob auf diese weitergegebene Steuer zusätzlich 20% Umsatzsteuer berechnet werden muss, bleibt offen, da weder das BMF noch USP.gv.at dazu eine klare Regelung bieten. Eine Klarstellung durch die Finanz steht aus; Amazon weist 2,40 EUR inkl. USt. an der Kasse aus (Haendlerangabe, keine Behoerdenauskunft).

Herausforderungen für Marktplätze

Marktplätze müssen nun nicht nur die Steuer abführen, sondern auch die internen Systeme anpassen, um die Steuer korrekt zu berechnen und abzuführen. Dies könnte zusätzliche administrative Kosten verursachen und die Preisgestaltung auf den Plattformen beeinflussen.

BestellwertPaketsteueranteil
10 Euro20%
200 Euro1%

Diese Tabelle verdeutlicht, dass die Paketsteuer kleine Bestellungen anteilig stärker belastet als größere Bestellungen. Dies ist eine direkte Folge der fixen Steuerhöhe von 2 Euro pro Paket oder Bestellung, unabhängig vom Bestellwert.

Insgesamt verlagert die Plattformfiktion die Steuerschuld dort auf den Marktplatz, wo er den Versandhandelsumsatz aktiv unterstützt (BMF-FAQ Frage 5). Das reduziert den administrativen Aufwand fuer kleinere Haendler, verlagert ihn aber auf die Marktplaetze.

Dürfen Händler die Paketsteuer an Kunden weitergeben?

Händler in Österreich dürfen die Paketsteuer grundsätzlich an ihre Kunden weitergeben, indem sie diese in den Verkaufspreis integrieren. Es bleibt jedoch unklar, ob auf die weitergegebene Steuer zusätzlich 20% Umsatzsteuer berechnet werden muss, da hierzu keine ausdrückliche Regelung im Paketsteuergesetz existiert.

Offene Frage zur USt-Berechnung

BMF-FAQ und USP.gv.at äußern sich bislang nicht dazu, ob die 2 Euro Paketsteuer, die Händler an ihre Kunden weitergeben, zusätzlich mit 20 % Umsatzsteuer zu belasten ist (Quelle: BMF-FAQ, USP.gv.at). In der Praxis hat sich Amazon entschieden, 2,40 EUR inkl. USt. an der Kasse auszuweisen (Händlerangabe, keine Behördenauskunft). Händler sollten daher:

  1. Preisanpassung prüfen: Überlegen, ob die Paketsteuer im Verkaufspreis enthalten ist und wie sie kommuniziert wird.
  2. Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht auf die weitergegebene Paketsteuer kann eine professionelle Beratung hilfreich sein.

Auswirkungen auf kleine Bestellungen

Die Paketsteuer von 2 Euro pro Bestellung wirkt sich besonders stark auf kleinere Bestellungen aus. Bei einer Bestellung im Wert von 10 Euro entspricht die Steuer einem Aufschlag von 20%. Hingegen beträgt der Aufschlag bei einer Bestellung von 200 Euro nur 1%. Rechnerisch (eigene Berechnung, keine gesetzliche Einstufung) bedeutet das: sie belastet anteilig kleinere Bestellungen staerker.

BestellwertPaketsteuerProzentualer Aufschlag
10 Euro2 Euro20%
200 Euro2 Euro1%

Diese Tabelle verdeutlicht die unterschiedliche Belastung je nach Bestellwert. Händler müssen daher strategisch abwägen, wie sie die Steuer in ihre Preisstruktur integrieren.

Wie beeinflusst die Paketsteuer den Onlinehandel?

Die Einführung der Paketsteuer in Österreich, die seit dem 1. Oktober 2026 gilt, hat erhebliche Auswirkungen auf den Onlinehandel. Vor allem große Versandhändler, deren Inlandsumsätze im Vorjahr 100 Millionen Euro überstiegen, sind betroffen. Diese Steuer könnte Investitionen bremsen und rechtliche Schritte nach sich ziehen.

Auswirkungen auf den Onlinehandel

Die Paketsteuer von 2 Euro je zugestelltem Paket oder je Bestellung betrifft in erster Linie große Versandhändler, die hohe Inlandsumsätze erzielen. Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, ob sie diese Kosten an die Kunden weitergeben können. Eine Weitergabe der Steuer könnte den Preis kleiner Bestellungen unverhältnismäßig stark erhöhen, da die Abgabe unabhängig vom Bestellwert ist. Rechnerisch (eigene Berechnung, keine gesetzliche Einstufung) entspricht die Steuer bei einer 10-Euro-Bestellung einem Anteil von 20 % des Bestellwerts, während sie bei einer 200-Euro-Bestellung nur 1 % ausmacht.

Rechtliche Schritte und Investitionsstopps

Einige Unternehmen im Onlinehandel könnten als Reaktion auf die Paketsteuer rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Die Steuer stellt für viele Händler eine erhebliche finanzielle Belastung dar, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnte. Zudem könnten geplante Investitionen in den Ausbau der Logistik oder in neue Technologien gestoppt oder verzögert werden, um die zusätzlichen Kosten auszugleichen (Quelle: Rechtliche Schritte, gestoppte Investitionen: Paketabgabe trifft Nerv des Onlinehandels).

Erwartetes Steueraufkommen

Laut Vorblatt und Wirkungsfolgenabschätzung zum Ministerialentwurf 104/ME XXVIII. GP erwartet das Finanzministerium für 2026 keine Einnahmen und für 2027 bis 2030 Erträge von 280 Millionen Euro (280.000 Tsd. Euro) (Quelle: Vorblatt und WFA 104/ME XXVIII. GP); erklärtes Ziel ist die Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel. Der genaue Einfluss auf die Preise und die Nachfrage im Onlinehandel bleibt jedoch abzuwarten, da viele Details, wie die Behandlung der Steuer in Bezug auf die Umsatzsteuer, noch unklar sind.

Fazit

Die Paketsteuer stellt den Onlinehandel in Österreich vor neue Herausforderungen. Große Händler müssen entscheiden, ob und wie sie die Steuer an ihre Kunden weitergeben, während kleinere Händler weitgehend unberührt bleiben. Die langfristigen Auswirkungen auf das Konsumentenverhalten und die Preisgestaltung im Onlinehandel werden sich erst mit der Zeit zeigen.

Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen?

Ja. Das Gesetz erfasst nicht jedes Paket. Der Paketsteuer unterliegt die Zustellung von Paketen im Inland im Rahmen von Versandhandelsumsätzen von Versandhändlern (Quelle: Paketsteuergesetz, BGBl. I Nr. 62/2026). Was nicht unter diese Begriffe fällt, ist nicht steuerpflichtig.

Nur Privatkunden und nur Fernabsatz

Von der Paketsteuer sind ausschließlich Gegenstände betroffen, die im Rahmen von Versandhandelsumsätzen an Empfänger gemäß Art. 3 Abs. 4 UStG verkauft werden (B2C-Versandhandelsumsätze) (Quelle: BMF-FAQ Frage 3). Umsätze bei Verkäufen zwischen Nichtunternehmern (C2C-Umsätze) oder zwischen Unternehmen (B2B-Umsätze) unterliegen nicht der Paketsteuer (Quelle: BMF-FAQ Frage 3). Außerdem gilt das nur für Lieferungen, die im Rahmen eines Fernabsatzvertrages im Sinne des § 3 Z 2 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes ausgeführt werden (Quelle: Paketsteuergesetz, BGBl. I Nr. 62/2026).

Abholung im Geschäft

Die Abholung durch den Kunden (z.B. Click&Collect) fällt somit nicht in den Anwendungsbereich der Paketsteuer (Quelle: BMF-FAQ Frage 4). Für einen Händler mit Webshop und Geschäftslokal ist das die wichtigste Grenze: Holt der Kunde die Ware selbst ab, ist es kein Versandhandelsumsatz.

Zeitungen, Kataloge und Essen

Die Zustellung von unverpackten oder nur minimalverpackten Zeitungen, Zeitschriften und Katalogen ist nicht von der Paketsteuer erfasst, weil kein Paket im Sinne des Paketsteuergesetzes vorliegt (Quelle: BMF-FAQ Frage 2a). Im Rahmen von Essenszustellungen gelieferte Speisen fallen typischerweise nicht unter die Paketsteuer (Quelle: BMF-FAQ Frage 2b).

Rücksendung, Ersatzlieferung, Annahmeverweigerung

  • Rücksendung: Die entstandene Steuerschuld kann nach der Zustellung des Pakets nicht mehr entfallen (Quelle: Paketsteuergesetz, BGBl. I Nr. 62/2026). Eine Berichtigung der Paketsteuer ist daher ausgeschlossen, wenn ein Paket nach erfolgter Zustellung vom Empfänger zurückgeschickt wird (Quelle: BMF-FAQ Frage 10).
  • Ersatzlieferung: Bei Ersatzlieferungen für schon zugestellte Waren (z.B. Austausch im Rahmen der Gewährleistung) entsteht keine zusätzliche Steuerschuld (Quelle: BMF-FAQ Frage 11).
  • Annahme verweigert: Ein Paket gilt als zugestellt, wenn es in die Verfügungsmacht des Empfängers gelangt. Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Annahme im Rahmen der Zustellung verweigert wird (Quelle: BMF-FAQ Frage 2).

Die Umsatzschwelle

Steuerschuldner ist der Versandhändler (Quelle: Paketsteuergesetz, BGBl. I Nr. 62/2026). „Versandhändler" ist ein Unternehmer, der Versandhandelsumsätze ausführt und dessen Versandhandelsumsätze mit Gegenständen, die in Paketen versandt oder befördert wurden, im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 100 Millionen Euro überschritten haben (Quelle: Paketsteuergesetz, BGBl. I Nr. 62/2026). Liegen die Versandhandelsumsätze unter der Umsatzschwelle, muss der Unternehmer keine Paketsteuer abführen (Quelle: BMF-FAQ Frage 5).

Was sollten Verbraucher über die Paketsteuer wissen?

Seit dem 1. Oktober 2026 gilt in Österreich eine Paketsteuer von 2 Euro pro zugestelltem Paket oder Bestellung. Diese Steuer kann zu Preiserhöhungen bei kleinen Bestellungen führen, da die Abgabe anteilig stärker ins Gewicht fällt. Verbraucher sollten sich daher über mögliche Preisänderungen bei ihren Onlinekäufen informieren.

Auswirkungen auf kleine Bestellungen

Die Paketsteuer, die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 eingeführt wurde, erfasst nationale als auch grenzüberschreitende Versandhandelsumsätze (Quelle: BMF-FAQ Frage 4). Besonders bei kleinen Bestellungen kann die Steuer zu spürbaren Preiserhöhungen führen. Rechnerisch (eigene Berechnung, keine gesetzliche Einstufung) bedeutet die Abgabe von 2 Euro bei einer Bestellung im Wert von 10 Euro einen Anteil von 20 Prozent des Bestellwerts. Bei einer Bestellung im Wert von 200 Euro sind es hingegen nur 1 Prozent.

Steuerliche Belastung beim Onlinekauf

Die Steuerpflicht liegt bei Versandhändlern, die im Vorjahr einen inländischen Versandhandelsumsatz von über 100 Millionen Euro hatten. Bei Verkäufen über Marktplätze wird die Steuer von der Plattform erhoben. Laut Vorblatt und Wirkungsfolgenabschätzung zum Ministerialentwurf 104/ME XXVIII. GP erwartet das Finanzministerium für 2026 keine Einnahmen und für 2027 bis 2030 Erträge von 280 Millionen Euro (280.000 Tsd. Euro) (Quelle: Vorblatt und WFA 104/ME XXVIII. GP); erklärtes Ziel ist die Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel.

  • Wer ist betroffen?
- Versandhändler mit hohem Umsatz im Inland - Plattformen bei Marktplatzverkäufen
  • Was bedeutet das für Verbraucher?
- Mögliche Preiserhöhungen bei kleinen Bestellungen - Unklarheit über die zusätzliche Umsatzsteuer auf die weitergegebene Paketsteuer

Offene Fragen zur Umsatzsteuer

BMF-FAQ und USP.gv.at aeussern sich nicht dazu, ob Haendler, die die Paketsteuer im Verkaufspreis an Kunden weitergeben, darauf zusaetzlich 20% Umsatzsteuer berechnen muessen (Quelle: BMF-FAQ, USP.gv.at). Fuer die Praxis liegt bislang nur eine Haendlerangabe vor: Amazon weist seinen Kunden an der Kasse 2,40 EUR inkl. USt. aus.

Verbraucher sollten sich daher vor dem Kauf über mögliche Preisänderungen informieren und die Auswirkungen der Paketsteuer auf ihre Bestellungen berücksichtigen.

Warum trifft die Steuer auch kleine Händler, die selbst gar nicht steuerpflichtig sind?

Wer über einen großen Marktplatz wie Amazon verkauft, bleibt selbst unter der 100-Millionen-Grenze -- die Plattformfiktion verschiebt die Steuerschuld auf den Marktplatz. Das schützt aber nur den Händler, nicht seinen Kunden: Weil Amazon die Paketsteuer an der Kasse aufschlägt (2,40 Euro inkl. USt. pro Bestellung, Quelle: Amazon-Kundenmail 02.10.2026), zahlt der Kunde sie trotzdem -- und zwar unabhängig davon, ob der Artikel vom Marktplatz selbst oder von einem Drittanbieter stammt.

Das Beispiel Buch und DVD

Ein Buch oder eine DVD um 12 Euro, verkauft über einen Drittanbieter auf Amazon, kostet den Kunden ab 1. Oktober 2026 rechnerisch 14,40 Euro -- 20 Prozent mehr, weil die Paketsteuer einmal pro Bestellung anfällt (eigene Berechnung anhand der Amazon-Angabe, keine gesetzliche Einstufung). Verkauft derselbe Händler dasselbe Buch über seinen eigenen Shop und bleibt dabei selbst unter der 100-Millionen-Grenze, fällt keine Paketsteuer an. Der Unterschied liegt nicht am Produkt, sondern am Vertriebsweg.

Wo die Plattformfiktion greift -- und wo nicht

Laut BMF-FAQ (Frage 5 zur Paketsteuer) gilt die Plattformfiktion, wenn die Plattform den Versandhandelsumsatz "aktiv unterstützt" -- Maßstab ist derselbe wie im Umsatzsteuerrecht (Art. 5b DVO (EU) 282/2011). Das bloße Schalten eines Inserats reicht laut BMF-FAQ ausdrücklich NICHT. Eine normale Amazon-Bestellung, bei der Kauf und Zahlung über Amazons eigene Kasse laufen, erfüllt diese Schwelle -- unabhängig davon, ob Amazon selbst versendet (Fulfillment by Amazon) oder der Drittanbieter das Paket eigenständig verschickt; die FAQ unterscheidet nach Versandart nicht ausdrücklich. Nutzt ein Händler Amazon dagegen wirklich nur als Schaufenster und wickelt Kauf, Zahlung und Versand vollständig selbst ab, greift die Plattformfiktion nach dieser Quelle nicht -- dieser Fall betrifft aber nicht den gewöhnlichen Marketplace-Verkauf.

Die Schwelle von 100 Millionen Euro schützt den kleinen Händler also nur vor der eigenen Steuerschuld -- nicht davor, dass sein Kunde über den Marktplatz draufzahlt.

So gehst du vor — Schritt für Schritt

1. Schritt 1: Überprüfung der Umsatzgrenze

Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen die Umsatzgrenze von 100 Millionen Euro im Vorjahr überschritten hat, um zu bestimmen, ob Sie von der Paketsteuer betroffen sind.

2. Schritt 2: Kalkulation der Paketsteuer

Berechnen Sie die potenziellen Kosten der Paketsteuer für Ihre Bestellungen, insbesondere bei kleinen Bestellwerten, um die finanzielle Auswirkung abzuschätzen.

3. Schritt 3: Preisgestaltung anpassen

Erwägen Sie, die Paketsteuer in Ihre Preisgestaltung einzubeziehen, um die Kosten möglicherweise an Ihre Kunden weiterzugeben.

4. Schritt 4: Kommunikation mit Kunden

Informieren Sie Ihre Kunden transparent über die Auswirkungen der Paketsteuer und eventuelle Anpassungen der Versandkosten.

5. Schritt 5: Rechtliche Beratung einholen

Konsultieren Sie einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Steuer korrekt handhaben.

Häufige Fragen

Wie wirkt sich die Paketsteuer auf kleine Bestellungen aus?

Die Paketsteuer von 2 Euro pro Paket trifft kleine Bestellungen anteilig stärker. Bei einer Bestellung von 10 Euro bedeutet dies einen Aufschlag von 20 %, während bei einer Bestellung von 200 Euro der Aufschlag nur 1 % beträgt. Das ist eine eigene Berechnung, keine gesetzliche Einstufung -- spuerbar kann es vor allem fuer Kunden sein, die haeufig kleine Bestellungen taetigen.

Wer ist von der Paketsteuer betroffen?

Von der Paketsteuer sind Versandhändler betroffen, deren inländische Versandhandelsumsätze im Vorjahr 100 Millionen Euro überschritten haben. Bei Verkäufen über Marktplätze schuldet der Marktplatz die Steuer, sofern er den Versandhandelsumsatz aktiv unterstützt (BMF-FAQ Frage 5). Die meisten oesterreichischen Haendler sind daher nicht direkt steuerpflichtig.

Bekommt der Händler die Paketsteuer bei einer Retoure zurück?

Nein. Eine Berichtigung der Paketsteuer ist ausgeschlossen, wenn ein Paket nach erfolgter Zustellung vom Empfänger zurückgeschickt wird (Quelle: BMF-FAQ Frage 10). Die 2 Euro für die erste Zustellung bleiben also bestehen.

Wie wird die Paketsteuer berechnet?

Die Paketsteuer beträgt 2 Euro pro zugestelltem Paket oder pro Bestellung. Diese Abgabe ist unabhängig vom Bestellwert; der Einzelwert der Waren je Sendung ist nicht relevant (Quelle: Vorblatt und WFA 104/ME XXVIII. GP).

Kann die Paketsteuer auf den Kunden umgelegt werden?

Die Weitergabe im Verkaufspreis ist nicht ausdrücklich geregelt. BMF-FAQ und USP.gv.at äußern sich auch nicht dazu, ob auf die weitergegebene Paketsteuer zusätzlich 20 % Umsatzsteuer anfällt. Amazon weist seinen Kunden an der Kasse 2,40 EUR inkl. USt. aus (Händlerangabe, keine Behördenauskunft).

Warum wurde die Paketsteuer eingeführt?

Laut Vorblatt und Wirkungsfolgenabschätzung zum Ministerialentwurf 104/ME XXVIII. GP erwartet das Finanzministerium für 2026 keine Einnahmen und für 2027 bis 2030 Erträge von 280 Millionen Euro (280.000 Tsd. Euro) (Quelle: Vorblatt und WFA 104/ME XXVIII. GP); erklärtes Ziel ist die Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel.

Welche Auswirkungen hat die Paketsteuer auf den Online-Handel?

Die Paketsteuer könnte zu höheren Kosten für Versandhändler führen, insbesondere wenn sie die Steuer nicht an Kunden weitergeben können. Dies könnte Investitionen im Online-Handel bremsen und zu rechtlichen Schritten gegen die Steuer führen.

Gibt es Ausnahmen von der Paketsteuer?

Ja. Nicht erfasst sind B2B- und C2C-Verkäufe, die Abholung im Geschäft (Click&Collect) und unverpackte Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge (Quelle: BMF-FAQ Frage 2a, Frage 3, Frage 4). Händler unter der Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro müssen keine Paketsteuer abführen (Quelle: BMF-FAQ Frage 5).

Verwandte Artikel

Quellen

  • Recht-Steuern
  • Rechtliche Schritte, gestoppte Investitionen: Paketabgabe trifft Nerv des Onlinehandels
  • Budgetbegleitgesetz bringt Paketsteuer und dutzende weitere Maßnahmen
  • EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt
  • Verkehrsausschuss beschließt längere Pickerl-Intervalle und weitere Änderungen im Kraftfahrgesetz
  • 25 US-Bundesstaaten klagen gegen Trumps Zölle
  • Budgetbegleitgesetz lässt weiter auf sich warten
  • Änderung der Handelstransparenzausnahmen-Verordnung 2018
  • AssistoPlus Marktbeobachtung (hauseigene Auswertung)
Tags:#Paketsteuer2026#kleineBestellungen#Online-Handel#Österreich#Versandkosten#Budgetbegleitgesetz#Justitia

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